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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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-nung zu stellen sein werde. Die in der zweiten Kammer wegen des Dekrets der-Provisorischen Landtagsordnung, welches be kanntlich auch den Repräsentationsaufwand für die beiden Her ren Präsidenten mit umfaßt, gefertigte Schrift schien nun aber -er in der ersten Kammer gefaßten Ansicht zu präjudiciren, inso fern als darin sich die Worte ausgenommen finden: „auch bei dem letztem", nämlich Landtage. Man beantragte daher in der ersten Kammer den Wegfall dieser Worte, und gab sich der Hoff nung hin, die zweite Kammer werde sich damit umsomehr verei nigen, als, wenn diese Worte ausfallen, jede Kammer die Schrift nach ihrer Ansicht hätte auslegen können. Inzwischen ist die zweite Kammer darauf nicht eingegangen, sie hat die Beibehal tung dieser Worte beschlossen. So gelangte denn dieser Gegen stand zur Vereinigungsdeputation, und es ist in solcher ein Ein- verständniß insofern hergestellt worden, als man nunmehr für angemessen erachtet, denjenigen Lheil-er Schrift zwar aufrecht zu erhalten, in welchem die Bewilligung der Stände zu dem von der hohen Staatsregierung für die Herren Präsidenten postulir- ten Repräsentationsaufwand enthalten ist, demjenigen Theil der Schrift aber eine andere Fassung zu geben, der von Annahme der Provisorischen Landtagsordnung handelt. Man wünscht nämlich nunmehr die Frage gänzlich zu umgehen, die zu jener Meinungs verschiedenheit Anlaß gegeben hat, nämlich die Frage: bis zu welchem Zeitpunkt die provisorische Landtagsordnung als ange nommen zu betrachten sei? und will sich blos darüber ausspre chen, daß die Ständeversammlung damit umgehe, eine definitive Landtagsordnung zu Stande zu bringen. Demnach soll der letz tere Theil der Schrift in Wegfall kommen, und mit folgenden Worten vertauscht werden: „behalten uns dagegen hinsichtlich der Landtagsordnung unsere Erklärung noch zur Zeit vor, indem wir über die definitive Feststellung einer solchen noch auf diesem Landtage uns zu vereinbaren hoffen." Die Deputation schlägt Ihnen vor, diese Fassung, welche keinem von beiden Theilen prä- judicirt, zu genehmigen. Präsident v. Gersdorf: Da Niemand hierüber zu spre chenscheint, so darf ich wohl die Kammer fragen: ob sie mit diesem Vorschläge übereinstimmt? — AllgemeinJa. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zur Tages ordnung übergehen können, zunächst zum Bericht der zweiten Deputation über das Postulat der Gelehrtenschulen aufdie Jahre 1843 —1845. Der Herr v. Crusius, als Referent in der Sache, wird ersucht, die Rednerbühne zu betreten und den Gegen stand vorzutragen. Referent v. Crusius: Der Bericht der zweiten Deputa tion über das Postulat für die Gelehrtenschulen auf die Jahre 1843—1845 lautet: Die obbemerkte Bewilligungspost ist auf Veranlassung des Herrn Regierungscommiffars wegen Dringlichkeit einiger davon abhängiger Einrichtungen von der zweiten Deputation der zwei ten Kammer vor der Begutachtung des Ausgabebudjet zu beson derer Berichtserstattung herausgehoben worden und die zweite Kammer hat dies in ihrer vierunddreißigsten Sitzung am 14. Februar tatsächlich gebilligt;' hierdurch sieht sich die unterzeich nete Deputation veranlaßt, ein gleiches Verfahren zu beobachten, und erlaubt sich, zu Vermeidung unnöthiger Wiederholungen auf den jenseitigen Bericht Beziehung zu nehmen. Für die Gelehrtenschulen werden überhaupt auf die laufende Finanzperiode jährlich 20,300 Lhlr. , mithin im Ganzen zwar nur 900 Thlr. mehr als zuletzt bewilligt waren, gefordert, allein da die Zuschüsse aus der Staatskasse für die Landesschulen zu Meißen und Grimma um 1100 Lhlr. ermäßigt werden können, so erscheint das zu Unterstützung städtischer Gymnasien dermalen geforderte Disposi tionsquantum von 12,000 Thlr. gegen die frühere Bewilligung um 2000 Lhlr. erhöht. Diese Erhöhung wird nach den, im jenseitigen Deputations berichte Seite 440 flg. abgedruckten Mittheilungen des hohen Kultusministern dadurch zu rechtfertigen gesucht, daß die für die Gymnasien zu Zwickau, Freiberg, Plauen und Bautzen zeitherbewilligten 7700 Lhlr. nicht hinreichend gewesen wären, alle Bedürfnisse derselben zu decken, und daß die Aufhebung des Gymnasii zu Annaberg von den Vertretern dasiger Stadtgemeinde nur unter der Voraus setzung beschlossen worden sei, daß zu Unterhaltung einer an die Stelle dasiger Gelehrtenschule tretenden Real- und Progymna sialanstalt eine angemessene Unterstützung aus der Staatskasse ge währt werde, welche auch das hohe Ministerium mit jährlich 1000 Lhlr. bis auf ständische Genehmigung in Aussicht gestellt habe. Uebrigens erklärt das hohe Ministerium des Cultus, daß die specrelle Vertheilung des Postulates unter die zu un terstützenden städtischen Gelehrtenschulen mit Ausnahme der be reits festgestellten Bedürfnisse für Bautzen und Annaberg bei ge genwärtiger Sachlageunthunlich erscheine und daher wei terer Erwägung Vorbehalten bleiben müsse, und eröffnet zugleich der Ständeversammlung, daß in Ge mäßheit seiner schon bei vorigem Landtage kund gegebenen Absicht, über die Abtretung der Collatur- und Patro natrechte, so wie über Sicherstellung der aus städti schen Lassen und Stiftungen zu gewährenden re gelmäßigen Beiträge und über fortwährende Ueber- lassung undUnterhaltung der betreffenden Schul gebäude mit dem Stadtrathe zu Freiberg unterm 14. No vember 1842 laut der abschriftlich mitgetheilten, auszugsweise in den jenseitigen Bericht Seite 445 aufgenommenen Receßur- kunde ein Vertrag abgeschlossen und mit den Stadträthen und Gemeindevertretern zu Zwickau und Plauen Verhandlungen eingeleitet worden sind, welche dem Abschlüsse nahe liegen. Die Deputation der zweiten Kammer spricht sich in ihrem Berichte mit Uebergehung der Forderung für die Landesschulett zu Meißen und Grimma über die in angegebener Weise mit nur gedachten städtischen Gemeinden abgeschlossenen und eingeleite ten Vertrage beifällig aus, rathet jedoch der Kammer, zu Verhü tung bedenklicher Centralisation, bei dieser Gelegenheit zu er klären: „daß die Abtretung der Collatur - und Patronatrechte stad
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