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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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1531 251 - 25 - 1 - für verschiedene Leistungen an die Landes schulen, die Kreuz- und einige andere Schulen, das Hospital Let. Lartlwlonmeä zuDresden n. nts. Die Abminderung des Postulates,erklärt sich dadurch, daß' -663 Lhlr. 20 Ngr. 3 Pf. durch Ablö sung von Getraidelie- ferung für die Landes schule Grim ma, und — - 15 - — - an Agio auf 18 Lhlr.— — für einen Eim. Wein, 663 Lhlr. 5 Ngr. 3 Pf. in Wegfall gekommen, dagegen: . —Lhlr.—Ngr. 3 Pf. wegen ei ¬ nes Rech nungsfeh lers, und 27 - —- - 1 - für ein stif- tungsmäßi- ges Salzde putat für die Landesschule Grimma, welches vom Budjet des Finanzmi- nisterii hier her übertra- gen ist, 27 , — - 3 - hinzugetreten sind/ 636 LhlrUNgr. — Pf. 8a. uts. Die Bewilligung dieser, bei frühem Landtagen genau erörterten Gebühmiffe unterliegt keinem Bedenken. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer auch diese Summe, so wie Ihnen die Deputation anrathet, bewilligen wolle? — Einstimmig Ja. Referent V. Crusius: , Position 71. Zu außerordentlichen Ausgaben. Die für diesen Zweck früher in Anspruch genommene Summe von 4,500 Lhlr. — — ist auf 2,200 Thlr. ' herabgesetzt worden, weil, wie schon oben erwähnt, die beim vo rigen Budjet in runder Summe von 2,300 Lhlr. ange ¬ setzten Agiozuschlage dermalen den betreffenden einzelnen Posten zugerechnet sind. Die Bewilligung wird empfohlen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer auch diese Summe zu bewilligen geneigt sei? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nunmehr den Herrn v. Welck, als Referenten des Berichts sub L, den Pensionsctat betreffend, ersuchen, der Kammer deshalb Vortrag zu halten. j I. 69. Referent Freiherr v. Welck: Der Bericht der Deputa tion überden Pensionsetat lautet folgendermaßen: Bei Aufstellung des Postulats für den Pensionsetat mit 525,309 Lhlr. 5 Ngr. 3 Pf. für die lausende Finanzperiode macht, die hohe Staatsregierung (ekr. S. 3UI. Abth. 1. Bd.) darauf aufmerksam, daß sich das angegebene Bedürfniß auf den Verabreichungsetat, wse derselbe am Schluffe des zweiten Quar tals 1842 bestanden habe, gründe, und daß im Vergleich mit der Finanzperiode I8§Z, für welche 535,305 Lhlr. 17 Ngr. 1 Pf. bewilligt worden, sich gegenwärtig ein Minderbedarf von 9,996 Lhlr. II Ngr. 8 Pf. und seit der Finanzperiode I8AF, für welche 550,650 Lhlr. 21 Gr. 7 Pf. in Conv.-Münze bewilligt worden waren, ein Minderbedarf von beinahe 40,000 Lhlr. herausstelle. Die Deputation muß im Allgemeinen vollständig der im Eingang des jenseitigen Berichts niedergelegten Ansicht vertreten: „daß man die Bewilligung für den Pensionsetat weit Mehr aus dem Gesichtspunkt einer auf Berechnung zu gewährenden Summe, als aus dem einer fest normirten Bewilligung zu betrachten habe." Ist diese Ansicht die richtige, so finden in selbiger zugleich die bedeutenden Schwankungen ihre Erläuterung, welche in dem Laufe der vergangenen Finqnzperiaden zwischen den Summen der resp. Bewilligungen und denen des wirklichen Bedarfs wahrzu nehmen gewesen sind, und man wird auch für die Folgezeit dar auf verzichten müssen, selbst für jede zunächstfolgende Finanz periode einen zuverlässigen Maßstab für die Bewilligung, aus dem Bedarf der letztvergangenen entnehmen zu können. — Als fest stehend ist nur soviel zu betrachten, daß sich der Bedarf für die Pensionsausgabm und Wartegelder beim Hofetat, in Gemäßheit der Bestimmung Z. 22 der Verfaffungsurkunde mit dem Lauf der Jahre nur mindern, nie erhöhen kann, obschon auch jetzt noch mitunter neue Individuen als Percipienten auf diesem Etat um deswillen erscheinen, weil einem schon von den frühem Stände versammlungen anerkannten Grundsatz Nach die Relicten pensio- nirter Hofbeämten aus der Staatskasse zu pensioniren sind, inso fern sie überhaupt nach den vor dem Jahre 1831 beobachteten desfallsigen Grundsätzen Anspruch auf einen Pensionsbczug zu machen haben. Kann nach dem Obenangeführten bei der vorliegenden Budjetabtheilung nicht sowohl eine Prüfung der einzelnen, durch gesetzliche Bestimmungen bereits geregelten und festgestellten Summen Platz ergreifen, sondern hauptsächlich nur in Frage kommen: ob die hohe Staatsregierung die für Pensionirung und Quiescirung im Allgemeinen bestehenden gesetzlichen Bestimmun gen festgehalren, und etwaigen Anträgen, welche Seiten der Stände in Bezug auf das Pensionswcscn gestellt worden, Berück sichtigung habe widerfahren lassen, so mußte die unterzeichnete Deputation aus den ihr mitgetheilten Unterlagen die Ueberzeu- gung schöpfen: ' , daß in beiderler Beziehungen irgend eine Erinnerung nicht zu stellen sei. Die zweite Kammer hat zwar auf den Vorschlag ihrer De putation den Beschluß gefaßt: im Verein mit der diesseitigen Kammer die hohe Staats regierung zu ersuchen, es möge dieselbe so viel als mög lich bei eintretenden Vakanzen auf Wiederanstellung seit längerer Zeit quiescirter Staatsdiener Bedacht nehmen, und insofern dieselbe nicht ausführbar erscheine, deren Pensionirung verfügen, die Deputation findet jedoch keine Veranlassung, ihrer verehrten Kammer den Beitritt zu diesem Antrag zu empfehlen. Ist näm- 3
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