Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Irscher Gymnasien an den Staat fernerhin nur in den Fällen zur Bedingung ihrer Unterstützung aus der Staatscasse gemacht werden möge, wenn ohne solche der Zweck der Anstalten nicht er reicht werden könne," und empfiehlt die Bewilligung des Postulates für die städti schen Gelehrtenschulen, jedoch nur unter bestimmter Erklärung über dessen Wertheilung und mit Ausnahme der für das Real- und Progymnasium zu Annaberg geforderten Unterstützung von 1000 Ehlr. , gegen welche letztere sie sich Seite 448 aus ¬ spricht. Die zweite Kammer ist den Borschlägen ihrer Deputation bis auf die angerathene Ablehnung der Forderung für Annabergs Real- und Progymnasium beigetreten und hat unter ausdrückli cher Genehmigung des nurerwähnten Antrags wegen der künftig hin bei Gewährung einer Unterstützung aus Staatscassen nicht unbedingt zu verlangenden Abtretung städtischer Collatur- und Patronatsrechte 1) für Freiberg 2000 Thlr. etatmäßig, 750 Ehlr. transitorisch, 2) - Plauen 2300 - - 600 - - - 3) - Zwickau 2000 - - 200 - - - 4) - Annaberg s) zu Pensionen und Wartegeldcrn Thlr. - 1400 - aufBerechnung, 5) b) für die Realschule 1000 Khlr. transitorisch, 6) fürBudissin 1400 - - - 7) als Dispositionsfonds im Ganzen: 8700 3300 Thlr. " 12,000 Thlr?—- bewilligt. Die unterzeichnete Deputation bemerkt zuvörderst, daß sic, da einmal unter den obwaltenden Umständen eine gesonderte Be- rathung und Bewilligung für die städtischen Gelehrtenschulen füglich nicht zurückzuweisen sein dürste, doch gewünscht hätte, ihr Gutachten auf das ganze, unter Nr. 66b. im Ausgabebudjet un getrennt aufgeführte Postulat, mithin auch auf die Zuschüsse für die Landesschulen zu Meißen und Grimma erstrecken zu können, allein sie sah sich durch Z. 122 der Berfassungsurkunde behindert, der ersten Kämmer eine Bewilligung zu empfehlen, welche in jen seitiger Kammer noch nicht erfolgt ist. Anlangend die städtischen Gymnasien, so hat dar über, daß auch sie nach Befinden aus der Staatscasse zu unter stützen seien, auf allen Landtagen seit 1834 zwischen der Staats regierung und den Ständen vollständige Uebereinstimmung statt gefunden, ja es hat sogar die Bereitwilligkeit der Letzteren hierbei die Postulat« der Regierung zum Lheil übertroffen. Kann so nach zwar diese Frage als entschieden betrachtet werden, so möchte es doch, bei den auch für diese Zwecke stets wachsenden Anforde rungen an die Staatscasse, nicht überflüssig sein, an die Gründe zu erinnern, aus welchen eine solche Verbindlichkeit des Staates anerkannt, oder die ständische Bewilligung hierzu für gerechtfertigt gehalten worden ist. Man ging hierbei hauptsächlich von der Ansicht aus, daß der Staat, bei dem hohen Interesse, welches er unzweifelhaft an Beförderung gründlicher humanistischer Bil dung hat, auch für die Mittel, nämlich dafür zu sorgen habe, daß möglichst in allen Landestheilen eine, dem Bedürfnisse ent sprechende, verhältnißmäßig gleiche Anzahl gut und zeitgemäß ausgestatteter Gymnasien vorhanden sei. Da nun die beiden Staatsanstalten zu Meißen und Grimma nicht ausreichende Ge legenheit zur Vorbildung für die Universität darbiete» können, so liegt es nach obiger Voraussetzung zugleich im finanziellen Inter esse des Staates, zu Umgehung der Notwendigkeit eigner Be gründung neuer Gelehrtenschulen die nöthige Anzahl städtischer Gymnasien durch Gewährung derjenigen angemessenen Unter stützung zu erhalten, welche aus städtischen Fonds nicht zu erlan gen möglich und ohne welche sie den jetzt sehr erhöhten Ansprüchen nicht gnügen könnten, daher verkümmern oder eingehen müßten. Hierbei aber hat.man, wenigstens Seiten der ersten Kam mer, trotz der einmaligen Ausnahme bei vorigem Landtage wegen der die Gymnasien zu Plauen und Annaberg betreffenden beson der» Umstände, — doch niemals die Meinung aufgegeben, daß die Bemessung der Größe und die nach Maßgabe des sich meh renden oder mindernden Bedarfes zu ordnende Vertheilung der bewilligten Unterstützungssummen lediglich dem hohen Ministerio zu überlassen sei, da nur dieses von seinem Standpunkte ausnicht aber die Ständeversammlung hierüber richtig zu urtheilcn vermöge; ebenso hat man den Gesichtspunkt festgehalten, daß diese Schulen durch die Gewährung eines Zu schusses aus der Staatscasse, auch wenn derselbe mehr betragen sollte, als die eigenen und von den betreffenden Städten aufzu wendenden Mittel, doch nicht aufhören, städtische Anstal- ten zu sein, daher ist auch von verschiedenen Seiten und mehr- fältig (ctr. Landtagsacten 1834, Beil, zur II. Abth.2. Samml. S. 388) auf die Räthlichkeit contractlicher Feststel lung der von den Städten für ihre Gymnasien und aus den ei genen Fonds der Letzter» aufzuwendenden Mittel hingewiesen worden. Je mehr sich nun die Deputation von der Richtigkeit vorste hender Ansichten fortwährend überzeugt hält, und daher demge mäß auch jetzt ihr Gutachten schließlich beifällig abgeben zu müs sen glaubt, desto weniger kann sie zugestehen, daß eine Unterstützung städtischer Realschulen und Pro gymnasien aus gleichen Gründen gerechtfertigt werden könne, da solche unbeschadet ihres an sich unbestreitbaren großen Wel ches doch mehr in die Kategorie der höheren Bürgerschulen zu ge hören, mithin auch mehr localen Interessen und Bedürfnissen zu entsprechen und bei weitem weniger kostspielige Ausstattung und Unterhaltung zu erfordern scheinen. Gehören aber Real- und Progymnasialanstalten nicht zu den Gelehrtenschulen, wie schon deren Name zeigt und wie auch vom Herrn Regierungscommissar Seite 446 des jenseitigen Berichts selbst zugestanden wird, in dem er sie als „mittlere Schulen, welche Nachhülfe in Unterrichts gegenständen für allgemeine Bildung bezwecken," bezeichnet, so scheint der Deputation doch jedenfalls soviel gewiß, daß ein Po stulat für diese Anstalten hier, wo es sich um Unterstützung von Gelehrtenschulen handelt, nicht an seiner Stelle ist, und über dies muß dieselbe überhaupt für bedenklich erachten, zum ersten Male auf dem Budjet eine Forderung erscheinen zu lassen, deren Befriedigung zunächst und vorzugsweise mehr den betreffenden Communen als der Staatscasse obliegen und welche zu sehr belä stigenden Consequenzen Veranlassung geben dürfte. Allein durch diese Meinung will die Deputation auf keine Weise im vorliegenden Falle gerade der für die annaberger, Real schule in Anspruch genommenen Unterstützung unbedingt entgc- 'gentreten, sondern glaubt sogar, in Erwägung des Umstandes, daß sich die Ständeversammlung bei den drei letzte» Landtagen, der mtgegmstehenden Ansicht der Staatsregiemng »»erachtet, für
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder