Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
machen lassen, da in der Regel Wundärzte oder auf dem Lande such Nichtärzte die amtliche Todtenschau versehen werden. Wie kann diesen ein größeres Gewicht in scientifischer Hinsicht beigelegt werden, als Aerzten erster Classe? diese würden da durch zurückgesetzt werden, wenn sie erst fragen müßten, ob die Section zulässig sei oder nicht. - Referent Bürgermeister Wehner: Das ist nur von Aerzten im Allgemeinen die Rede, und ich glaube, daß es in der Ordnung sei, daß der Todtenbeschauer erst seine Einwilli gung zur Section gebe. Bewilligen kann er sie nicht, ohne den Todten gesehen zu haben. Uebrigens werden die Todten- beschauer auch in den meisten Orten sofort Aerzte erster Classe sein. Prinz Johann: Ich bemerke, die Deputation war der Ansicht, die Section ebenfalls dem Todtenbeschauer zu vindiciren. Davon ist man aber aus Rücksicht auf die Aerzte zurückgekom men, daß aber den Todtenbeschauer« doch eine Concurrenz zu stehe, geht aus der ganzen Ansicht des Gesetzes hervor und auch weil die Aerzte bisweilen interessirt sein könnten, die Section schnell vorzunehmen. v. Carlowitz: Auch ich bin schwer an diese Bestimmung gegangen, und mag das angeregte Bedenken nicht ganz ver kennen; indessen habe ich mich später beruhigen und beipflich ten müssen, weil es allerdings der Ordnung gemäß ist, daß, wer nun einmal Todtenbeschauer ist, auch eine Cognition hier über haben müsse. Freilich wird man sich hier mitunter bei dem Sprichworte beruhigen müssen: „Wem Gott ein Amt giebt, dem giebt er auch Verstand." . Bürgermeister Schill: Die Instruction selbst enthält die Bestimmung, daß der Todtenbeschauer zuerst in Kenntniß gesetzt werden soll, damit bin ich einverstanden; aber daß er selbst Be denken aufstellen kann, das will mir nicht richtig erscheinen. Ich bin also mit der Regierung, aber nicht mit der Deputation einverstanden. Präsident v. Gersdorf: Ich stelle in Bezug auf das De- putationsgutachten die Frage: ob es die Kammer annimmt? — Es wird gegen 7 Stimmen angenommen. — Graf Hohenthal (Königsbrück): Die §. 6 und 7 des Gesetzentwurfs sind mit Vorbehalt angenommen worden? Präsident v. Gersdorff: Allerdings, und ich würde auf diese beiden §§. des Gesetzentwurfs die Frage stellen. Prinz Johann: Diese Frage scheint überflüssig. Wir haben uns blos Vorbehalten, Anträge zur Instruction zu ma chen, aber §. 6 und 7 eventuell angenommen. Präsident v. G ersdorf: Unter diesen Umständen scheint es, daß man die tztz. 6 und 7 definitiv angenommen habe, und ich würde sonach die Hauptfrage so zu stellen haben: ob die Kammer das Gesetz, die Einführung einerTodtenschau und An legung von Leichenkammern betreffend, mit den gemachten Mo difikationen annehme? — Es wird durch 27 gegen 10 Stim men angenommen. — Präsident v. Gersdorf: Es handelt sich um die Tages ordnung für die nächste Sitzung und ich bemerke, daß es nach vielfach geäußerten Meinungen wünschenswerth scheint, wenn keine Geschäfte mehr vorliegen, eine Pause eintreten zu lassen. Es muß dazu eine Idee festgestellt werden, ehe wir zur Tages ordnung übergehen, damit es Ihnen um so deutlicher werde. Wir haben Einiges vorgelegt erhalten, und uns mit dem In halte insoweit vertraut gemacht, um aussprechen zu können, wenn dasselbe auf die Tagesordnung zu bringen sei. Der Be richt der vierten Deputation, der für heute bestimmt war, würde jedoch die erste Nummer bilden, und dann, wenn wir mit die sem Geschäft zu Ende gekommen sind, dürfte wohl bis zum neuen Jahr kaum viel eingehen, und sonach Urlaubsgesuche be willigt werden können. Die Berichte subL. und 1,. könnten auf die nächste Tagesordnung gebracht werden. Indessen habe ich darüber den Willen der Kammer zu erwarten. — Habe ich hierin Ihre Meinung getroffen, so werde ich den übrig geblie beneck Bericht der vierten Deputation und die Berichte sub L. und 1.. auf die nächste Tagesordnung bringen, und ich lade hie Mitglieder ein, sich nächsten Donnerstag um 10 Uhr pünkt lich wieder hier zu versammeln. — Die Sitzung wird hieraufum 3 Uhr Nachmittags geschlossen. Druck und Papier von B. E. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt; V. Gretschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder