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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Daß es aber im Obererzgebirge dahin kommen wird, kann ich versichern. Bürgermeister Bernhards: Unter den vorwaltenden Um ständen bin ich ebenfalls mit dem Gutachten der Deputation ganz einverstanden und namentlich auch, was den zweiten Theil des selben betrifft. Ich glaube aber auch voraussetzen zu dürfen, daß, wenn es unter 2. heißt: „die Ermächtigung für die Regie rung auszusprechen: diese Beitragsquote für das dritte Jahr der Finanzperiode (1845) auf 12 Ngr. 8 Pst für das 100 Lhaler erhöhen zu können," dieser-Beitrag an 12 Ngr. 8 Pf. nur als maxlwum bezeichnet werden soll, so daß bei eintretendem Be- dürfniß bis höchstens 12 Ngr. 8 Pst sollen eingefordert werden können, daß mithin „auf 12 Ngr. 8 Pf." gleichbedeutend sein soll mit „ bis auf 12 Ngr. 8 Pf." Referent Bürgermeister Schill: Darauf habe ich zu be merken, daß sich das von selbst versteht, indem die Erhöhung von dem Bedürfniß abhängig gemacht worden ist. Die Staats regierung wird zu ermessen haben, welche Erhöhung eintreten soll. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es ist ei gentlich in der Sache kein erheblicher Unterschied zwischen dem, was die Regierung nach der Vorlage beabsichtigt, und dem, was die geehrte Deputation vorschlägt. Die Regierung will mit dem von ihr vorgeschlagenen Fixum von 12 Ngr. 8 pst das Bedürf niß der nächsten 3 Jahre, das Deficit und den absorbirten Re servefonds decken. Die geehrte Deputation dagegen will mit dem Fixum von 9 Ngr. 6 pst den präsumtiven Bedarf und das Deficit decken, die Heranbringung des Reservefonds aber ausge setzt fein lassen. Es ward bereits erwähnt, daß sich die Staats regierung im Allgemeinen mit dem Vorschläge der Deputation einverstanden erklärt hat; es geschieht dies aber allerdings unter der bestimmten Voraussetzung, daß, sobald es die Umstände ge statten, auf Ersatz des-Reservefonds Bedacht genommen werde. Darauf aber muß die Staatsregierung besonders hatten; denn es ist in tz. 71 unter 1. des Gesetzes vom 14- November 1835 aus drücklich vorausgesetzt, daß zu dem Reservefonds die Bestände der ehemaligen Generalbranvcaffe gehören sollen: Diese sind gegen wärtig absorbirt; es liegt daher im Gesetz, daß auf Wiederher stellung des Reservefonds Bedacht zu nehmen ist. Die Staats regierung hofft, daß durch die S. 333 des Deputationsberichts unter 2) beantragte Ermächtigung Verlegenheiten für die Ver waltung derAnstalt werden vermieden werden, und daß der Man gel eines Reservefonds für den Augenblick nicht fühlbar sein werde. Präsident v. Gersdorf: Wenn weder von Seiten der Kammer, noch von Seiten des Referenten Etwas zu sprechen für nöthig erachtet wird, kann ich zur Fragstellung übergehen. Die Deputation hat uns im Berichte (s. oben S. 479) unter 1) ein Gutachten gegeben, unter 2) einen Antrag gestellt, der erst bei der zweiten Frage zur Abstimmung zu bringen sein dürfte. Unter I) ist das Gutachten enthalten in den Worten: „den Fixations beitrag von jedem Hundert der Versicherungssumme (statt der in dem allerhöchsten Decrete bezeichneten — 12 Ngr. 8pf.) auf —- 9 Ngr. 6 pf. jährlich, mithin für jede 25 Thlr. derSubscrip- tion terminlich auf — 1 Ngr. 2pf. zu beantragen," und ich frage die Kammer: ob sie der Deputation hierin beistimmt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag, den ich vorhin er-^ wähnte, ist enthalten in den Worten: „hierbei jedoch Vie Ermäch tigung für die Regierung auszusprechen: diese Beitragsquote für das dritte Jahr der Fixationsperiode (1845) auf 12 Ngr. 8 Pf. für das 100 Thlr. erhöhen zu können, wenn das wirkliche Erfor derniß für Brandvergütung — nicht die Heranbringung des Reservefonds — eine solche Steigerung erheischt." Ich frage- die Kammer: ob sie auch hierin der Deputation beizustimmen vermag? — Es wird ebenfalls allgemein bekgestimmt. Präsident v. Gersdorf: Es wird nun der Namensaufruf einzutreten haben, da es ein allerhöchstes Dccret betrifft. (Herr Staatsminister Nostitz und Jänckendorf und königl. Commiffar v. Weißbach verlassen den Saal.) Bei der nun folgenden Abstimmung sprechen sich sämmt- liche Kammermitglieder bejahend aus. Dem wiedereingetretenen Herrn Staatsminister und Regie- rungscommissar wird dieses Resultat von dem Präsidium mit- getheilt. — Hierauf geht man zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, der Berathung über, den Bericht der vierten Deputation, die Beschwerde Fritzschings und Genossen, die ge setzliche Verstattung des Feuergewehrs bei Abtreibung des Wil des von ihren Fluren betreffend, über. Referent v. Schönfels: Der Bericht der vierten Depu tation det ersten Kammer über den betreffenden Gegenstand lau tet folgendermaßen': Johann Gottlieb Fritzsching und Consorten zu Saitenhain in der schönburgischen Lehnsherrschaft Wechselburg führen zu Begründung ihres Gesuches an, daß der Besitzer dieser Herr schaft, der erlauchte Graf Alban von Schönburg, aufden Flu ren ihres verhältnißmäßig kleinen Ortes durchschnittlich einen Rehstand von 30 Stücken zu halten Pflege, wodurch ihnen na mentlich an den jungen Holzungen während der Winterzeit, wenn die Spitzen über den Schnee hervorständrn, durch deren Ab- beißung ein großer um so empfindlicherer Schaden geschehe, als der halbe, gesetzlicher Bestimmung zufolge, gar nicht einmal vergütet werde. , Aber auch wegen des an den Feldern erlittenen Schadens folge nur selten Ersatz, da die Kosten seiner Minderung so be trächtlich und die Schwierigkeiten, auf die der kleine Landmann, wenn er solche beantrage, stoße, so mannichfaltig, die Gefah ren, die er, der mit gesetzlichen Bestimmungen und Formen Un vertraute, zu besiegen habe, so groß sein, daß nur selten auf des sen Ermittelung, der überdem öfter spater in seiner ganzen Größe sich erst herausstelle, gedrungen werde. Da nun schon nach der Civilgesetzgebung die Servituten mit möglichster Schonung der Belasteten ausgeübt werden soll ten, für eine solche Schonung aber der Jagdberechtigte nicht ein stehen könne, übrigens aber auch hie Bedingung eines jeden ge ordneten Staates, namentlich eines constitutionellen Staates, die sei, das Eigenthum eines jeden Staatsbürgers zu schützen, oder ihm wenigstens dessen wirksamste Selbstvertheidigung mög lich zu machen, so sollte man zwar meinen, es verstände sich von
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