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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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— -—postulirt ist, so führt der jenseitige Deputationsbericht S-, 430 Vie Gründe an, welche bei allen seit 1833 stattgehabten Skändcversammlungen zu Anträgen auf Beseitigung Lisses Po stulates veranlaßt haben, und es hatdie zweite Kammer auf An- rathen ihrer Deputation j „das Postulat der 755Thlr. — — «ab 6 zwar für! „diese Finanzperiode bewilligt, jedoch Labei den Antrag! „zu stellen beschlossen, daß es nicht wieder in das Bud- „jet ausgenommen werde." j Die Unterzeichneten können aber in Erwägung der Gründe, j welche besage der zum Budjet der vorigen Finanzperiode gege-i denen Erläuterungen (Land.-Act. 18401. Abth. 1. Bd. S. 184)! der hohen Staatsregierung die Aufhebung dieser Anstalt als un-- zulässig haben erscheinen lassen, insbesondere, weil mit Wegfall; der Anstalt eine ebenfalls kostspielige und schwierige Einrichtung! für katholische Waisenknaben in Struppen getroffen werden! müßte, dem vorstehenden Anträge in seinem ganzen Umfange! nicht beitreten und rächen vielmehr, da auch ihnen der Aufwand! für eine durchschnittlich so geringe Zahl der in der Anstalt ausge nommen en Knaben — (dermalen 4 Waisen katholischer Solda ten und 2 Kinder katholischer Schullehrer, ckr. Landt. Mitch. S. 1558) — unverhältnißmäßig doch erscheint, auf den bei vorigem Landtage gestellten Antrag zurückzukommen und „das Postulat der 755 Thlr. sub 6 zwarzu be ¬ willigen, jedoch dabei zu beantragen: die hohe Staatsre gierung möge die künftige Abminderung des bisherigen! Zuschusses bei sich heraüsstellendem minderen Bedürfnisse;, ins Auge fassen/' Die Iordcrung sub 9 an 300 Lhlr. E ntst.ch äd.ig ung d er ka th o li sch en Kirchengemeinde zu Leipzig für den Verlust ihres Kirchenge bäudes erscheint zum ersten Male auf dem Budjet und gründet sich, auf die in den Erläuterungen hierzu S- 309 und 310 ausgesprochene An sicht der hohen Staatsregierung, daß dieser Kirchengemeinde ein Anspruch auf Entschädigung.dafür zustehe, daß diescitdem Jahre 1710 derselben zum Gebrauch als Kirche überlassenen Räume in einem zur Pleißenburg in Leipzig gehörenden Staatsgebäude! wegen baufälliger, den Einsturz drohender Beschaffenheit haben entzogen werden müssen. - - Uebrigens ist am angeführten Orte noch bemerkt., dqß dies Postulat nur als eine vorläufige Rente zu betrachten sei, de ren definitive-Feststellung oder Ablösung durch Capitalzahlung .Vorbehalten bleiben müsse. Die zweite Kammer hat dies Postulat, obwohl es von der jenseitigen Deputation bevorwortet war, mit 35 gegen 21 Stim men ab gelehnt, und zwar, wie aus den bezüglichen Verhand lungen hervorgeht, weil man sich in der Mehrheit von der rechts beständigen Begründung eines solchen Entschädigungsanspruchs nicht überzeugt halten konnte. Die unterzeichnete Deputation-sieht sich in Ermangelung zuverlässiger Documcnte und sonstiger Unterlagen ebenfalls au ßer Stand, beurtheilen zu können, ob und welche Rechtsgründe diesem Ansprüche zur Seite stehen, sie hat aberitt Erfahrung'ge- Lracht, dass der katholischen Gemeinde n Leipzig zu ungestörter Ausübung ihres Gottesdienstes der Mitgebrauch einer dasigen Kirche—(derNeukirche)—bishervöllig unentgeltlich zu gestanden ist, und daß diese Gemeinde in