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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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von Künstlern oder Gelehrten auf eine weit höhere Stufe wissen schaftlicher Bildung gestellt worden, so daß jetzt in Bezug au' sie ganz andere Rücksichten genommen werden müssen, als man früher bei der gesetzlichen Bestimmung von 1819 zu nehmen viel leicht Ursache gehabt hat. Die damaligen Chirurgen fanden es unbedenklich, zu barbiren. Wie mancher von den jetzigen würde es sehr auffallend finden, wenn man ihm dies ansinnen wollte? — Es soll ferner die Pfuscherei in der Chirurgie ver hindert werden, sagt Herr Bürgermeister Wehner. Nun, darin stimme ich mit ihm überein; es soll die Pfuscherei verhindert werden. Deshalb braucht man aber noch nicht die Barbiere an dem Verkaufe ihrer Barbierstuben zu verhindern; man darf sie deshalb noch nicht zwingen, dieses ihrEigcnthum nur an Chirur gen zu verkaufen, sondern es folgt daraus nur, daß von den Po lizeibehörden streng darauf gehalten werden muß, daß derjenige, welcher eine Barbierstube kauft, ohne Chirurg zu sein, keine Chirurgie ausüben dürfe. Es ist wahr, daß das Volk so ziem lich daran gewöhnt ist, Barbier und Chirurg im niederen Sinne für gleichbedeutend zu halten. Diese Ansicht beruht gewisser maßen auf den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Allein, wenn diese Gesetze geändert würden, so wird auch jene Meinung sich ändern, und ich sehe nicht ein, wie es deshalb den Behörden schwerer oder gar unmöglich fallen sollte, dem neuen Gesetze Gel tung zu verschaffen und zu bewahren. . Der geehrte Sprecher hat zwar darauf aufmerksam gemacht, daß die Bader sich nun einmal zur Ausübung der Chirurgie für berechtigt halten und daß das Aderlässen und Schröpfen in den Baderstuben schwerlich zu vermeiden sein werde. Wenn aber die gesetzliche Einrichtung geändert wird, — wenn man auch denen, welche nicht Chirurgen sind, gestattet,chaß sie Barbiergerechtigkeiten erlangen dürfen, so wird das von selbst verschwinden und sie werden nicht mehr zur Ader lassen und nicht mehr schröpfen. — Ein zweiter Grund des altern Gesetzes soll der gewesen sein, daß die^Chirurgen nicht vhne Barbierstuben bestehen könnten, weil der Erwerb der Chirur gie nicht eben ein sehr bedeutender sei; daß Ausnahmen in dieser Hinsicht höchstens bei Mannern von anerkanntem Rufe stattfän den, daß aber überhaupt der Chirurg und seine Hülfsleistung weit seltener in Anspruch genommen würden, als die -er eigentlichen Aerzte. Ich will das nicht gerade kn Abrede stellen, obgleich ich auch nicht ganz damit einverstanden bin. Denn soweit meine Beobachtung reicht, ist im Allgemeinen der Erwerb des Chirur gen ein reichlicherer, als der des Arztes, wobei allerdings auf die Stellung des Einzelnen, auf seine Befähigung, auf das Zutrauen des Publicums viel ankommt. Dem sei jedoch, wie ihm wolle; jedenfalls würde dadurch,.daß den Barbieren erlaubt wird, ihre Gerechtigkeiten auch an Nichtchirurgen zu verkaufen, den Chirur- ' gen keineswegs verboten, Barbiergcrechtigkeiten, wenn sie solche zu besitzen wünschen, zu erwerben, und wenn man sagt, daß da durch die Concurrenz für die Chirurgen vermehrt würde, so möchte ich wohl fragen, ob die Chirurgen ein Recht darauf haben, daß diese Concurrenz nicht stattfinde, ob man den Chirurg auf Kosten der Barbiere