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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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äußerst bedenklich werden könne, da man sie nöthigen würde, kür eine Leistung, deren Entrichtung sie vielleicht erst nach 25 bis 3t) Jahren träft, sogleich eine laufende Rente zu überneh men, und zwar neben andern, aus dem Ablösungsgesetze her vorgehenden Rentenzahlungen. Das ist der Grund, warum die Regierung sich bisher gegen die von den Lehngelderpflichtigen ausgegangenen Anträge erklärt hat und warum sie sich auch jetzt so aussprechen muß. v. Po fern: Da der Herr Bürgermeister Starke mir so eben sagte, er werde eine Petition darüber nicht einreichen, so erlaube ich mir, noch einige wenige Worte über diesen Gegen stand zu sprechen. Der geehrte Sprecher bat uns unverkennbar ein Bild aus der Oberlausitz und namentlich aus der Gegend von Zittau vorgeführt. Daß es wahr und keineswegs übertrie ben ist, muß ich bestätigen; da nun aber den meisten Herren hier in der Kammer jene abweichenden Verhältnisse weniger be kannt sein werden, so halte ich es zu mehrer.: Verständigung des Gesagten für nöthig, nachträglich die hauptsächlichen Gründe und die Ursache jener Verwirrung anzugeben. Diese besteht darin, daß in der Oberlausitz das bekannte Generale über das Sterbelehn nicht gilt, weil es — und zwar aus einem reinen Versehen — nicht mit promulgirt worden ist, als es mit andern gesetzlichen Verfügungen zu diesem Behufs hinübergeftn- det wurde, und darin, daß, dem entgegen, was seit Jahr hunderten und wenigstens bis zum Jahre 1830 von allen untern und obern Behörden der Provinz als zweifellos ausgemacht und verfassungsmäßig angesehen wurde, in neuerer Zeit von den entscheidenden Gerichten hinsichtlich der Laudemialpflichtigkeit der Rusticalgrundstücke der Grundsatz angenommen worden ist: Udertss prsesviniiur elo. Das Andere, was ich hierüber noch sagen könnte, hoffe ich, wird durch die umfassende und bessere Rede des Herrn Bürgermeisters klar geworden sein. Nur so viel erlaube ich mir noch hierüber zu bemerken: daß Verwirrung und somit Processe die Folge hiervon sind, liegt am Lage. — Nun könnte man dem Herrn Antragsteller zwar einwenden, die sem Uebelstande werde durch eine Erleichterung der Ablösung, oder vielmehr Möglichkeit und Ausführbarkeit derselben nicht ab- geholfen werden; allein dem ist in der Lbat nicht so, denn theils find diese in der Regel sehr lang dauernden Processe für den Ein zelnen so kostspielig, daß die Kosten des Processes oft mehr be tragen, als das für die Ablösung des fraglichen Onus zu gewäh rende Capital, theils aber und hauptsächlich fällt der Lage der Sache nach das endliche Resultat solcher Proe.'sse in der Regel nicht zu Gunsten des Bllasteten aus, da in den meisten Fällen der Berechtigte durch archivar sche und andere Beweismittel die Verbindlichkeit des Belasteten darzuthun vermag. Diese Strei tigkeiten nun, — welche am Ende in der Allgemeinheit keinem Lheile einen reellen Nutzen gewähren können, wohl aber aufden Wohlstand und das Wohlsein der Einzelnen, wie des Ganzen häufig nachtheilkg einwirken und nur zu ost einen Zündstoff zu Anfachung unendlicher Reibungen bilden, —abzuschneiden, kenne ich kein besseres und gewiß von beiden Lheil ngewünschtesMit tel, als eine auf angemessenen Grundsätzen beruhende Ablösung nach Analogie der Frohn- und Servitutenablösungen. Die Frohnen und andere ähnliche Verhältnisse, wie vielen undman- nichfachen Zündstoff zu Processen, Streitigkeiten und Reibungen aller Art boten sie nicht dar! Er ist beseitigt durch die Ablösung, und so, hoffe ich, soll es auch mit den heute angeregten Gegen ständen werden. 'v.Polenz: Ich trage aufden Schluß der Debatte an, da wir von der Hauptsache abgekommen sind. Präsident v. Gersdorf: Ich muß mir erlaubet:, überdcn Gegenstand mich zu äußern. Wir sind sehr von der Regel ab gewichen und ich muß mich vor dem Vorwürfe, die Landtags ordnung nicht streng befolgt zu haben, der mir gemacht werden könnte, verwahren. Bin ich über die Grenzen, welche mir oorgezeichnct sind, hinausg schritten, so wende ich mich in die selben zurück. Eigentlich gehört dieser Gegenstand nicht hier her. Ich habe daher, wenn die Rede davon gewesen ist, den Antrag noch zuerst zur Unterstützung zu bringen, nicht einmal das thun können, sondern ich muß die Kammer zuerst fragen, ob sie gemeint sei, daß eine Unterstützungsfrage an sie gerichtet werde. Ich bitte, daß sie sich darüber zuerst ausspreche. Ist die Kammer gemeint, daß ich eine Unterstützungsfrage an sie richte? — 17 Mitglieder sprechen sich von den 3i) Anwesenden für diese Vorfrage aus. v. Posern: Ich bin mit aufgestanden, weiß aber eigent lich nicht, warum. Ich habe nämlich die Frage nicht verstan den und wollte, aufstehend, um Erläuterung bitten; ich bitte daher, mich wenigstens zur Zeit nicht mitzuzählen. Secretair Bürgermstr. Ritterstädt: Der Herr Präsi dent fragte, ob die Kammer eine Unterstützungsfrage wünsche. Prinz Johann: Ich erlaube mir an den Herrn Antrag steller die Frage, ob er, wenn der Antrag Unterstützung er langt, denselben zu einer Petition machen werde. Bürgermstr. Starke: Nach den Eröffnungen, welche von dem Herrn Staatsminister so eben gegeben worden sind, muß ich erklären, daß ich meinerseits eine Petition nicht ein reichen werde. Präsident v. Gersdorf: Sind Sie nun gemeint, daß ich noch eine anderweite Unterstützungsfrage darauf richte? Bürgermstr. Starke: Allerdings liegt mir daran, zu wissen, ob von der hohen Kammer die angedeuteten Ansichten getheilr werden. Bürgermstr. v. Gro ss: Ich glaube nicht, daß der Antrag zur Unterstützung g bracht werden kann, da der geehrte Spre cher blos die Ansicht der Kammer über den Gegenstand desselben dadurch zu erfahren wünscht. Sein Antrag gebt dahin, den Antrag auf Ablösbarer der Laudemialgelder in die Schrift auf zunehmen; es würde aber, schwerlich eine Unterstützung desselben e>folgen können, da der Antragsteller selbst zugibt, daß dieser Gegenstand der vorliegenden Frage ganz fremd ist, und er sich eine besondere Petition deshalb Vorbehalten will.
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