der neuesten Zeit von I. 69. einem in der grimmaischep Vorstadt, gelegenen Garte,n mit einem Kostenaufwande von 9,000 Lhlr. ein abgetrenntes Grundstück käuflich erworben hat, ausiwelchem sie, sicherm Ver nehmen nach, «eine eigene katholische Kirche erbauen will. Hieraus scheint nun hervorzugehen, daß hei dieser Ge meinde eine Mittellosigkeit und Hülfsbedürftigkeit, wie sie, dem allgemein gültigen CvMmunalprineip entgegen, im Jahre 1837 die ständischen Beschlüsse wegen Gewährung.und Feststellung vif «er Beih.ülse Lex.ärmeren katholischen Gemeinden zu Bestreitung ihrer Paro.chiallasten aus der Staatscasse veranlaßt hat, -keines, wegs vorausgesetztwerden könne, daß dahex.— sofern nicht be sondere Rechtstitel das Gegentheil Nachweisen — eine Unter stützung dieser Gemeinde aus der Staatscasse über das nurqe- dachte Bauschquantum «ul» Ian 8,838 Lhlr. 26sNgr. 7Pf. -hinaus, micht gerechtfertigt werden könne. Demnach kann man weder die Bewilligung dieses Postu lats, noch die Ermächtigung der hohen Staatsregierung zu Ver handlung und Abschließung eines Vergleichs mit mehrgedachter Gemeinde,über den Betrag der in Anspruch genommenen Ent schädigung anrathen, glaubt vielmehr in Betreff der letzteren auf die Ausführung sin Rechtswege Hinweisen zu müssen und e mp fie h l-t daher den Beilritt zu hem jenseitigen Be schlüsse, nämlich die Ablehn,ung der sub 9 iy Ansatz gebrach ten 300 Thlr. zu Entschä ¬ digung der katholischen Gemeinde zu Leip zig für den Verlust ihres Kirch-engebäudes. v. Heynitz: Ich werde mich nicht entschließen können bei dem letzten Punkte mit dem Deputationsgutachten zu.stim men. Seit 131 Jahrey hatdiekatholische Gemeinde zu Leipzig diese Kirche in Gebrauch gehabt. Es sind nicht einmal die Bediy, gungengenau bekannt, -unter denen sie dieselbe in Gebrauch be kommenhat; es.entstand auch die Baufälligkeit des Gebäudes nicht von selbst, sondern aus den Maßregeln,-die von der hohen .Staatsregierung mit dem Gebäude vorgenommen worden sind; dennoch trägt die Deputation darauf an, .alle Entschädigung der katholischen Gemeinde zu Leipzig abzusprechen. Daskönnte den Anschein gewinnen , als ob man jene die Baufälligkeit des Gebäudes veranlassenden Maßregeln von Seiten des Staates nur vorgenommen hätte, um die katholische Gemeinde.daraus zu vertreiben. Nun frage ich Sie, meine Herren, würde es uns ge fasten, wenn in einem katholischen Staate ein ähnliches Verfah ren mit einer protestantischen Gemeinde vorgenommen würde? Ich glaube, wir würden alle von einer.Härte sprechen. Wan sagt, die katholische Gemeinde in Leipzig.könne ihre Ansprüche im Rechtswege ausführen. Jch.muß aber sagen, daß mir das nicht gefallen will. Sollte cs der katholischen Gemeinde gelingen, .ihre Rechtsansprüche auszuführen, dann wäre es zu beklagen, wenn die Kammer sich durch rechtliche Entscheidung hätte so zu sagen abnöthigen lassen, was die Billigkeit erfordert. Es würde in dem Anträge der Deputation eine Billigung des ganzen Verfahrens liegen, welche ich nicht theilen mag. Nun kommt nochdazu, daß in Leipzig noch ein ähnlicher Fall mit der reformirten Kirche da gewesen ist. Sie war auch in einem Staatsgebäude und die hohe Staatsregierung hat mit der reformirten Gemeinde einen Ver gleich getroffen. Wollen wir nun hier dem Deputationsgutach- 1*
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