bevorzugen wolle, so daß diese sich um sei netwillen genöthigt sehen sollen, ihre Warbiergerechtigkeiten für ein Geringes zu verkaufen, damit ein Chirurg nicht genöthigt sei, einen höhern Preis dafür zu bezahlen? Fürchtet man etwa von der Concurrenz, daß sie zu überspannten Forderungen Ver anlassung geben werde? Ich sollte meinen, daß gerade der durch Concurrenz festgesetzte Preis, gewissermaßen der Marktpreis, als der richtige anzusehen sei. Somit also möchte ich kaum glauben, daß durch die beiden vorgebrachten Gründe das Dsputationsgut- qchten widerlegt sei. — Der Herr Bürgermeister Wehner hat endlich noch erwähnt, daß die Chirurgen sich keineswegs schämten, Warbiergerechtigkeiten zu acquiriren. Im Allgemeinen möchte ich das sehr bezweifeln. Ich bemerkte schon vorhin, daß die Chirurgen jetzt zum größten Kheil auf einer höchst achtenswer- then Stufe wissenschaftlicher Bildung stehen, und die, denen die ses Lob gebührt, werden sich schwerlich hergeben, die Function des Barbierens auszuüben. Doch wenn auch hierin Andre anders denken, so bleibt doch der schon erwähnte hauptsächlichste Grund übrig, daß, wenn auch den Barbieren gestattet wird, ihre Ge rechtigkeiten auch an Nichtchirurgen zu verkaufen, es doch keinem Chirurgen verwehrt werden soll, sie ebenfalls zu erwerben, wo er dann freilich genöthigt sein wird, sie nach ihrem wahren Werthe zu bezahlen. Aus diesen Gründen werde ich für das Deputa- tionsgutachten stimmen. Bürgermeister 9. Gro ss: Ich kann den vom Herrn Bür germeister Wehner vorgebrachtcn Gründen nur bcistimmen und erlaube mir, einen dritten hinzuzufügen: Nämlich in polizeilicher Rücksicht wird die Abschaffung der Barbierstuben, oder vielmehr die Beschränkung derselben auf das alleinige Geschäft des Bar bierens immer sehr bedenklich seimEs ist sehr wichtig, daß na mentlich in grüßern Orten Locale vorhanden-fi«d^«-o-k»cüprötz-' lichen Unglücksfallen die Verletzten für den ersten Augenblick hin gebracht werden können und ihnen die erste chirurgische Hülfe ge leistet wird. Das Vorhandensein solcher Lokalitäten hat sich in vielen Fällen sehr nützlich bewährt. Sollten die Inhaber der Barbierstuben auf bloße Ausübung des eigentlichen Barbierens beschränkt werden, so wird solche Nachhülfe nicht weiter geleistet werden können, oder es würden die Barbiere sich der Pfuscherei schuldig machen. Ueberhaupt aber würde bei Annahme des Vor schlags der Deputation -ie Pfuscherei schwerlich ganz zu unter drücken sein; denn der gemeine Mann ist gewöhnt, bei leichten Verletzungen in Barbierstuben zu gehen, um sich da Hülfe zu verschaffen, und eine polizeiliche Aufsicht zu Verhütung solcher Euren würde gewiß ungemein schwierig fein. Ich kann übrigens die Verhältnisse der Warbiergerechtigkeiten in Zittau nicht beur- theilen und weiß nicht, ob welche vorhanden sind, die nicht ver kauft werden können, weil die Käufer wissenschaftlich gebildet sein sollen; allein daß das an andern Orten nicht der Fall ist, na mentlich in Leipzig nicht, das kann ich aus eigner Erfahrung ver- ichern. Bürgermeister Schill: Ich muß mich dem, was die Herren Bürgermeister Wehner und Gross gesagt haben, vollständig an- chließen. Die Nachtheile und Bedenken, welche von beiden Herren' angeführt wurden, müssen sich Herausstellen, das bin ich est überzeugt. - Wenn Herr Domherr L). Günther dagegen Ze-
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