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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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zugestanden werden mögen, nach meiner Ueberzeugung noch an lockend genug- um Kapitalisten zu bestimmen, gern daran Lheil zu nehmen, wenn auch alle diese neuen Actionairs das exclusive Zettelprivitegium nicht erlangen. Daher werden ihre Actien nicht gleichden jetzigen der erzgebirgrschen Eisenbahn, wie sie gestern be zeichnet wurden: „non-valeurs" werden. Es ist beiläufig nur eine gewisse Summe letztere,r, die als non-vsiems qn der leipziger Börse flottirten. Warum diese Actien dahin gekommen sind, habe ich gestern schon bemerkt, weil nämlich es angemessen schien, eine Bevormundung von Seiten der Staatsregierung eintrelen zu lassen. -Ich kann aber nur beflogen, daß als ein Motiv zum gestrigen Beschlüsse, die Strecke Chemnitz - Zwickau betreffend, das Rücksichtnehmen auf die Actionairs der sächsisch-baierischen Eisenbahn hervorgehoben wurde. Ich muß mit Bedauern hin- zusetzen, daß das Bekanntwerden eines solchen Motivs sehr dazu beitragen möchte, das allseitige Vertrauen der hohen Staats regierung, zu dem ich mich immer so gern bekannt habe, in Hin sicht auf die Entscheidung über diese wichtigen Fragen sehr zu schmälern. Hier aber habe ich gegen das Deputatkonsgutach- ten und für die Vorlage der Regierung stimmen zu .müssen ge- glaubt. - Präsident v. Haase: Ich muß bemerken, daß nach der Landtagsordnung ein Zurückgehen auf frühere Beschlüsse nicht gestattet ist. - ' . . , . . Referent Abg. Georgi (aus Mylau): Der geehrte Abge ordnete hat sich über das System des Eisenbahnbaues im Allge meinen ausgesprochen, was allerdings zur gestrigen Berathung bei Punct 5. gehört haben würde. Der Abgeordnete hat sich bet Punct 6. e. gegen die Deputation erklärt, und zwar, wie er sagt, deßwegen, weil er dem Staate eine fortwährende Einwirkung auf den Betrieb der Eisenbahnen sichern wolle. Er hat dabei in einer meiner gestrigen Aeußerungen einen Widerspruch mis dem Deputationsgutachten erkennen wollen. Ich rpust aber be kennen, daß. ich picht einsehe , wie die Festhaltung des Punktes 6. e. der Regierungsvorlage von irgend einem Einfluß auf den Betrieb der Eisenbahnen sein. soll. Der Einfluß der Staats gewalt auf den Betrieb der Eisenbahnen beruht auf emer dop pelten Basis- - , ' l ., (Staatsminister, ,von Wietershei m tritt ein.) Einmal wird er gesichert durch die Betheiligung des Staa tes am Anlagekapital, durch seine Betheiligung als Hauptactio nair an der Verwaltung, zweitens durch die Concessionsbedingun- gen, die rücksichtlich des Betriebs her Bahnen von dem Staate ge stellt werden. Aber das Nückkaufsrecht gewährt dem Staate keinen Einfluß auf die Eisenbahnen. Die Gründe, aus denen die Deputation geglaubt hat, eine zu große Freiheit des Staates hinsichtlich des Rückkaufs rechts widerrathen zu müssen, sind im Deputationsgutachten enthalten, und ich- habe, nicht gehört, daß der geehrte Abgeordnete sie widerlegt hatte. Die Deputa tion war der Ansicht, daß, wenn der Staat das Rückkaufsrecht schon nach so kurzer Zeit sich sichern wolle, er den Actionairen in der Gegenwart um so größere Opfer werde bringen müssen. Die Deputation, hat aber nicht der Meinung sein können, daß Anhang 6. für, die Gegenwart noch größere Opfer sich rechtfertigen lassen, als ohnehin für die Eisenbahnunternehmungen gebracht werden müssen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß, wenn der Staat die Actionaire bedroht, schon ,nach löjährigem Bestehen djeBahn ohne alle Vergütung , für gehabtes Risico chieder zu nehmen, der Anreiz,, sich bei dem Unternehmen zu betheiligen, jedenfalls viel kleiner, siin, wird, und daß dann der Staat dasür.andere Vortheile werde gewähren müssen. Ich glaube aber auch, daß, wenn.chie7M^DhahnverwaltziM,f^H.tey. -muß ^d-rß. Hirz,Bahn ach-15 Jahren-sschosi demMaate-^ü^eWchen '-wi,ch§. djeß leicht von nachthkili'geru Einfluß,auf .die Ablage. .M Ga^W..Hin wird. Die Gesellschast/.wirdchann ein,pie^geringerfs.Interesse daran haben, die erste Anlage in recht solcher Mise herzustellen. In dem königl. preuß. Gesetz vom 3>. Rovember 1838 hat sich der Staat das Recht reservirt, nach 30jährigem Bestehen die Bahnen zurückzukaufen, und ich entsinne mich wohl, daß man Ließ damals sehr hart gefunden hat. Für doppelt hart, möchte ich es aber halten, wenn- in Sachsen das Rückkaufsrecht schon nach 15 Jahren lediglich für die Anlagekosten eintreten könnte. , Abg. Clauß (aus Chemnitz).: Der. geehrte... Rssirent hat die Begründung meiner Ansicht angegriffen. und, nament lich insofern, als ich gegen das Deputationsgutachten um deßwillen mich. ausgesprochen habe, weil dem Staate ein möglichster Einfluß auf die anzulegenden Eisenhahnen ein geräumt werden muß. Er hat uns bezeichnet, ..in welcher andern Weise dieser Einfluß Seiten der Staatsgewalt aus geübt werden möge. Allerdings bin ich damit ganz einver standen, daß nicht minder in anderer Weise der Einfluß des Staates auf die Eifenbahnunternehmungen sich geltend zu machen hat; aber ich finde, um meine Gegenbemerkung zu rechtfertigen, hinsichtlich des Einflusses, den ich begehre, daß, mögen sich nun künftig die Ansichten der Regierung und Stande wegen Erlangung des Elgenthüms gestalten, wie sie wollendes doch gewiß weit sicherer ist, wenn wir, im Sinne des von uns allerseits gewünschten Einflusses vor aussetzen: es könne der Staat bereits in 15l Jahren über die betreffende Eisenbahn disponiren. Günstiger wird für das Staatsinteresse es sein, wenn in kürzerer Zeit von dem Staate das EigenthUm reclamirt werden kann, weil die Ein richtungen dann weniger abgenutzt sein werden. Wenn nun außerdem der Herr Referent auf das zurückgekommen ist, was die Deputation zur Motivirung ihres Gutachtens an- ührt, daß nämlich die Kapitalisten sich weniger geneigt zeigen würden, für diese Unternehmung sich zu interessiren, wenn eben die Zeit dafür, als Actienunternehmung, eine be schränktere und nicht eine weiter hinaus dauernde sei, wäh rend welcher die Actionaire das freie Gebühren mit den Ei senbahnen haben sollen, so bin ich auch hier anderer Mei nung. Es sind dieß freilich individuelle Ansichten, die denen h.es-Referenten entgegenstehen.. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Vortheile, welche unter bis ä. geboten werden, mir so anlockend erscheinen, daß man nicht besorgen darf, es werde der Staat noch andere Opfer bringen müssen. 1»
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