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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Behörde nach ihrer inneren Ueberzeugung zu entscheiden haben. Präsident v. G ers.d o r f: Ich stelle mir die Sache so vor, daß, wenn der Ritterstädtsche Antrag angenommen wird, von jetzt an bis dahin, wo eine Interpretation gesetzliche Kraft er hält, jede Behörde nach ihrer Ueberzeugung handelt; daß aber, wenn das Hohenthalsche (Püchau) Amendement angenommen wird, jeder Zweifel vollständig vermieden werde. Secretair Bürgermeister Ritte rstädt: Das würde mei nem Anträge nicht entgegen sein. Graf Ho h en thal (Püchau): Durchaus nicht, es paßt im Gegentheil dazu; die nicht entschädiget worden sind, würden später Entschädigung erhalten. Präsident v. Gersdorf: Das Hohenthalsche Amende ment lautet so: „zugleich aber in dieser Verordnung auszu sprechen, daß derjenige Theil, der durch die jetzige ministerielle Entscheidung verletzt wird, nach Maßgabe der später unter Zustimmung der Stände erscheinenden gesetzlichen Erläuterung von dem andern Lheils entschädigt werde." Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir aufmerk sam zu machen, daß eine solche Maßregel nicht im Rechte be gründet sein möchte. Was bis dahin entschieden wird, bleibt Rechtens, und man kann spätere gesetzliche Bestimmungen auf bereits entschiedene Fälle nicht anwenden. Referent v. Welck: Ich muß auch der Ansicht beitreten. Würde das Ritterstädtsche Amendement angenommen, so wür de die Sache auf den Weg Rechtens verwiesen; daß aber dann der Rechtsspruch rechtskräftig werden muß, das versteht sich von selbst. Ich würde mich für das Ritterstädtsche Amendement erklären, da ja ohnedies durch die in dieser Angelegenheit ge gebene ministerielle Erläuterung die Ergreifung des Weges Rech tens keiner Partei abgeschnitten worden sein kann GrafHohenthal (Püchau): Aber dagegen muß ich be merken, daß die jetzige Entscheidung als interimistisch betrachtet werden muß. Ich will nicht auf meinem Amendement beste hen; aber für diejenigen, die nach der interimistischen Ent scheidung entschädiget werden sollen, ist sie nachtheilig. Referent v. Welck: Wir sind schon mehrmals in dem Falle gewesen, daß wir wußten, daß in kurzer Zeit Gesetze herauskommen würden. Da hätte man auch den Vorbehalt machen müssen, daß das Gesetz,, wenn es erscheint, ex post anwendbar sein sollte. Präsident v. Gersdorf: Ich bitte, das Ritterstädtsche Amendement nochmals zu verlesen. (Secretair Ritterstädt verliest das Amendement.) (s.v.S.) Präsident v. Gersdo rf: Unterstützt die Kammer diesen Antrag? —- Er wird zahlreich unterstützt. — 0. Großmann: Da die Meinung der Kammer sich so zweifelhaft ausspricht, 'so sollte ich meinen, daß der Vorschlag des Herrn Bürgermeister Schill viel für sich habe. Es würde freilich die Abstimmung für den Augenblick ausgesetzt werden müssen, und wenn die Sache an die Deputation zur nochmali gen Revision zurückgegeben wird, so wird man mit mehr Sicher heit darüber abstimmen können. Freilich wenn erst in 3 Jah ren eine authentische Interpretation erfolgt, und in der Zwi schenzeit Widersprüche vorkommen, so verliert die eine oder die andere Partei. Bürgermeister Hübler: Der Vorschlag des Herrn Bür germeister Schill dürste nur dahin führen, daß die ganze Sache auf sich beruhen müßte. Und das liegt doch wohl nicht im Wunsche der Kammer. Ich erinnere daran, daß wir nur noch zwei Lage für unsre ständische Wirksamkeit übrig haben. Es würde kein Antrag an die Staatsregierung erfolgen können, wenn nicht heute noch Beschluß gefaßt wird, und noch heute das Protokoll an die zweite Kammer gelangt. Referent v. Welck: Ich erlaube mir zu erwiedern, daß von der Benachtheiligung Einer Partei hier gar nichtdieRede sein kann, und daß das auch gar nicht der Gesichtspunkt gewe sen ist, von dem die Deputation ausgegangen ist. Es kommen eben so gut Fälle vor, wo die gegebene Erläuterung mit Nach theilen für dir Berechtigten verbunden ist, als wo sie zu deren Vortheil und zum Nachtheil der Belasteten dienen kann. v. Po fern: Cs scheint, daß alle Anträge ein und den selben Zweck vor Augen haben, auf eins hinausgehen, und ich glaube, daß der Ritterstädtsche auf dem kürzesten Wege die Sache erledigt. Daher lasse ich meinen Antrag fallen, und vielleicht thun die andern Herren Antragsteller dasselbe. Präsident v. Gersdorf: Ich würde den Herrn Referen ten bitten, sich darüber zu erklären. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Darfich bitten, das Ritterstädtsche Amendement nochmals vorzulesen. (Secretair Ritterstädt verliest den Antrag nochmals.) (s. v. S.) StaatsministerNostitz und Jänckendorf: Wenn es zur Beruhigung der geehrten Kammer gereichen sollte, darf ich bemerken, daß das Ministerium, wenn in der Folge sich zeigen sollte, daß aus dieser Verfügung Nachtheil hervorgehe, geneigt sein würde, über diese ß. bei dem nächsten Landtage eine gesetz liche Erläuterung an die Ständeversammlung zu bringen. Es würde solchenfalls keines Antrags bedürfen, der ohnehin, da es kaum möglich scheint, diese Sache noch in beiden Kammern zur Berathung zu bringen, schwerlich an die Regierung ge langen möchte. Referent v. Welck: Dabei scheint mir ein Mißverstand- niß obzuwalten. Der Antrag ist blos dahin gerichtet: „In einer ständischen Schrift und im Vereine mit der zweiten Kammer die Negierung zu ersuchen, die fragliche von ihr an genommene Auslegung der nächsten Ständeversammlung, zu
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