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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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über die VZrHandlungen des Landtags. «^^291. Dresden, am 1. November. 1837. Hundert und achtzigste'öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 9. October 1837. lBeschluß.) Berathung des anberweiten Berichts der 3. Deputation über die An- ttäge dcr Abgg. Scholze, Kokul und Oehme, die Gestattung einseitiger Provokation zu Ablösung der Laudemialpflicht rc. be treffend. — Verlesen und Berathen mehrerer Berichte der 3. und 4. Deputation. — (Schluß der Rede des Abgeordneten Bonitz:) Den ken Sie sich nun, meine Herren! die übrigen Ablösungen der Huthung, der Frohnen, der Dienste, in welche die ländlichen Grundbesitzer verflochten sind, und die nebst den Steuern und Gaben alle ihre Kräfte in Anspruch nehmen können; werden sie nun hier wieder provozirt, so finde ich darin in vielen Fällen LineUeberlastung. Es ist wahr, das Ablösungsgesetz ist Lin zeitgemäßes Gesetz; die Errichtung der Landrentenbank vervollkommnet es noch, die Skala der Ablösung der Renten ist ganz vortrefflich. Was hilft aber alles dieses Schöne, wenn eS möglich ist, die Unterthanen durch zu viele von ih'len gefor derte Ablösungen zu überlasten? Man sagt, der Werth der Grundstücke würde sich durch die Ablösung im nämlichen Vcr- hältniß erhöhen. Es scheint viel Wahres darin zu liegen, es kann zum lkheil sein; allein die Erfahrung spricht doch auch dafür, daß es nicht allemal der Fall ist. In meiner Gegend ist ein großer Bezirk dem Fiskus laudemialpflichtig. Ich habe ge sehen , daß zu solchen Grundstücken von guter Lage und Be schaffenheit sich eben so viel Käufer gefunden haben, und die Grundstücke nicht wohlfeiler weggegangen sind, als andere in ähnlichen Verhältnissen, die keine Laudemialpflicht haben; dies kommt auf günstigere oder ungünstigere Conjunkturen an. Es liegt in der Natur des Menschen, daß er Alles, was dem Zufall überlassen bleibt, was er nur in der fernen Zukunft sieht, daß M eine solche Leistung nicht so hoch achtet, als das, was er alle Jahre fest bezahlen muß. Man hat sich noch darauf bezogen, daß 40 Gemeinden für einseitige Ablösung petirt haben. Ich glaube recht gern, daß diese Gemeinden sich von diesem Ver- hältniß möchten befreit sehen, und kann eS ihnen auch keines wegs verdenken, ich glaube aber auch, daß sie sich würden be dacht haben, wenn sie alle die Nachtheile ermessen hätten, die daraus vorzüglich für die ärmere Klaffe hervorgehen können, daß der Berechtigte provoziren kann, wenn er nur will. Da gegen haben wir aber auch eine Petition von 38 berechtigten Rittergutsbesitzern, die noch mehr Fälle auf das Jahrhundert haben wollen; diese Petition möchte wohl sehr für meins An sichten sprechen und das, was ich angedeutet habe, bestätigen. Ich fürchte nicht, daß man mir. den Vorwurf machen werde, daß ich unbedingt der Ablösung der Laudemialpflicht entgegen sei. Nein, gewiß nicht, ich wünsche vielmehr, daß diese Rums des Feudalwesens wegfallen, und daß jeder Unterthan sein Grundstück so frei bekommen möge, als möglich, aber ich kann es auch nur unter solchen Bedingungen wünschen, die mich nicht befürchten lassen, daß die Verpflichteten dadurch überlastet wer den können. Wäre es der Parität angemessen, so würde ich wünschen, daß nur der Verpflichtete, der es am besten ermessen kann, ob eine Ablösung der Laudemialpsikchten ihm wünschsns- werth ist, provoziren könnte. Wenn ich nicht irre, hat auch der geehrte Antragstellerin dieser Art und in der nämlichen wohlwol lenden Absicht seinen Antrag so gestellt. Die Braun sch weigsche undWürtsmbergsche Gesetzgebung laßt es auch nur denVerpfiich- teten zu; allein, da es nach der Parität nicht möglich ist, so muß ich auf diesen frommen Wunsch Verzicht leisten. Ich möchte aber dafür wünschen, daß gesetzliche Bestimmungen ge troffen werden könnten, wie auch die Deputation zu der §. 96. des Ablösungsgesetzes angedeutet hat, die es unmöglich mach ten, daß die Verpflichteten überlastet oder daß ihre bürgerliche Existenz gefährdet werden könne, und könnten, wenn auch nur annäherungsweise, die milden Grundsätze befolgt werden, wis sie die Staatsregierung bei der Ablösung der Laudemialpflicht verfolgt hat, wo zwei Fälle auf ein Jahrhundert kommen, und wovon mir neuere Beispiele vorliegen, so würde ich dem An trag der geehrten Deputation auf einseitige Provokation mit Freuden beitreten, ich würde mich sehr freuen, wenn den Unter thanen die Ablösung dieser Lasten auf diese Art erleichtert würde; da es aber nach dem Deputations-Gutachten möglich ist, daß sie überlastet werden können, so war ich verpflichtet, meine Befürchtung gegen den Antrag auszusprechen, und diese Ueberzeugung ist es auch, die mir nicht gestattet, der Deputa tion beizutreten, daher ich mich gegen das Gutachten dersel ben erkläre. Abg. v. Fr i e se n: Ich möchte mir zuvörderst eine formelle Frage erlauben, die auf die Zulässigkeit des Antrags Bezug hat. Nämlich es ist im Deputations-Bericht gesagt worden, daß Won den 4 Anträgen, die gemacht worden sind, sich 3 davon theils erledigt hätten, theils wären sie angenommen worden, so daß darüber eine Berathung nicht mehr statrfmden könne, und daß nur einer übrig geblieben wäre, welchen die I. Kammer gänzlich abgelehnt habe. Ich mache mir einen Zweifel darüber, ob dis Berathung über diesen Antrag überhaupt noch zulässig sei; we--
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