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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Bürgermeister Schill: Insofern der Herr Bürgermeister Starke die Grundsätze, die in dieser anonymen Schrift ausge sprochen sind, nicht zu den seinigen macht und die Namenlosig keit durch seinen Namen vervollständigt, würde sie zu den Acten zu legen sein; außerdem könnte uns die Annahme dieser Schrift zu der Consequenz bringen, daß wir auf anonyme Anträge einzu gehen hätten, und es scheint mir dies ebenso wenig geeignet, als wenn wir auf anonyme Beschwerden eingehen sollten. v. Zedtwitz: Auf dieselbe Weise würde ich mich erklären. EineBeschwerde ist in dieser Schrift nicht enthalten, wie der Herr Präsident und HerrBürgermeister Starke angeführt haben, sonst würde sie nach Z. 118 der Landtagsordnung zu behandeln und als eine anonyme Schrift zurückzuweisen sein. Ist aber doch Et was von Gewicht darin befindlich, so kann es ja Herr Bürger meister Starke bei der noch offenen künftigen weiteren Berathung des Gegenstandes zu seiner Sache machen und er wird so auf an derem Wege zu demselben Zweck gelangen. Ich glaube daher, die Schrift sei jedenfalls beizulegen. Vicepräsident v. Carlowitz: Im Ganzen genommen bin auch ich dieser Ansicht. Sehen wir §. 118 der Landtagsordnung nach, so finden wir, daß anonyme Beschwerdeschriften nicht an genommen werden sollen. Woher dies komme, das ist leicht er klärlich. Es rührt dies daher, daß die Verfassungsurkunde Pe titionen von Unterthanen nicht kennt, sondern blos ständische Pe titionen, und es folgt eben daraus, daß die Landtagsordnung, die ihr nachgebildet worden ist, nur dieAnonymität der Beschwer deschristen und nicht die der Petitionen ins Auge fassen konnte. Nun können aber allerdings, nachdem man nun einmal auch Pe titionen zuläßt, diese nicht besser gestellt werden, als Beschwer den; ja dies um so weniger, als, wie ich meine, Beschwerden eine vorzugsweise Berücksichtigung verdienen. Es folgt daraus, daß man anonyme Petitionen so wenig annehmen sollte, als anonyme Beschwerdeschriften, und daß, ist die vorliegende Petition ano nym, sie gleichfalls zurückzuweisen sein würde. Allein wenn ich den Herrn Bürgermeister Starke richtig verstanden habe, so macht er sie zu der seinigen; das ändert das Verhältnis Es wird die ursprünglich anonyme Petition jetzt zu einer ständischen Petition, und insofern versteht es sich von selbst, daß sie angenommen wer den muß. Wenn ich mich also in Herrn Bürgermeister Starke's Ansicht nicht geirrt habe, so muß ich mich für die Annahme er klären. Bürgermeister Starke: Ich berufe mich auf die eignen Worte, die ich in dem Vortrage gebraucht habe, wo ich erklärte, daß ich wegen der Anonymität des Einsenders mich bewogen gefunden habe, die Eingabe zu der meinigen zu machen. Bürgermeister Wehner: Ich bin ganz der Ansicht, wie der Herr Vicepräsident. Herr Bürgermeister Starke hat die Sache zu der seinigen gemacht, und ich glaube, daß sie nun beachtet werden müsse: Es fragt sich aber, ob es nicht zweck mäßig sei, die Petition gleich an die zweite Kammer abzugeben, da die Sache an diese übergeht. Ich muß jedoch dies der Kam mer überlassen. Secretair v. B ied erman n: Für den vorliegenden Fall ist jedes Bedenken völlig beseitigt, da Herr Bürgermeister Starke die Schrift zu der seinigen gemacht hat. Da indeß diese Frage bei Berathung der Landtagsordnung wieder zur Sprache zu bringen sein wird, sehe ich mich zu folgender vorläufiger Be merkungveranlaßt. Ich finde nämlich noch einen andern Grund, als den vom Herrn Vicepräsidenten angegebenen, warum anonyme Beschwerden nicht angenommen werden dürfen, nämlich, weil man, wenn mandas thäte, den größten Verleumdungen Thor und Thür öffnete. Es versteht sich auch von selbst, daß Petitionen, welche auf Erreichung eines persönlichen Wunsches gerichtet sind, nicht anonym eingereicht werden können. Dafür aber, warum ein Vorschlag, der das Allgemeine betrifft, nicht anonym einge reicht werden könnte, finde ich keinen Grund. Vicepräsident v. Carlowitz: Seit der ersten Entwerfung der provisorischen Landtagsordnung hat sich allerdings das Ver- hältniß geändert'. Wie ich erwähnte, ging man damals Seiten .der hohen Staatsregierung davon aus, daß überhaupt Petitio nen von außen nicht zulässig seien, und daß man daher nur von ständischen Petitionen und außerdem von Beschwerden sprechen könne. Jetzt aber ist das anders. Das neue Decret beschrankt zwar die Annahme von Petitionen der Unterthanen, läßt sie aber gleichwohl in gewissen Fällen zu. Es unterliegt daher keinem Zweifel, daß bei der künftigen Durchgehung der,Landtags ordnung auf dieses veränderte Verhältniß Rücksicht genommen werden muß, und insofern kann ich dem nur vollständig beitre- ten, was der Herr Secretair gesagt hat. Präsident v. Gers dorf: Ich glaube, meine Herren, die Sache löst sich nun sehr schnell durch eine Frage auf, und ich bemerke nur, daß mein Wunsch erreicht worden ist. Gerade der vorliegende Fall ist während der vier Landtage nicht vorge kommen, und dem Directorio mußte daran gelegen sein, die Ansicht der geehrten Kammer darüber zu vernehmen. Das Historische, was von dem Herrn Vicepräsidenten angeführt wor den ist, beruht ganz auf dem Gange, den die Geschäfte bisher genommen haben, und auf früheren Bestimmungen. Ich würde glauben, daß die Sache sich damit auflöst, wenn ich die Frage an Sie stelle: ob die Petition unter diesen Umständen anzunehmen und an die zweite Kammer zuvörderst abzu geben sei? Staatsminister v. Zeschau: Ich glaube, daß ich hierbei die Ansicht voraussetzen darf, daß diePetition nun nicht mehrals eine ungenannte angegeben, sondern, wenn ich mich so ausdrücken darf, als die Starke'sche Petition bezeichnet wird. Präsidentv. Gersdorf: Ich glaube auch, daß es so ge meint war. Es würde aber gut sein, wenn dies in dem Proto kolle so ausgedrückt wird. Ich frage daher: ob Sie gemeint sind, die Petition unter diesen Umständen anzunehmen und an die zweite Kammer abgeben zu lassen? — Es erfolgt ein stimmiges Ja. Prinz Johann: Es hat an dem Morgen des heutigen Tages Seiten Ihrer Deputation mit der Deputation der zweiten Kammer ein Vereinigungsverfahren in Bezug aufdas Parochial-
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