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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Mittheiluugen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 30. Dresden, den 28. März 1843. Neun und zwanzigste öffentliche Sitzung am W. März 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Die Petition der Com- mun Lausa rc. betreffend. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation zu dem allerhöchsten Decrer vom 2. Januar 1843, die Gesetzentwürfe k 1) über die Grund- und Hypothekenbücher und das Hy pothekenwesen, 2) über die Aufhebung der einzelnen noch bestehenden stillschweigenden Hypotheken und 3) über das Vorzugsrecht der rückständigen Abgaben im Concurs betreffend (§§. 56 — 70.) — Die Sitzung beginnt um 10 Uhr in Anwesenheit des Staatsministers v. Könneritz und des königlichen Commissars Hänel, sowie in Gegenwart von 40 Kammermitgliedern mit Verlesen des vom Secretair Bürgermeister Ritterstadt über die gestrige Sitzung aufgenommenen Protokolls, welches nach einer kurzen Berichtigung Seiten des Bürgermeisters Hü bl er genehmigt und durch die Bürgermeister Starke und v. Grofs mit vollzogen wird. Auf der Negistrande ist eingegangen: . 1. (Nr. 207.) Petition des Direktor» der Bank zu Leip ¬ zig durch den stellvertretenden Vorsitzenden Johann Christian Dürbig und Vollziehenden Friedrich Herrmann um Verwen dung bei der hohen Staatsregierung, daß das der leipziger Bank nach tz. 38 ihrer Statuten zuständige Privilegium ehebaldigst auf die Ausgabe kleiner Noten von 5 — 1 Khlr. als niedrigster Satz herab ausgedehnt werde. Bürgermeister v. Gross: Diese Petition ist mir von Leip zig aus zugesendet und von mir der Kammer übergeben worden. Sie betriffc das Gesuch der Bank, kleinere Banknoten bis zu dem Betrage von einem Thaler ausgeben zu dürfen. Eine gleiche Petition ist schon am vorigen Landtage an die Stände versammlung gebracht worden, jedoch, da sie nur an die zweite Kammer gerichtet war hnd dann abgelehnt wurde, nicht zur Kenntniß der ersten Kammer gekommen. Der Gegenstand ist sehr wichtig, und für das Gedeihen, Fortbestehen und nützliche Wirksamkeit der leipziger Bank von höchstem Interesse. Das Gesuch ist um so beachlungswerther, da gegenwärtig selbst nach dem Wunsche der hohen Staatsregierung eine Zweigbank in I. so. Chemnitz errichtet werden soll, welche für ihre Wirksamkeit die Gestattung zu Ausgabe kleinerer Noten unbedingt bedarf. Ich mache die Petition zu der meinigen, und bin überzeugt, daß un sere geehrte dritte Deputation die Petition in die genaueste Er wägung ziehen wird. Bürgermeister Wehner: Wenn Herr D. Gross nicht die Sache zur seinigen gemacht hätte, so würde ich sie zur meinigen machen; denn was er angeführt hat, ist sehr richtig. Wenn die Bank soll Nutzen schaffen, besonders für die industrielle Welt, so kann sie dies nur dadurch durchsetzen, daß sie in kleineren Papie ren ihre Anweisungen ausgibt. Es ist dies bis jetzt nicht ge stattet, und eS dürfte wohl aufdiesen Antrag einzugehen sein. Präsident v. Gersdorf: Wenn von einem Mitglieds eine von außen gekommene Petition zur seinigen gemacht wird, so ist dieselbe allerdings der dritten Deputation zu überweisen. — Der Kammerherr v. Metzsch hat der Kammer Etwas vorzu tragen. v. Metz sch: Im Auftrage der vierten Deputation habe ich Folgendes vorzutragen. Die geehrte Kammer wird sich erinnern, daß sie eine mittelst Protokollextracts aus der zweiten Kammer an die diesseitige gelangte Petition der Communen Lausa, Frie- dersdorf, Gommlitz und Weixdorf, die Erholung von Streu aus Staatswaldungen betreffend, der vierten Deputation zur Be gutachtung überwiesen hat. Die Deputation hat bei Prüfung dieser Eingabe in selbiger eine Beschwerde nicht gefunden, und ist der Ansicht, daß sie in die Kategorie derjenigen Petitionen ge höre, welche nach der gegenwärtig angenommenen Kammer praxis in der Canzlei auf gewöhnliche Zeit auszulcgen sein dürfte. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat vernommen, was vorgetragen ward, und insofern ihr ein Bedenken nicht beigebt, würde die Petition -die gewöhnliche Zeit in der Canzlei auszu liegen haben. — Wir würden nun zur Tagesordnung ge langen können. Ich ersuche den Herrn Bürgermeister 0. Gross, den Vortrag zu übernehmen und bei tz. 56 fortzufahren, bis zu welcher wir gestern gelangten. Referent Bürgermeister 0. Gross: tz. 56 des Gesetzent wurfs lautet: Grundstücksabtrennungen. Die Abtrennung eines Grundstücks von einem andern, dessen Zubehörung es ist, kann der Regel nach nickt anders ge schehen, als mit Einwilligung der darauf versicherten Gläubiger. 1
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