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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nun den Centner dekadisch eintheilen. Eine Bestimmung muß also getroffen werden. Es ist nicht am Orte, über die Vorzüge der Decimalcintheilung sich weiter zu verbreiten, daß sie aber für die Rechnung so außerordentliche Vortheile darbietet, so zu- verläßig, istso gewiß, daß es kaum einer Erwähnung.bedarf. Es scheint auch nicht zu viel zu sein, daß man bestimmt, welcher decadischen Einteilung man sich bedienen und wie man rechnen soll, wenn man für seine Rechnung dieses System angemessen findet. Nun kommt hinzu, daß auch bei dem Zollgewicht die dekadische Einteilung schon eingeführt ist. Das Pfund wird dekadisch abgeteilt, und die Steuer wird nach dem Decimal- system erhoben. Früher hafte man auch die Absicht, die beson dere Einteilung in Dccimaltheilstücke ganz'zu umgehen, und nur zu bestimmen: das Pfund ist abwärts dekadisch einzutheilen. Aber es ist von^praktischen Männern bemerkt worden, daß es Jncongruitäten hätte, wenn man für gewisse Theilstücke keine bestimmte Namen hätte, es würde schwierig zu verstehen sein und zu Mißverständnissen führen. Diese §. scheint also nicht entbehrt werden zu können, und was den Großverkehr betrifft, so wird Niemand durch diese §. zur Annahme des metrischen Systems gezwungen; ich mache aber aufmerksam, daß es für Fabriken, die Gegenstände nach dem Gewichte verkaufen, z. B. Eisenwerke, chemische Fabriken rc., von großer Erleichte rung ist, wenn sie sich der dekadischen Emtheilung bedienen kön nen. Warum will man ihnen diesen Weg abschneiden, und die bestimmte Art und Weise der Decimaleinthcilung von dem Gesetze ausschlicßen? Sollte Jemand gezwungen werden, sich der dekadischen Einteilung zu bedienen, so wäre es em andrer Fall; aber das Gesetz soll nur einen festen Typus verschreiben, damit eine Uebereinstimmung stattsinde. Referent Prinz Iohann: Ich wollte nur bemerken, daß, wenn man die eine Hälfte des Gesetzes annehmen will, man auch bei der dekadischen Emtheilung stehen bleiben muß. Bei dem Maase müssen wir sie doch annehmen, und es ist also besser, wenn man auch hier davon ausgeht. Außer den von dem königl. Commissar angeführten Gründen erlaube ich mir noch zu bemerken , daß für die Wissenschaft die Vorschrift nicht ge geben ist, sondern es ist blos vorgeschrieben, daß für den gewerb lichen Verkehr sich keines andern Maas- und Gewichtssystemes bedient werden soll- In der Wissenschaft wird Niemand ge- > straft, wenn einer von Loth und von Pfennigen spricht. Für den Großverkehr würde, wenn die Decimaleintheilung bei dem Maase in Frage käme, eher ein-Bedenken sich erhoben haben; aber bei dem Gewichte scheint es weniger darauf anzukommen, daß man die Duodecimaleintheilung auf den Kleinverkehr be schrankt, da Lothe und Pfennige nur im kleinen Verkehr vor kommen. Königl. Commissar v. Wietersheim: Ich habe etwas vergessen, was in der That wichtig ist. Die Deputation hat in Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer sich bewogen ge funden, die kleinste Gewichtsgröße, die Pfennige, in Wegfall zu bringen. Das könnte in keinem Falle geschehen, wenn die de ¬ kadische Eintheilung nicht angenommen würde; denn die Wis-. senschaft, die Verwaltung — und ich will mich hierbei nur auf das Münzwesen beziehen — braucht die allerkleinsten Lheilchen. Da reichen Quentchen nicht aus, es kommt auf 100 und Lau- sendtheilchen an, und wenn man sich nicht des Ases bedienen konnte, so hätte man keine Gewichtsgröße für diese Lheilr, und , das System wäre völlig unzureichend. Präsident v. Gersdorf: Es hat die Deputation uns an- gerathen, gleich wie die zweite Kammer gethan hat, in Paren these das Wort „zehntheilig" beizufügen und ich frage: ob Sie damit übereinstimmen? — Wird einstimmigbejaht. — Präsident v. Gersdorf: Und nun frage ich: ob Sie in Folge des früher gefaßten Beschlusses hier die Worte „Maas und" in Wegfall bringen wollen? — Wird gleichfalls einstim- . mig bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Endlich frage ich: ob Sietz. 3 annehmen? — Wird gegen 1 Stimme bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Das Amendement vom Hrn. Secretair Ritterstädt würde nun in Wegfall kommen. Referent Prinz Johann trägt nun §. 4 (s. Nr. 95 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1940) vor. Das Gutachten der Deputation lautet: Aus gleichem Grunde dürften aus §. 4 die Worte „Maas und" auf der zweiten Zeile Wegfällen müssen. Die zweite Kammer hat hierbei den Beschluß gefaßt, . in der ständischen Schrift die zuversichtliche Erwartung aus zusprechen, daß von Seiten der hohen Sta'atsregierung künftig eine durchgreifende Aenderung oder Abschaffung der für den Gebrauch im gemeinen Leben und Kleinverkehr nach gelassenen Trivialmaase und Gewichte nicht ohne vorgängige Zustimmung der Stande werde zur Ausführung gebracht werden. In Betracht der dafür sprechenden wichtigen Gründe, wie sie im jenseitigen Deputationsbericht zu lesen sind, rathen die Deputationen der Kammer an, diesem Beschlüsse, jedoch abermals unter Weglassung der Worte „Maas und" beizu treten. Referent Prinz Johann: Diese Gründe bestehen haupt sächlich darin, daß in den Motiven angedeutet zu werden scheint, als ob diese Bestimmung ganz in Wegfall kommen soll. Die Organe der hohen Staatsregierung haben zwar erklärt, daß es nicht der Fallsei. Königl. Commissar v. Wietersheim: Obwohl die Re-' gierung gegen diesen Antrag in der zweiten Kammer sich nicht erklärt und kein Bedenken dagegen hat, kann doch nicht uner wähntbleiben, daß der Antrag überflüssig ist; denn da es eine Bestimmung des Gesetzes ist, daß Lrivialgewichte nachgelassen bleiben, so versteht sich von selbst, daß die Regierung diese Ein- therlung nicht verändern kann; sie würde eine gesetzliche Be-
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