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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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vorzutragen. Ich ersuche zunächst den Herrn v. Metzsch die jenigen der Berichte, welche von der vierten Deputation ausge gangen sind, vorzutragen, bei denen derselbe das Referat über nommen hat; dann würde ich den Herrn Bürgermstr. Starke ersuchen, zwei Berichte von derselben Deputation vorzu tragen. Referent v. Metzsch: Der Bericht der vierten Deputa tion der ersten Kammer, das Gesuch der Glaserinnung zu Dresden um Erweiterung ihrer Handwerksbefugnisse, lautet folgermaßen: DieAeltesten der Glaserinnung zu Dresden, David Au gust Taggesell und Consorten, haben mittelst einer bei der Stän- deversammlung eingereichten, zunächst an die erste Kammer ge langten, von selbiger aber der Deputation zur Begutach tung überwiesenen Petition darauf angetragen: die Ständeversammlung wolle der hohen Staatsregierung ihre Bitte um Erlaubniß zu Fertigung kieferner Fensterrah men und um Aufhebung des desfallsigen Werbietungsrechts der hiesigen Lischlerinnung zu allergnädigster Berücksichti gung bevorwortend empfehlen, over dafern der Entwurf ei ner neuen Gewerbeordnung baldigst zur Vorlage kommen würde, bei dessen Berathung sich dahin auszusprechen, daß die Glaserinnung von der Lischlerinnung völlig gesondert bleibe, den Glasern aber die Fertigung kieferner Fensterrah men gestattet werden möge. Zur Begründung dieses Antrags führen die Petenten in der Hauptsache Folgendes an: Bereits seit einer Reihe von 30 Jahren habe die hiesige Glaserinnung die niederschlagende Erfahrung gemacht, daß der Betrieb ihres sonst einträglichen Gewerbes eben so auffal lend herabgekommen, als die Zahl ihrer Jnnungsmitglieder gestiegen sei. Diese wesentliche Aenderung, die sie nur mit Betrübniß unv mit der peinlichsten Sorge für ihre künftige Existenz er füllte, sei, abgerechnet der schon erwähnten Erhöhung der Concurrentenzahl, im Wesentlichen auf drei Ursachen zurück zu führen: 1) auf die völlige Beseitigung der Bleiarbeit, welche in früherer Zeit ihren Verdienst erheblich befördert habe, 2) auf die außerordentliche Zahl der Bestellungen, die bei den Landglasern für die Stadt gemacht wurden, und 3) auf den wenigen Schutz, der ihnen in Bezug'auf den ihrer Innung zukommenden Handel mit Hohlglase ge gen allerhand Eingriffe zu LH eil würde. Indem die Petenten, was die all I erwähnte Ursache an langt, nur erwähnen, daß es bekannt sei, daß die Bleiarbeit und andere Gegenstände, die sie sonst wesentlich beschäftigt hät ten, als z. B. Lampen und Laternengehäuse, gläserne Kron leuchter, Wandleuchter und dergleichen theils gänzlich ver schwunden, theils vermöge der neuen Beleuchtungsarten in die Hände der Klempner übergegangen wären, sie aber gegen wärtig weiter nichts zur Aufgabe hätten, als das Scheib en de schneiden, und in Betreff des all 3 beregten Punktes be kennen, daß sie diesen Handel mit Hohlglas darum nicht als einen wesentlichenBestandtheil ihres Gewerbes aufführen könn ten, weil er nur ausnahmsweise den wohlhabenderen Mit gliedern ihrer Innung als Auskunftsmittel möglich sei, übri gens aber der zu den verschiedenen neuen Beleuchtungsarten den Klempnern benöthigte Bedarf von Hohlglas, so viel die gröberen Nummern betreffe, nicht von ihnen, den Glasern, son dern in der Regel von Jahrmarktsverkäufern, in großen Quan titäten entnommen würde, bezeichnen sie den sub 2 berührten Umstand, nämlich: die außerordentliche Zahl der Bestellungen, d'jie bei den Landglasern für die Stadt gemacht würden und das der Lischlerinnung in Dres den zuständige Verbietungsrecht, vermöge des sen den Glasern das Fertigen kieferner Fen sterrahmen nicht zuständig, die Glaserinnung vielmehr nur aufdas bloße Verglasen der Fen ster, also auf Neubaue und Unglücksfälle, be- . schränkt sei, als die wichtigste Ursache ihres Druckes, denn fast in allen übrigen Städten Sachsens seien die Gla ser, sowie es unter der bestehenden Reichsgesetzgebüng durch gängig der Fall gewesen und in allen übrigen deutschen Staaten noch jetzt der Fall sei, nicht nur zum Einziehen der -Glasscheiben in die Fenster, sondern zur Fertigung der höl zernen Fensterrahmen selbst, soweit dies wenigstens von kie fernem Holze verstanden worden, berechtiget, und dies um so billiger, als diese Fertigung der Rahmen in das natürliche Arbeitsgebiet der Glaser gehöre und durch dieselben Materia lien und Werkzeuge ohne Ausnahme hergestellt werden könne, deren sie sich ohnedem in ihrem Handwerke z. B. bei Ferti gung der hölzernen Laternen und der sogenannten Schiebe fenster von Rechtswegen und von jeher bedient hätten. Die beider hiesigen Glaserinnung gelernten Gesellen kehr ten in der Regel aus der Fremde unverrichteter Sache zurück, weil sie die auswärts fast durchgängig bei den Glasern erfor derliche Rahmenverfertigung nicht verständen und dieser Um stand sei es namentlich, der zum gänzlichen Verfall ihrer In nung mit beitrage, und der ihnen nichts übrig lasse als die trostlose Hoffnung auf Wetterschäden. Gegen das drückende Mißverhältniß hätten sie die drin gendsten Vorstellungen an den Stadtrath zu Dresden gerich tet und mit der sorgfältigsten Entwickelung der Sachverhält nisse darauf angetragen: daß die aus allerhöchster Machtvollkommenheit zu bewir kende Aufhebung des Werbietungsrechts derLischlerinnung und somit ihre traurige Lage bevorwortet werden möchte. Es haben jedoch nicht nur der Stadtrath zu Dres den ihrer Bitte kein Gehör gegeben, sondern auch die hoheund Höch ste Landesbehörde vor der Hand, und da überwiegende Gründe für das öf fentliche Interesse nicht vorhanden zu sein ge schienen, eine versuchte gütliche Vereinigung mit der Tischler-Innung aber ohne Erfolg ge blieben sei, ihre unterthänigste Bitte abgeschlagen. Allerdings müßten sie dankbar erkennen, daß im Laufe der Cognition über den Gegenstand auf hohe Anordnung ein Gutachten Sachverständiger zu den Acten gebracht worden sei. Welche Motiven aber zum Grunde gelegen hatten, um die befragten Sachverständigen, bei deren Wahl ihnen, Pe tenten, übrigens keine Stimme vergönnt gewesen wäre, zu ih rem Nachtheil entscheiden zu lassen, darüber seien sie vollkom men einig,denn die befragten seien lediglich Baugewerken, deren eigenes Interesse mit dem der Lischlerinnung zu innig verwandt sei, als daß sie derselben gutwillig zu nahe treten möchten. Nur wenn sachverständige Bauherren befragt
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