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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Chemnitz nach Zwickau unter den jetzigen Umstanden durchaus für einen Nachrheil. Es ist dieses bereits im vorigen und auch in dem jetzigen Deputationsgutachten zur Genüge dargethan worden. Ist aber ein wirklicher Nachlhekl bei Errichtung die ser Bahn vorhanden, so ist es allerdings nicht genug, daß der Staat nicht selbst durch seine Bel Heiligung diesen Nachtheil her beiführen helfe; er muß auch zu verhindern suchen, daß Andere ihn herbeisühren, und das kann nur durch die Zurücknahme des Expropriationsgesetzes geschehen. Wollte man dagegen ein halten, daß sich in Zukunft die Ansichten ändern können, so steht doch so viel fest, daß für diesen Fall die Bahn immer Vor behalten bleibt. Erscheint sie in Zukunft zweckmäßig, so wird das Expropriationsgesetz sehr bald herbeigeschafft sein. Steht also dem gegenwärtig vorhandenen Nachthelle der Bahnrichtung Chemnitz - Zwickau kein weiterer Nachtheil gegenüber, als der, welchen die Zurücknahme der Expropriation haben kann, so ist dieses so gut als kein Nachtheil, denn er kann jeder Zeit entfernt werden. Darum scheint es mir aus dem Gesichtspunkte der Nützlichkeit hervorzugehen— indem das Bestehen der fraglichen Expropriation Nachthell haben kann, ihre Aufhebung aber kei nen Nachtheil haben kann — daß die Kammer bei ihrem frühe ren Beschlüsse beharrt; aber auch aus dem Gesichrspuncte des Rechts glaube ich, muß dieses geschehen. Es hat zuvörderst Niemand ein Recht zu verlangen, daß die Expropriation für die Linie Chemnitz - Zwickau fortbestehe. Denn wurde diese Ex propriation früher ausgesprochen, so geschah es unter der Vor aussetzung, daß sich eine Gesellschaft finden würde, die die Bahn baute. Sie hat sich nicht gefunden; es ist im Gegen- theil von denen, welche sich bei dieser Bahn zu interessiren be absichtigten, eiklärt worden, daß sie dieselbe zu Stande zu bringen mit e'gnen Mitteln nicht vermöchten. Hat die früher zusammengetretene Gesellschaft dem Unternehmen Opfer an Zeit und Mühe gebracht, welche sie für diese Hoffnung aufwendete, so werden ihr diese Opfer durch das Zustandekommen der Bahn Chemnitz - Riesa und den Beitritt dazu vergütet werden; und das, was sie zum Vorlheil dieser Richtung an baaren Mitteln aufgewendet hat, wird ihr auf andere Weise ersetzt werden kön nen. Es hat also in der That Niemand ein Recht auf das Fortbestehen der Expropriation für Chemnitz - Zwickau. Da gegen glaube ich, daß allerdings diejenigen Grundbesitzer, welche die Expropriation trifft, allemal das Recht haben, zu verlan gen, daß die Nothwendigkeit der Expropriation nachgewiesen sei. Eine unnöthige Expropriation wird stets auf ein Unrecht gegen den Grundbesitzer, gegen den sie vorgenommen werden soll, hinauslaufen. Es sind hier und da Aeußerungen ver nommen worden, daß man gesagt hat: wenn es sich um weiter nichts handle, als um eine Expropriation, die könne wohl ge geben werden. Ich halte aber eine Expropriation nicht sür eine Sache, die „nichts weiter" zu bedeuten habe, und achte den Beweis der Nothwendigkeit bei derselben für unerläßlich. Hier nach glaube ich, daß sowöhl aus Gründen der Nützlichkeit als des Rechtes das Fortbestehen der Expropriation auf der Linie Chemnitz-Zwickau durchaus nicht zu rechtfertigen sei. Abg. Rahlenbeck: Nur mit tiefem Bedauern habe ich den abermaligen Antrag unserer Deputation, für Aufhebung der Expropriation des Eisenbahntracts zwi.chen Chemnitz und Zwickau, vernehmen können, die zwar bei unserer früheren Ver handlung angenommen, von der ersten Kammer aber mit Ein- stimmigkeit abgcworfen worden ist. Es ist schwer zu begreifen, wie ein bedeutender Landestheil mit seiner fleißigen industriellen Uebervölkerung, nachdem früher nicht einmalige, sondern oft wiederholte Zusicherungen von der Nothwendigkeit, Nützlichkeit und Gerechtigkeit der ihm zu Theil werdenden Eisenbahnver bindung von hoher Staatsreg erung ausgesprochen worden, nunmehr in eine solche Ungunst verfallen ist, daß ihm auch noch der letzte Rest von Hoffnung abgeschnitten werden soll, nicht einmal durch Privatmkttel das erlangen zu können, wozu der Staat seine Beihülfe versagt. Weder gerecht, noch billig ver mag ich die Behandlung dieses Gegenstandes zu finden; die Staatsregierung soll ohne Ab - oder Zuneigung des einen Lan- destheils pflegen, wie des andern; und dadurch, daß die Staats regierung als Mktactionair bei der sächsisch-hämischen Eisen bahn sigurirt und diese eine Beeinträchtigung des Verkehrs be fürchten zu dürfen glaubt, sollte von früheren Verpflichtungen, Versprechungen und Grundsätzen ganz abgegangen werden? Das würde nicht in Einklang mit seitherigen Erfahrungen zu bringen sein! Den Aussprüchen der Mehrheit sich zu unterwer fen ist Pflicht, aber daß dieß eine schmerzliche und nicht ohne Murren zu ertragende sein würde, das vermag ich nicht zu ver hehlen; die Gründe sind schon früher von mir auseinander ge setzt worden. Der Herr Referent hat bei der früheren Ver handlung selbst erwähnt, die Deputation lege keinen hohen Werth auf ihren dießfallsigen Antrag, und im vorliegenden Be richt heißt es, daß die Minderheit der zweiten Deputation, so wie die ganze erste, mit Ausnahme eines einzigen Mitgliedes, sich gegen die Aufhebung der Expropriation ausgesprochen habe, und eben darum kann ich nur die zuversichtliche Erwartung.he gen, daß das vor 6 Jahren erthcilte Gesetz, an das sich außer Hoffnungen auch schon mannichfach kostspielige Unternehmun gen geknüpft haben, nicht einem muthmaßlichen geringeren Ge winne einer Actiengesellschaft, wozu nicht allein Inländer, son dern vielleicht ebenso viel Ausländer gehören, zum Opfer ge bracht werde, die zudem vorher gewußt haben, daß eine Ex propriation bestanden. Abg. von Thielau: Weil ich im Namen der Deputa tion zu sprechen habe, muß ich mir das Wort erlauben. Als,, meine Herren, das Expropriationsgesetz Anwendung erlitt auf die Bahn von Chemnitz nach Zwickau, war von einer Unter stützung aus der Staatskasse nicht die Rede, sondern die Staats regierung hatte damals die Absicht, die Eisenbahn ganz arr Privatunternehmer zu überlassen. Auch noch heute, meine Herren, würde jedenfalls die Deputation nicht auf Aufhebung des Expropriationsgesetzes auf der ganzen Bahn antragen, wenn sich der Stand der Angelegenheit nicht verändert hätte. Wenn heute eine Privatgesellschaft von Chemnitz nach Zwickau bauen wollte, ohne vom Staate eine Unterstützung zu verlan-
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