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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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propriationsgesetz auf diesen Bahntract ausgedehnt werden möge. Dieser Antrag erledigt sich durch den Beschluß, der soeben gefaßt worden ist. Präsident von Gersd orf: Es würde also keine Frage darauf zu stellen, sondern dieses nur im Protocoll zu bemer ken sein. Referent Bürgermstr- Schill: Bei Punct 3. hatte die zweite Kammer beschlossen, das Erpropriationsrecht hinsichtlich der Linie Chemnitz-Zwickau aufzuheben. Die erste Kammer war diesem Anträge nicht beigetreten. Die zweite Kammer hat sich nun mit der ersten Kammer vereinigt, dagegen noch folgende Voraussetzung in die Schrift aufzunehmen beschlos sen: „daß, wenn die Bahn Chemnitz-Zwickau vor Beginn der Linie Riesa-Chemnitz erbaut würde, dann alle Verpflich tungen des Staats zur Mitwirkung bei der Linie Riesa- Chemnitz erledigt sein würden." Die gemeinschaftliche De putation der ersten Kammer hatte zwar im Wesentlichen kein Bedenken gegen Annahme dieser Voraussetzung; allein sie hatte doch ein Bedenken gegen die Fassung einiger Worte. Wenn es nämlich heißt: „vor Beginn der Linie Riesa-Chemnitz er baut würde," so harte man daraus abnehmen können, daß die Bahn Chemnitz-Zwickau nicht soll in Angriff genommen werden, bevor die Bahn Chemnitz-Riesa nicht vollendet sei. Man verständigte sich also in der Vereinigungsdeputation dahin, daß statt der Worte: „erbaut würde", gesagt werde: „in Angriff genommen würde", wodurch wenigstens die. Möglichkeit gegeben ist, daß, sobald bei Chemmtz-Ri.sa der Bau begonnen hat, auch sofort die Bahn Cbemnitz- Zwickau in Angriff genommen werden kann, und die De putation empfiehlt, mit dieser Veränderung, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten. Präsident von Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer mit dieser Veränderung dem Beschlüsse der zweiten Kammer beitreten wolle? —^Einstimmig Ja. Referent Bürgermstr. Schill: Zu Punct 5. wurde von der zweiten Kammer folgender Schlußsatz angenommen: „Die Modalität der Ausfüllung der nicht a.ss Staatsvertragen beruhenden Bahnen bleibt künftiger Vereinbarung zwischen Regierung und Standen vocbehalt.n°" Dieter Zusatz erlitt während der Discussion in der jenseitigen Kammer die Aen- derung, daß ge''agt wurde: „Die Modalität der Aufbringung der Mittel u. s. w." und zwar aus dem Grunde, weil bei Punct 1., wo es sich um die zittau-löbauer Bahn handelt, der sächsi'ch-''chlesischen Gesellschaft die Verpflichtung aufer legt worden ist, den Bau dieser Bahn mit zu übernehm.n, und unter Hinweis auf diese Bestimmung könnte nun über die Modalität d.r Ausführung nicht mehr Beschluß gefaßt werden, sondern nur über die Aufbringung der Mittel. Die Deputation erwabnte schon damals im Berichte, daß dieser Satz hier nkht am passenden Orte sei, sondern eher zu §. 10. gehöre, jedoch fand sie es nicht für m-thwendig, eine Differenz mit der zweiten Kammer herbekzuführen, und ließ zhn stehen. Nachdem aber die zweite Kammer von diese, Anhang 1ü. Verpflichtung abgesehen hat, hat sie auch beantragt, daß die ser Satz aus diesem Puncte in Wegfall kommen soll, und die Deputation ist damit einverstanden, empfiehlt auch der ersten Kammer, der zweiten Kaminer hierin beizutreten. Präsident von Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer dem Beschluß der zweiten Kammer zu Punct 5. beitreten wolle?— Einstimmig Ja. Referent Bürgermstr. Schill: Punct 6., wo es sich über die Modalität der Betheiligung handelte, wurde zur Unterabtheilung «. von der ersten Kammer ein Zusatz be schlossen, dahin gehend: „Hinsichtlich der sächsisch - schlesischen Eisenbahn ist jedoch auf die Bestimmungen in dem mit der königlich preußischen Regierung abgeschlossenen Ver trage Rücksicht zu nehmen. Nachdem nämlich der jenseitige Bericht schon gefertigt wor den war, wurde erst der Vertrag mit der preußischen Re gierung hinsichtlich der sächsisch-schlesischen Bahn den Stan den vorgelegt, und da darin ein Rückkauf des Lracts ent halten war, so glaubte die Deputation, daß zu diesem Puncte noch dieser Zusatz kommen müsse. Die zweite Kammer hat sich materiell mit dem Zusatze einverstanden erklärt, jedoch dem Zusätze folgende Fassung gegeben: „Hinsichtlich des Rückkaufs des auf königlich preußischem Gebiete befindlichen Lbeiles der säch sisch-schlesischen Eisenbahn ist jedoch auf die Be stimmungen in dem mit der königlich preußischen Regierung abgeschlossenen Vertrage vom 24- Juli d. I. Rücksicht zu nehmen." Ich habe mir bereits bei der ersten Discussion auf eine An frage des Herrn Finanzminist.rs die Bemerkung gestattet, daß allerdings dieser Zusatz nur auf die Eisenba'»strecke, welche auf preußischem Gebiet liege, sich beziehen solle, und um so mehr kann die Deputation der geehrten Kammer an- rathen, hier der zweiten Kammer ebenfalls hinsichtlich der Fassung beizutrcten. Präsident von Gersdorf: Ich frage: ob man auch hier hinsichtlich der Fassung der zweiten Kammer beitrcten wolle? — Einstimmig Ja. , Referent Bür.ermstr. Schill: Endlich ist noch von der Kammer dabin Beschluß gefaßt worden, daß bei Pune: 10., wo es heißt: „der Bau der inner» Verbindungsbahnen erst nach Bewilligung der dazu erforderlichen Mittel" u. s. w. statt: „innern Verbindungsbahnen" gesagt werden soll: „in ner» Verbindungsbahn", weil nach dem früheren Beschlüsse es sich nur um eine Verbindungsbahn handelt. Nachdem nun ab.r Punct 1. beigetreten ist, wird die erste' Kam ner auch hi.r von ihrem Beschlüsse zurückgehen müss.n und in der Fassung der zweiten Kammer sich anzu'"chiieß n haben- Präsident von Gersdorf: Auch hier frage ich: ob man hinsichtlich der Fassung sich anschließen wolle? — Ein stimmig Ja, 4
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