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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ten sollen, unerwartet ihrer endlichen Feststellung. Im höchsten Decrete ist in dieser Beziehung zuerst erwähnt, daß die Gegen rede des Präsidenten der ersten Kammer bei Eröffnung und Schluß des Landtags wegfallen soll. Hierüber konnte sich die Deputation Ihrer Kammer zu einem gemeinsamen Beschlüsse nicht vereinigen, sondern es wurden in dem erstatteten Bericht die Gutachten einer Majorität und einer Minorität, der Deputation vorgelegt, und eS fand der Antrag der Minorität, den Wegfall der Gegenrede abzulehnen, nach Stimmenmehrheit die Geneh migung der Kammer. Die zweite Kammer dagegen wollte bei diesem Punkte dem allerhöchsten Decrete in der ausgesproche nen Maße beitreten und insbesondere ein Vorrecht der ersten Kammer hierbei nicht anerkennen. In der Vereinigungsdepu tation haben sich die Majoritäten beider Deputationen zu fol gender Erklärung vereinigt: „Ihre Königl. Majestät zu ersu chen, für diesmal noch die Gegenrede bei dem Schlüsse des Land tags anzunehmen, wogegen man für die Eröffnung des nächsten Landtags dem allerhöchsten Decrete beitrete, und voraussetze, daß die niedergesetzten Zwischendeputationen die anderweiten diesfallsigm Anordnungen für dje Folge zu einem Gegenstände ihrer Begutachtung machen würden." Die Minorität der De putation empfiehlt der geehrten Kammer den Beitritt zu diesem Beschlüsse. Vicepräsident v. Carlowitz: Als diese Angelegenheit das letzte Mal in diesem Saale verhandelt wurde, trat ich in die Kammer als Mitglied zwar nur der Minorität, aber doch mit der Hoffnung, daß das Minoritätsgutachten Genehmigung fin den würde, einer Hoffnung, die auch in Erfüllung ging. Die Verhältnisse haben sich indessen wesentlich geändert. Heute stehe ich allein! Gewiß ist das eine entmutigende Erscheinung, aber, meine Herren, es ist ein Leichtes, durch die Mehrheit einer Kam mer überwunden zu werden, aber ein unendlich Schweres, seiner Ueberzeugung Gewalt anthun, gegen dieselbe stimmen zu müssen. Und dieses wenigstens wird mir erspart. Meine Ueberzeugung ist seidem keine andere geworden, und meiner Ueberzeugung nach ist daher auch der Vorschlag der geehrten Mehrheit nicht anzu nehmen. Glauben Sie nicht, daß ich diesmal in die Vercini- gungsdeputation mit der Absicht gegangen, sei, starr und fest auf meiner einmal gefaßten Ansicht zu beharren, nein, es lag mir diesmal mehr wohl als jemals am Herzen, einem Vermittelungs vorschlage Bahn zu brechen, ich bjn selbst auch, wie mir meine geehrtesten Herren Collcgen bezeugen werden, mit Vermittelungs vorschlägen den Mitgliedern der Deputation entgegengekommen. Es sei mir erlaubt, der Kammer wenigstens anzudeuten, welches diese Vorschläge sind, unter denen ich mich vielleicht mit der Staatsregierung und der zweiten Kammer einverstanden, unter denen ich vielleicht meinen frühem Widerspruch aufgegeben haben würde. Ich hätte die Entscheidung dieser Frage, die ohnehin wohl mehr nur aus einem Versehen zu einem Gegenstände der Landtagsordnung gemacht worden ist, da sic davon hatte ganz entfernt gehalten werden sollen, ich sage, ich hätte mit Vergnügen die Entscheidung der Frage, ob die Gegenrede noch ferner Platz greifen sollte, oder nicht, dem Ermessen der allerhöchsten Person 1.89. unterstellt. Freilich bedürfte es zu Annahme eines solchen Vor schlages meinem Dafürhalten nach zuvörderst nöch der Beseiti gung eines formellen, uns im Wege stehenden Hindernisses. Die Staatsregierung nämlich, und sie hat bewandten Umständen nach recht daran gethan, hat bekanntlich über diese Frage die Er klärung der Ständevcrsammlung verlangt. Ein Compromiß auf die allerhöchste Entscheidung schien mir aber eigentlich eine solche Erklärung nicht zu enthalten, und ich hätte daher geglaubt, es werde angemessener sein, leichter zum Ziele geführt haben, wenn man zuvörderst Seiten der hohen Staatsregierung erklärt hätte, man wolle diesen Lheil des Dekretes als zurückgenommen ansehen, wünsche aber dagegen, daß sich die Kammern eben in dem angedeuteten Compromiffe vereinigten. Ja, hätte man sich Seiten der Staatsregierung hierzu nicht verstehen wollen, ich hätte mich gleichwohl auch noch mit etwas Wenigerem begnügt. Ich würde in der Kammer erklärt haben, das Zugeständniß der Regierung zu einem solchen von den Kammern abzugebenden Compromisse sei von mir als eine Art Zurücknahme des betreffen den Lheils des Dccretes anzusehen, und es hätten die anwesen den Organe der Staatsregierung nur hierzu stillzuschweigen ge braucht, um mich zu vermögen, willig die Entscheidung der Frage dem allerhöchsten Ermessen zu überantworten. Alle diese Vor schläge fanden indessen keinen Anklang, man vereinigte sich viel mehr zu dem Vorschläge, der Ihnen jetzt vom Neferenkenstuhle vorgetragen worden ist, zu dem Vorschläge, es wollten hie Kam mern Se. Königliche, Majestät ersuchen, bei dem Schluffe des gegenwärtigen Landtages zwar noch die Gegenrede des Präsiden ten der ersten Kammer entgegenzunehmen, für die Eröffnung des nächsten Landtages sich aber dem Decrete fügen, d. h. die Gegenrede aufgeben. Von dem Weiteren wird abzusehen sein. Und doch! Ich würde mich selbst mit diesem Vorschläge eben falls einverstanden erklärt haben, wenn er nur noch einer unbe deutenden Modifikation unterworfen worden wäre. Ich würde mich mit dem ersten Meile vollkommen einverstanden erklärt ha ben, ich würde aber gewünscht haben, daß die Entscheidung der Frage, ob der nächste Landtag mit einer Gegenrede zu eröffnen sek, der allerhöchsten Entschließung unterstellt werde. Es weicht 'reilich diese Ansicht, wie Ihnen durch den Vortrag des Herrn Referenten bekannt geworden ist, wesentlich ab von dem Vor- chlage der Mehrheit, denn, meine Herren, nach dem Vorschläge der Mehrheit soll sich die erste Kammer für den Beginn des näch ten Landtags der Absicht des Decrets unterwerfen, sie soll auf die Gegenrede verzichten. Wer sich noch des frü heren Minoritätsgutachtens, das aus meiner Feder geflossen ist, entsinnen kann, der wird aber mit mir darin übereinstimmen, daß ch mich wenigstens, wenn anders nicht jenes mein Separatvotum mit meiner gegenwärtigen Ansicht in vollkommenen Widerspruch treten soll, dem Vorschläge der Mehrheit nicht anschließen konnte. Mir kam und kommt es noch vor Allem auf die Frage an, ob uns die Gegenrede werth sein müsse, oder nicht, ob sonach auf deren Erhaltung ein Gewicht zu legen sei, oder keines. Ist die Gegenrede wirklich ein Vorrecht der ersten Kammer, oder ist sie, (man sehe von diesem angefochtenen Worte ab) uns wenigstens 1*
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