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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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viel, als einem Steinwurf durch einen andern Steinwurf begeg nen. Ich. erinnere an die Spaltungen, die in einem Ngchbgr- lande dadurch hervyrgerufen, daß Schriften in solchee aufregen den Art über das Land verbreitet worden sind,, Man ist endlich dahin gekommen, einzusehen, daß es zu den tiefsten beklagesis- werthesten Irrungen führe. Wir wollen Gott danken, daß solche Spaltungen und religiöse Trennungen in Sachsen noch nicht statt gefunden, und ich fühle mich gedrungen, der Weisheit unserer Negierung meinen aufrichtigen Dank auszusprechen fürdieMilde und Gerechtigkeit, mit der sie dieses in jeder Beziehung schwierige Verhältnis beider Confessionen zeither geleitet hat. Auch ich wünsche unserer Kirche Schutz — aber nur auf dem Wege des Rechts, nicht aber auf dem Wege der Denunciation, der zu Un frieden führen muß. Präsident v. Gersdorf: Ich muß allerdings bemerken, daß die allgemeine Discussion und die Discussion über die Groß- Mann'sche Petition überhaupt langst vorüber ist. Ich habe das nur bemerken wollen, damit der geehrte Sprecher, oder irgend ein Mitglied der Kammer mich nicht eines Versehens zeihen möge. V. Großmann: Nur ein Wort zur Entgegnung. Es ist mir ein harter Vorwurf gemacht worden, als wenn ich dem glten jüdischen Grundsätze huldigte: „Auge um Auge, Zahn um Zahn." Es würde das meine Qualifikation, meine Ehre als christlicher Geistlicher geradezu in Zweifel stellen. Denn meine Worte sind so gedeutet worden, als sei ich unduldsam gegen dis Unduldsamen! Allein gegen diese Deutung muß ich mich aus drücklich verwahren- Nicht gegen die Unduldsamen als Indi viduen, sondern gegen das Princip der Unduldsamkeit, gegen den Geist, der sie beseelt und in ihr sich ausspricht, gegen diese bin ich unduldsam, denn die Unduldsamkeit betrifft nicht meine Person, sondern die Sgche der evangelischen Kirche, die Freiheit des Gei stes, des Glaubens und des Gewissens , mit.welcher die bürger liche Freiheit steht und fällt. Nun ich muß es mir gefallen las sen, wie andere Herren darüber urtheilen wollen; allein was ich gesagt, das kann ich vor , Gott und meinem Gewissen verant worten. Freiherr v. Friesen: Ueber die speciellen Punkte habe ich Nichts zu sagen; nur bei der endlichen Abstimmung will ich mir ein Wort erlauben. Präsident v. G ers dorf: Wir stimmen jetzt ab über Punkt v, über die andern haben wir schon einzeln abgestimmt, es sind diese schon abgethan, und ich würde nun die Fragstellung auf das richten können, was die Deputation unter 0 in Bezug auf den Antrag der zweiten Kammer uns vorschlagt, nämlich ihn anzu ¬ nehmen. Es ist nun eine kleine Veränderung in den Vorschlag der Deputation gekommen auf Antrag Sr. Königlichen Hoheit, den sodann die Deputation zu dem ihrigen gemacht hat. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Auf eine der letzten Bemerkungen des Herrn Decan habe ich Einiges zu ergegnen. Er scheint es bedenklich zu finden und vermieden sehen zu wollen, daß die Kinder in Schulen einer andern Konfession geschickt wür den. Ich glaube, daß, wo die Umstände es möglich machen, da für zu sorgen sei, daß jede Confession ihre Schule habe. Auf der andern Seite kann ich aber doch die Bedenken gegen die Einrich tung, die ich erwähnt hatte, daflrn es die Umstände nicht anders gestatten, auch nicht theilen. Das Schulgesetz weist darauf hin, daß, wenn Schulen verschiedener Konfessionen vorhanden sind, die Kinder, deren Eltern keine Schule zu erhalten vermögen, mit in die Schule der anderen Konfession gehen sollen. Ich würde es höchst tadelnswerth finden, wenn in solchen Schulen nicht Al les vermieden würde, was die der andern Confession angehöri gen Kinder in ihrem Glauben irre machen könnte. Ich habe aber das Vertrauen, daß die Lehrer und diejenigen, welche die Obsicht zu führen haben, dafür sorgen werden, daß dergleichen Unge- ' bührniffe nicht vorkommen. Es scheint übrigens dabei bleiben zu sollen, daß, wo neue Confessionsschulen errichtet werden sollen, das Bedürfniß geprüft und nachgewiesen werden muß. .Des halb wird der Antrag nunmehr, nachdem sich die Deputation mit dem Vorschlag Sr. Königl. Hoheit vereinigt hat,,so lauten: „Gegen die Staatsregierung in der Schrift die zuversichtliche Er wartung auszusprechen, dieselbe werde inzwischen fürderhin alle den §§. 53 und 54 des Mandats vom 19. Februar 1827 zuwi derlaufenden Uebergriffen auf das Strengste begegnen, und die Eröffnung und Errichtung von Kirchen und Kapellen oder Schu len irgend einer Confession nur dann gestatten, dafern solche durch deren ausreichende Doration, ingleichen das Bedürfniß zu deren Eröffnung oder Errichtung zur Gnüge gerechtfertigt worden." Staatsministerv. Wietersheim: Ich habe zu der letzten Aeußerung des geehrten Herrn Referenten noch hinzuzufügcn, daß §. 3. der Ausführungsverordnung zum Schulgesetz den Lehrern in solchen Fällen zur Pflicht macht, jeder störenden Aeußerung über konfessionelle Verschiedenheit sich zu enthalten, und Alles zu ver meiden, was die Kinder in ihrem Glauben irre machen könnte. Präsident'v. Gersdorf: Ich glaube nun fragen zu dür fen: ob die verehrte Kammer sich dem Gutachten der Deputa tion, sowie es jetzt steht, anzuschließen vermöge?— Einstim mig Ja. Referent Bürgermeister Ritt er stadtr Nun heißt es im Bericht: Nicht so vermag sich dieselbe zuL auszusprechen, weil ihr dieser Antrag theils zu unbestimmt ge faßt, theils nicht ausführbar, theils auch entbehrlich erscheint. Wenn nämlich in demselben von einer Suspension der aus Staatskassen zu gewährenden Unterstützungen die Rede ist, so fehlt es dabei gänzli« an einer Bestimmung, wie lange eine solche Suspension in jedem einzelnen Uebcrtrerungsfalle dauern solle. Wie es hiernächst eine Ungerechtigkeit sein würde, wegen einer Gesetzwidrigkeit, die sich ein Geistlicher zu Schulden ge bracht hätte, seiner Kirche die ihr bewilligte Unterstützung zu ent ziehen, so würde auch die fragliche Suspension unter den Geist lichen selbst höchst ungleich wirken, je nachdem die Unterstützung, welche er aus Staatskassen zu beziehen hätte, höher oder niedri ger wäre.
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