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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Secretair v. Biedermann: Ich erlaube mir eine Anfrage an den Referenten, von welcher es abhängen wird, ob ich einen Antrag zu stellen habe oder nicht. In der fünften Zeile des ersten Satzes steht: „Interessenten." Ich weiß nun nicht, wie das zu verstehen ist. Interessenten sind eigentlich alle Bewohner des Schulbezirks. Es konnte demnach scheinen, als sollte eine Ur wahl stattfinden, da doch die Wahl wohl nur von der Corpora tion ausgehen soll. Es würde daher besser sein, den „Interessen ten" wegzulassen und vielleicht oben nach der Jahrzahl 1835 ein zuschalten: „von und." Referent Domherr v. Günther: Ich erkläre auf das Be stimmteste, daß unter „Interessenten" nur die Mitglieder der be rechtigten Corporation zu verstehen sind, und trete also der An sicht des Antragstellers vollkommen bei. > Secretair v. Biedermann: Es würde aber bestimmter ausgedrückt sein, wenn man „Interessenten" wegließe und die Wörtchen „von und" einschöbe. Referent Domherr V. Günther: Dann würde aber der Satz wegfallen, daß er durch freie Wahl zu bestellen wäre. Bürgermeister Hübler: Ich glaube, durch den Vorder satz ist es ganz klar ausgedrückt, wer hier unter den Interessen ten zu verstehen sei. Sie sollen, wie es dort heißt, aus dem Mittel der laut §. 3 des Gesetzentwurfs zur Beschlußfassung in Schulangelegenheiten berechtigten Personen gewählt werden. Secretair v. Biedermann: Es ist aber gesagt: die freie Wahl der Interessenten. Wenn diese den Schulbezirk bilden, so kann man es so verstehen, daß sie zu wählen hätten.' Referent Domherr v. Günther: Ich erkläre nochmals, daß unter „Interessenten" Niemand zu verstehen ist, als die Gesammtheit derjenigen Personen, welche laut §.3 zur Be schlußfassung in Schulangelegenheiten berechtigt sind. v. Friesen: Ich kann bestätigen, was der Referent ge sagthat, daß es die Meinung der Deputation gewesen ist, daß nur die in Z.3 genannten Personen den Ausschuß zusammensetzen sollen. Staatsminister v. Wietersheim: Dem Ministerio ist hierüber nicht der mindeste Zweifel beigegangen; es ist das auch ganz klar, da in der 4. §. das Princip der Vertretung der Re präsentation ausgesprochen ist, und also kann das Recht, welches der Schulgemeinde zusteht, nicht anders als durch ihre Vertreter ausgeübt werden; indessen gebe ich zu, daß im Interesse der möglichsten Klarheit der Gesetzsprache allerdings ein anderer Aus druck wünschenswerth ist, und wollte man ganz klar sein, so könnte man auch statt „ Interessenten" setzen: „die H. 4 gedach ten Corporationen ", oder das Wort „ Interessenten" ganz weg lassen. Einen oder den andern Weg einzuschlagen, dürste wün schenswerth sein; denn wenn auch dem Ministerio kein Zweifel über den Sinn dieser Stelle beigehen kann, so könnte dies doch bei den Unterbehörden stattsinden. Prinz Jo Hann; Dann müßte man wohl sagen: „ Cor- porationen und Interessenten." Bürgermeister 0. Gross: Ich bestätige ebenfalls, was die übrigen -Deputationsmitglieder gesagt haben, muß aber der Bemerkung des Herrn Amtshauptmanns v. Biedermann ber- pflichten, daß aus der vorgefchlagenen Fassung Mißverständ nisse entstehen könnten, und ich glaube, diese Besorgniß wird beseitigt werden, wenn man die Worte „ der Interessenten " aus fallen läßt. Referent Domherr 0. Günther: Ich trete meinestheilS dieser Ansicht des Herrn v. Gross bei. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Deputation darüber einig ist, daß die Worte: „die Interessenten" ausfallen, so kommt es nun darauf an, ob die Kammer die so veränderte Pa- ragraphe annimmt, und es würde eine besondere Frage darauf nicht zu stellen sein, da dann dieser Antrag Deputationsgutach ten geworden ist. Aber es. ist' zu wissen nöthig, ob bei dem Vorschläge Etwas gesagt wird, nach welchem in der zweiten Zeile hinter 1835 die Worte: „von und" eingeschaltet werden sollen, und ob die Deputation mit demselben ebenfalls einver standen ist. Staatsminister v. Wietersheim: Ich muß mir erlau ben, noch einmal auf die Bemerkung Sr. Königl. Hoheit zutück- zukommen. Ich gestehe, ich würde es wünschenswerth finden, wenn der Ausdruck hier recht deutlich wäre. Das Ministerium hat sich nicht veranlaßt gesehen, darüber Etwas in der jetzigen Debatte zu bemerken, weil es seine Ansicht schon beiden Sitzun gen der Deputation zur Sprache gebracht hat, diese aber bei ihrer diesfallsigen Ansicht stehen blieb. Ich gestehe aber, ich habe die jetzige Fassung nicht gleich genau verstanden und ge glaubt, die Deputation habe sich veranlaßt gefunden, der Be merkung der Regierung stattzugeben. Die Sache, auf welche es ankommt, ist diese: im Schulgesetze steht allerdings, daß ein solcher Ausschuß aus dem Mittel des Gemeinderaths gewählt werden soll; nun ist aber in der Gemeindeordnung ein anderer Grundsatz bestimmt, der davon ausgeht, daß, wenn der Ge meinderath einmal besteht, er alle Gcmeindebeamten nach freier Wahl aus der Mitte der ganzen Gemeinde zu erwählen hat, und er ist also nicht gebunden, nur Mitglieder des Gemeinderathes zu wählen. Es ist das von großer Bedeutung hinsichtlich des Amtes des Gemeindevorstandes. Der Gemeinderath' wird erst constituirt, und dann wählt er den Gemeindevorstand und die Aeltesten ganz frei, nämlich diejenigen Personen, die ihm dazu die geeignetsten scheinen, sie mögen nun im Gemeinderathe sitzen oder nicht. Ich hatte allerdings gewünscht, daß dieses wichtige Princip hier nicht ausgeschlossen worden wäre. Es liegt in der Natur der Sache, daß, wenn eine Corporation Jemanden zu wählen hat, sie vorzugsweise eines ihrer Mitglieder mit dem be treffenden Amte beauftragt; aber auf der andern Seite ist auch der Fall möglich, daß sie die Ueberzeugung hat, daß keines ih rer Mitglieder in dem Grade dazu geeignet ist, wie irgend ein anderes Mitglied der Gemeinde, was gber vielleicht, gerade weil es erst seit kurzem an jenen Ort gezogen ist, bei der Wahl nicht hat berücksichtigt werden können. Es ist auch möglich, daß diesem Mitgliede eine gesetzliche Entschuldigung zur Seite stand, und daß es nicht den Wunsch hat- in den Gemeinderath 'zu tre ten, aber ein besonderes Interesse an Schulangelegenheiten
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