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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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lungen in Ansatz gebracht waren (ckr. Deputatkonsbericht der zweiten Kammer, S. 407 ff.), und der in Anspruch genommene Mehrbedarf stellt sich heraus mit 1,527 Thlr. 20 Ngr. — zu den regelmäßigen fortlau fenden Ausgaben der Univer sität, welche jetzt zu 32,000 Thlr. angeschlagen sind, früher aber nur mit 30,472 Thlr. 10 Ngr. be willigt waren, und mit 140 - — - — im Betreff der auf landes herrlicher Stiftung beruhen den 140 Klaftern Holzdepu tate, wegen gestiegener Floß- holzpreise von 700 Thlr. — — auf 840 Thlr.. - 1,667 Thlr. 20 Ngr. ' wovon jedoch abgehen: 11 - 3 - 3 Pf. Agio auf 400 Thlr. — — zu. Stipendien, welche im früheren Etat mit 400 Thlr. im 20 Guldenfuß, im neuen aber ohne Agio aufge führt sind, mithin verblei ben 1,656Thlr. I6Ngr. 7Pf. uts. Diese Steigerung wird theils durch nurgedachte Erhöhung der Holzpreise, theils durch Festsetzung eines zeither nur mit 500 Thlr. ausgeworfenen jährlichen Betrags von 1,000 Thlr. zu Tilgung der auf dem Vermögen der Universität lasten den Schulden von 132,917 Thlr. 20 Ngr. 6 Pf., theils endlich durch Len zu nothwendiger Herstellung einiger neuen Locale für die Sammlungen der Universität erforderlichen Kostenaufwand in den Unterlagen zum Budjet gerechtfertigt. Die unterzeichnete Deputation glaubt vor Allem daran er innern zu müssen, daß von den Standen im Jahre 1837 bei dieser Position beantragt worden war: „einen vollständigen auf specielle Etats gegründeten, alle nothwendigen Bedürfnisse und sämmtliche in den ver schiedenen Fonds vorhandene Geldmittel umfassenden Voranschlag der Einnahme und Ausgabe der Universität der nächsten Ständeversammlung vorzulegen, damit die selbe die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der für die einzelnen Universitätszwecke aus der Staatscaffe zu ge währenden Zuschüsse beurtheilen könne," daß hierauf zwar bei letztem Landtage sehr umfängliche und de- taillirte Nachweisungen über das Universitäts- und Stiftungs vermögen gewährt worden (Landtagsact. Beil, zur Ul. Abth. S. 599 un>x6I5), daß aber diese Mittheilungen rücksichtlich der Form und Übersichtlichkeit zu Vieles zu wünschen übrig lie ßen, um dem Zwecke des erwähnten Antrages entsprechen zu kön nen, weshalb dann auch die Erneuerung bcziehendlicher Anträge nur zufolge der von den Herren Regierungscommiffarien da mals ausdrücklich ertheilten Zusicherung möglichster Abhülfe die ser Mängel (<ck. Landtagsact. 1840, Beil, zur II. Ablheilung 1. Samml. S. 444) unterblieben ist. Dieser Zusicherung Ist denn nun auch dermalen in Hinsicht auf die Form und Zweck mäßigkeit der mitgetheilten Unterlagen zum Budjet vollständig, jedoch weniger in Betreff der objectiven Ausdehnung derselben entsprochen worden. Hierüber geben diese Unterlagen selbst die nachstehenden Er läuterungen (vergleiche den jenseitigen Bericht über die Cassenbe- stände, Beilage zur III. Abth. 1. Samml. S. 511.86g.) Das höhe Ministerium gehe von der Ansicht aus: Die Fonds der Universität, sowie die Verwilligung aus der Staatscaffe für dieselbe haben 3 Hauptzwecke: I. Den Lehr zweck, der wiederum zwei Hauptzweige um fasse, Gehalte der akademischen Beamten und Lehrer, 8. Lehrmittel, Sammlungen, Institute rc. II. Unterstützung unbemittelter Studirenden durch Freitische, Convict, 8. durch freie Wohnung, 6. durch unentgeltliche Gewährung von Brennholz, ' 0. durch Geldstipendien. III. Unterstützung anderer, dem akademischen Personale im engeren Sinne nicht angehörigen Individuen, und zwar Wittwen und Waisen, 8. zu diesen nicht gehörigen Personen. Da aber die für die Zwecke II. und III vorhandenen Fonds auf Stiftungen und diesen gleich zu achtenden Staatsbewilligun gen beruhen, letztere aber nur sehr unbedeutende Zuschüsse aus Staatskassen bedürfen-/ und daher einer Veränderung im Be trage nicht leicht unterliegen dürften, demnach auch bezügliche Mittheilungen ohne practischen Einfluß auf das Bewilligungs werk bleiben würden, so habe man die Unterlagen und Nachwei sungen auf dasjenige Vermögen und diejenigen Fonds der Universität beschränken zu müssen geglaubt, welche sich auf die Lehrzwecke 8ub I beziehen. Obwohl die Deputation mit dieser dreifachen Spaltung oder Eintheilung der Universitätsfonds einverstanden ist, so kann sic dies doch nicht in Betreff der zuletzt erwähnten Beschränkung der Unterlagen auf die Fonds 8ab I und es haben auch bereits beide Kammern bei Gelegenheit der Berathung über das allerhöchste Decret, die Cassenbestände betreffend, übereinstimmend die gleiche Ansicht ausgedrückt, indem sie einen auf künftige Ergänzung dieses Mangels in Betreff der auch über die Fonds »<I II. und III. zu erstreckenden Nachweisungen gerichteten Antrag an die hohe Staatsregierung beschlossen, ja sogar bis zu Eingang der Erklä rung der Letzteren hierüber die Berathung des betreffenden Bud- jets verschoben haben. Nachdem nun aber diese Erklärung vom Herrn Cultusmi- nister in der 81stcn Sitzung der zweiten Kammer (ek. Landtags mittheilungen S. 1877) beifällig ertheilt worden und demzu folge die ausgesetzte Berathung und Bewilligung in der zweiten Kammer erfolgt ist, so glaubt die unterzeichnete Deputation in zuversichtlicher Erwartung vollständiger Erfüllung der von der hohen Staatsregierung ertheilten Zusicherung auch ihrer verehr ten Kammer anrathcn zu können, diesen Gegenstand für jetzt auf sich beruhen zu lassen, und ohne Vorbe halt mit Berathung und Beschlußfassung über Position 65 des Budj ets zu verfahren. Ueber die dermalen abgeänderte Aufstellung und Form der Postulate für die Universität ist in den Unterlagen gesagt: daß diesmal das vollständig nachgewiesene Bedürfniß in einer Hauptsumme statt der in frühem Budjets gewöhnlichen speciellen Postulate für einzelne Universitätszwecke in Ansatz ge bracht worden, werde als eine zweckmäßige Vereinfachung des Bewilligungswerks um so mehr zu betrachten sein, als damit zu
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