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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Summe an, z. B. 400,000 Thlr. als die gesammten Militair- prästationen des Landes, und den Erlaß, welchen die Staats kasse gestattet, 100,000 Lhlr. Es würde sonach ganz einfach heißen, wenn 400,000 Thlr. zeither entrichtet worden und 100,000 Lhlr. Erlaß gewahrt werden, so hat der einzelne Mi- litairprastations-Thalerso und so viel (in diesem BeispielsThlr.) Erlaß, und es wäre das Werhältniß ganz einfach; und ich bin überzeugt, daß dadurch alle Interessen befriedigt sein werden, zumal da die Sache, man mag sie nehmen, wie-man will, und es mag eine Maßregel stattfinden, welche da wolle, doch diesem oder jenem Theile zu klagen Anlaß gebe, während es so unter die einzelnen Theile gleichmäßig vertheilt werden kann. Ich muß anheim stellen, ob ich mich deutlich genug ausgedrückt habe, und ob die Kammer geneigt sein wird, diesen Maßstab zu be rücksichtigen. Abg. v. Th'ielau: Ich habe mich bereits bei der gestrigen Sitzung über den Gegenstand ausgesprochen und muß erklären, daß ich dieSache eigentlich von großem Interesse für das platte Land nicht halte. Ob die Grundsteuern erlassen werden an Schocken u. Quatembern in den Erblanden, oder an Rauchen u. Mundgütern in der Lausitz, oder an Cavallerie-Werpflegungs- geldern in den Erblanden u. anPortions- u. Rationsgeldern in der Lausitz ist dem platten Lande ganz gleich. Die Maßregel wird getroffen zu Gunsten der Städte, nicht wegen ihrer Be lastung an und für sich, sondern weil sie unter sich selbst un gleich belastet sind, namentlich in Hinsicht der Beiträge zu den Servislastm. Glauben daher die Städte, daß diese Maßre gel nicht Vortheilhast genug oder gar nachteilig für sie sei, so werden sie gut thun, dagegen zu stimmen, jedoch bin ich über zeugt, daß, wenn die ganze Maßregel unterbleibt, nur die Städte dabei verlieren würden. Soll auf eine Ausgleichung ekngegangen werden, so werde ich bereit sein, den Vorschlag der Deputation zu unterstützen. Ich habe gestern mir zu sa gen erlaubt, daß eine andere Grundlage zur Ausgleichung von der Deputation nicht geliefert werden könne, als sie bereits ge geben hat. Es wurde in den Deputationen die Ansicht auf gestellt, daß diese Leistungen nach Verhaltniß der aus Stadt und Land hastenden Schocke ausgeglichen werden möchten, aus welcher Annahme sich das Verhaltniß wie 1:2 ergab. Hier nächst legte man dieBevölkerung, also die Seelmzahl als Maß stab für die Ausgleichung an, wobei sich das Verhaltniß von 23:64 herausstellte, welches jedoch nach Aufklärung eines be deutend großen Rechnungssehlers sich in 4:3 verwandelte. Da nun zu der ersten Basis nicht zurückzukehren war, und das Werhältniß von l Zu 3 die Städte zu pragraviren schien, so nahm man zu dem Vorschläge von 1 zu 2-^ oder von 2 r 5 seine Zuflucht, als dis Mitte zwischen bsidm^Extremen. Wenn ich dm Vorschlag des Abg. Scholze betrachte, der bereits un terstützt worden ist, so bemerke ich darauf, daß es unmöglich ist, auf denselben emzugehen; denn man würde, um einePrä- grsvation aufzuheben, eins andere wieder einführen. Der Abg. Todt hat bereits erwähnt, daß die Abgabenpflichtigen, welche bis jetzt die Servis-Lasten nicht übertragen haben, künftig durch Aufziehung der Schocke statt der frühem Pflichtigen den Ausfall zu tragen haben würden. Ich halte dafür, daß es im Interesse des Landes liege, die Ungleichheiten unter den Städten aufgehoben zu sehen, da es auch dem platten Lande darauf ankommen muß, diejenigen Erleichterungen einzufüh- ren, welche die Entrichtung der Abgaben erleichtern, mit andern Worten die Abgabenpflichtigen contribuabel machen. Es ist ein Maßstab gegeben; wäre er auch nicht richtig, so ist er dost höchst approximativ. Ob das ganzeWerhältniß sich so Heraus stellen wird, um darauf einzugehen, wenn sich das Ganze von der Kammer wird übersehen lassen, ist zweifelhaft und wird von dem Ermessen der Kammer abhangen; so viel scheint aber gewiß, daß die Kammer jetzt nur das Werhältniß wie 2:5 und kein anderes annehmen könne. Staatsminister v. Lindenau: Wenn der Abgeordnete Scholze und einige andere Redner, welche dessen Antrag un terstützten, damit den Wegfall einiger in unserm Abgabensy stem bestehenden Ungleichheiten beabsichtigten, so dürfte diese Ansicht eine andere werden, sobald sich durch eine kurze Rech nung zeigen läßt, daß dadurch weit größere Ungleichheiten eintreten würden, als die dermalen bestehenden sind. Ich habe im Laufe der Diskussion auf die Basis des Scholzeschrn Antrags eine kleine Berechnung gemacht, deren Resultat ich der Kammer zur Prüfung vorlege, um damit die eben aufge stellte Behauptung zu beweisen. Die nach diesem Anträge an Stadt und Land zu erlassenden Militairleistungen würden die Summe von 480,000 Lhaler betragen. Won dieser Summe würden den Städten 90,000 Lhlr., dem Lande 390,000 Lhlr. zu Gute gehen. Nimmt man nun an, daß von dem Erforderniß an 480,000 Lhlr. die Hälfte auf die Staatskassen übernommen werden könnte, die andere Hälfte aber durch Schocksteuern aufgebracht werden sollte, so müßte dies mit einer Summe von 240,000 Lhlr. geschehen. Dazu würde nun nach dem gegenwärtig zwischen Stadt und Land bestehenden Schocksteuerverhältniß von 4 zu 2 das Land 460,000 Lhlr. und die Städte 80,000 Lhlr. beizutragen ha ben. Bringt man diese neue Abgabe von Demjenigen in Ab zug, was nach obigem Antrag erlassen werden soll, so würde der wirkliche Erlaß für die Städte in 10,000 Lhlr., der jur das Land dagegen in 230,000 Lhlr. bestehen, und sonach das DreiundZwanzigfache der städtischen Quote betragen. Ich möchte glauben, daß der Abgeordnete Scholze, wenn er sich durch das Gesagte von dem aus seinem Antrag hervorgehenden Mißyerhaltmß überzeugt haben wird, Letzteren aufgeben dürfte. Aber auch dm vom Abgeordneten Schuster gemachten Antrag,, daß hie vorhandenen Ueberschüsse nach Lhalem der Abgaben vertheilt werden möchten, muß ich für unzweckmäßig erklären; zunächst darum, weil alle indirekten Abgaben dabei unberück- sichtiget bleiben müßten, da sich deren Betrag xsr Kopf nicht bestimmen läßt. Es könnte daher die Wertheilung der fragli chen Ueberschüsse nur nach den direkten Abgaben stattsinden, was dann darauf hinanslaufen würde, daß diese Wertheilung zwischen Stadt und Land im Werhältniß von 1 zu 2 geschähe.
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