Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
DM eine zweite Petition hiermit in Verbindung gesetzt, welche -VVN dem Gemeinderathe zu Schönhaide eingereicht worden war, And welche gerichtet ist: an die hohe Ständeversammlung des Königreichs Sachsen, und zunächst an die zweite Kammer. Diese Petition, welche mit der Wieland'schen zugleich zurückge wiesen worden, war jedoch , da sie an die Ständeversammlung gerichtet ist, an die erste Kammer abzugeben. Da sie nun von außen herkommt, wird sie hier die bestehende Frist hindurch aus zulegen sein. Die Wieland'sche Petition ist nur behufs der Erläuterung mit hierher gekommen. Es ist sonach der frühere Beschluß insofern wohl zurückzunehmen, als er damals aufUeber- wrisung an die dritte Deputation lautete. Es wird vielmehr erst zu erwarten sein, ob sie noch von Jemandem zu der seinigen gemacht werden sollte. Präsident v. Gersdorf: Es wird vorgeschlagen, den frü-, Hern Beschluß dahin zu reformiren, daß die Petition ausgelegt . werde, und erwartet, ob sie ein Mitglied zu der seinigen macht. Wenn Sie damit einverstanden sind, wird es so stattsinden.—Es ist hier vom Secretair im Ministers der auswärtigen Angelegen heiten ein Rechenschaftsbericht des in Betreff der Gesell-Schule und Beschäftigungsanstalt gebildeten Comite in mehren Exem plaren vom Herrn Bicepräsidenten v. Carlowitz eingereicht und von diesem zur Canzlei abgegeben worden. Es wird Ihnen dieser Bericht eingehändigt worden sein. Wir würden, glaube ich, am besten thun, dem Herrn Secretair Zschille unfern Dank im Protokoll auszusprechen. — Nächstdem hat der Graf v. Vitz thum auf Lichtenwalde um Entschuldigung gebeten wegen über kommenen Unwohlseins, sowie der geh. Rath v. Minckwitz für heute und morgen Urlaub erbeten und erhalten, indem er eine dringende Reise zu unternehmen genöthigt war; desgleichen wünscht Herr Secretair v. Biedermann von morgen bis mit Montag Urlaub. v. Großmann: Eine Petition ist mir zugeschickt worden von dem Mädchenlehrer und Organisten Grabner, Candidat der Theologie, in Zwönitz. Sie hat das Petitum, daß die auf das Minimum von 120 Thalern gestellten Schullehrerstellen auf angemessene Weise erhöhet werden möchten. Er hat die Peti tion genügend motivirt; ich trage daher nicht Bedenken, sie zu der meinigen zu machen, und bitte, sie an die dritte Deputation zu verweisen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Die Petition ist erst vorhin eingereicht worden, und wird erst das nächste Mal bei der Registrande in Vortrag kommen. Präsident v. Gersdorf: Doch es wird dann zum Vortrag kommen und darauf ankommen, ob Sie dann noch darauf beste hen, oder ob sich nicht ein andrer Ausweg finden lasse, der Ihnen selbst angemessener erscheinen könnte. Jndeß ist das Sache der nächsten Sitzung. Wir können nun auf die Tagesordnung übergehen und zwar zunächst zum Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret vom 21. Februar 1843, die Fixation der Brandversicherungsbeiträge für die Jahre 1843, 1844 Und 1845 betreffend. Herr Bürgermeister Schill wird, als Referent in der Sache, ersucht, die Rednerbühne zu betreten. Ich be ¬ merke dabei, daß wegen Dringlichkeit dieser Angelegenheit das Protokoll sofort nach der Session Ihnen vorgelesen wird. Es ist höchst erwünscht für die hohe Staatsregierung, daß der Pro- tokollextract baldmöglichst an die zweite Kammer gelange, und dies wird diesen Nachmittag erfolgen können. Referent Bürgermeister Schill: Das allerhöchste Decret lautet, wie folgt: Se. Königliche Majestät beabsichtigen, die Beitrage zur Landesimmobiliarbrandversicherungsanstalt aus den in dem beiliegenden Aufsatze sub 8. V. näher zu ersehenden Gründen im Laufe der drei Jahre 1843, 1844 und .1845 mit jährlich zwölf Neugroschen und acht Pfennigen von jedem Hundert Thaler des Versicherungsbetrages, oder terminlich 1 Ngr. 6 Pf. von jeden 25 Thlr. Versicherung erheben zu lassen, und sehen, nach Maß gabe §. 43 des Gesetzes vom 14. November 1835 der zustimmen den Erklärung der getreuen Stände hierzu in derjenigen Huld und Gnade entgegen, womit S i e denselben jederzeit wohl beigethan verbleiben. Gegeben zu Dresden, am 21. Februar 1843. Friedrich August. Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. Die Beilage lautet folgendermaßen: 8. V. Die Fixation der Brandkassen.beiträge betr. Die Feststellung der sixirten Beiträgefür die Brand versicherungsanstalt soll nach ß. 43 des Gesetzes vom 14. Novem ber 1835 auf jeden dreijährigen Zeitraum in der Art erfolgen, daß die dafür von der Brandverficherüngscommission zu eröffnen den Vorschläge der jedesmaligen Ständeversammlung zur Bera- thung mitgetheilt werden, unter Vorlegung „einer Berechnung dessen, was in den vergangenen drei Jahren zur Casse der An stalt einging und daraus zu bezahlen war, damit der verbleibende Ueberschuß oder der sich etwa ergebende Minderbetrag der Ein nahme bei dem Ausschreiben auf die nächsten drei Jahre berück sichtigt werden könne," Dieser Bestimmung konnte am letztvergangenen Landtage 18M insofern noch nicht vollständig genügt werden, als die Wirksamkeit der nach dem Gesetze vom 14. November 1835 und auf Grund der neuen Gebäudewürderungen und Cataster umge stalteten Landesimmobiliarbrandversicherungsanstalt erst mit dem I. August 1839 begonnen hatte, eine Rechnungsübersicht der Ergebnisse dieser neuen Einrichtung mithin noch nicht vorlag. Es mußte sich daher in der der Ständeversammlung in der Bei lage subv. zudem Decrete vom 10. Februar 1840 gemachten Mittheilung darauf beschränkt werden, in Analogie jener Vor schrift, die in den vorausgegangenen drei Jahren vom 1. April 1836 bis dahin 1839 ausgeschrieben gewesenen Beiträge zum Anhalten zu nehmen und versuchsweise eine hierauf begründete und zugleich den Bedarf der 5 Monate vom 1. August bis 31. December 1839, für welche besondere Beiträge nicht ausge schrieben werden sollten, mit berücksichtigende Fixation der Brand- cassenbeiträge für die Finanzperiode 1840 —1842 in Vorschlag zu bringen. Hierdurch ergab sich ein jährlicher fixer Beitrag von 4 Gr. 8 Pf. für jedes Hundert Thaler der Versicherungssumme, wie solcher denn auch nach erfolgter ständischer Zustimmung in der Schrift vom 6. Juni 1840 durch die Verordnung vom 11- Juli 1840 §. 1 ausgeschrieben und nur nach inmittelst vom Jahre 1841 an eingetretener Einführung des neuen Münzsystems für die Jahre 1841 und 1842 durch Verordnung des Ministern des Innern vom 24- November 1840 auf 5 Ngr. 6 Pf. in De-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder