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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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währt, daß das neue Grundsteuersystem bis zuder angenom menen Zeit wirklich ins Leben treten werde. Abg. v. TH i e l a u: Ich frage den Abgeordneten, ob er weiß, woher die Ueberschüsse in die Kasse gekommen sind, oh aus der Grundsteuer oder aus den indirekten Abgaben? Referent Junghans: Diese Frage würde gewiß schwer zu beantworten sein. Wenn der geehrte Abgeordnete gesagt hat, daß sonach die Tilgung auch auf 150 Jahre hinaus ge schoben werden könne, so muß, obgleich einige sehr blühende Staaten ihren Tilgungsplan auf eine noch längere Zeit berech net haben, die Deputation doch bemerken- daß ihrer Ansicht nach es besser ist, wenn auch hier eine Grenze festgesetzt wird. Die Deputation ist daher der Meinung gewesen, daß selbst 100 Jahre ein zu langer Zeitraum sein dürste, und hat erst nach reiflicher Prüfung der drei vorliegenden Kilgungspläne den in der Mitte liegenden von 66A Jahren als den für die Verhältnisse Sachsens am geeignetsten erkannt. Wenn der geehrte Abg. Sachße sagt, daß er mit den Ansichten der Depu tation über die Wortheile, welche eine innere Schuld ge währe, nicht einverstanden sei, obgleich er den Bericht mit un terschrieben habe, so habe ich darauf zu bemerken, daß ein Staat natürlich keine Anleihen bloß deswegen machen wird, um den Kapitalisten Gelegenheit zur Anlegung ihrer Gelder zu geben. Wenn er aber in den Fall gekommen ist, Schul den machen zu müssen, so finden allerdings die geschilderten Wortheile statt, denn es ist ein Erfahrungssatz, daß bei geord neten Finanzen eine öffentliche Schuld die Hülfsquellen einer Nation vermehrt. Präsident: Die Diskussion ist geschlossen; ichweißaber nicht, ob die Staatsregierung zum Schluß noch Etwas äußern wird. Sonst würde ich zur Fragstellung schreiten., Es wa ren bei der vorliegenden Angelegenheit 3 Pläne zur Sprache gekommen, die Abzahlung nach 1 g.V., 1A g.V. und 1 g.O. mit Zinsenzuschlag. Zur Beschlußnahme liegt nun noch die Wahl zwischen zweien vor, ob man bei dem Beschlüsse der H. Kammer beharren und 1H- g.6. ohne Zinsenzuschlag oder 1 p.O. mit Zinsenzuschlag nach dem Beschlüsse der I. Kammer annehmen will? Ich habe nun die Frage auf das Deputa tions-Gutachten zu richten, welches anrathet, dem Beschluß der I. Kammer nicht beizutreten, sondern auf dem früher gefaß ten zu beharren und den von der hohen Staatsregierung vor gelegten Tilgungsplan unverändert anzunehmen. Ich frage nun die Kammer: Ob sie dem Vorschläge der Deputation ge mäß 1^ p.O. als Tilgungsfonds annehmen wolle? Wird mit 37 gegen 22 Stimmen (ein Kammermitglied hatte sich inzwi schen entfernt) angenommen. Hiermit endigte die heutige Sitzung halb 2 Uhr, und die nächste wurde auf künftigen Freitag anberaumt. Vier und vierzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 8^ Februar 1837. Vortrag aus der Registrande. — Berathung des Gesetzentwurfs über die Bannrechte (§§. 9. — 26.). — Die Sitzung beginnt, bei Anwesenheit von 29 Mitglie dern, mit Verlesung des Protokolls der vorigen Sitzung. Zn Verfolg der von Sr. Königl. Hoheit und dem 0. Großmann gemachten Bemerkungen unterliegt dasselbe zwei kleinen Ver änderungen und wird sodann durch die Bürgermeister Schill und G o ttsch a ld mit vollzogen. Auf der Registrande befinden sich heute folgende Gegen- iände: - 1) Protokollextrakt der II. Kammer vom 30. Januar, das Gesuch mehrerer Chausseewärter um Aufnahme in die Zahl der Staatsdiener betr. (Wird nunmehr für erledigt erachtet, da die II. Kammer der von der I. Kammer bereits gefaßten abfälli gen Ansicht beigetreten ist). — 2) Karl Friedrich Sieber zu Camenz wiederholt seine bereits bei vorigem Landtage.ange brachte Beschwerde, eine Pachtdifferenz betr. (An die 4. De putation abzugeben). — 3) Die Fleischerinnung zu Stollberg, Friedrich Gottlob Glänzel und Consorten bitten um Verwen dung wegen Aufhebung eines Zinsinselts-Aequivalent. (An die 4. Deputation abzugeben). Sodann bemerkt der Präsident, daß von Seiten des Direktorium des statistischen Vereins der ll. Theil des alphabe tischen Ortsverzeichnisses des Königreich Sachsen überschickt worden sei, und daß dasselbe zur Bibliothek zu nehmen sein dürste, er hingegen dem gedachten Direktorium, welches er zu sprechen Gelegenheit haben werde, den Dank mündlich dar zubringen für angemessen halte. Hierauf wird dem Grafen Einsiedel ein Urlaub vonu 8. bis 11. Februar, und dem Fürsten Reuß auf den 9. und 10. d. M. bewilligt. Für heute sind v. Miltitz und v. Beust auf Gansgrün als unpäßlich ent schuldigt. <— Es wird hierauf zur Tagesordnung, den Bericht der 1° Deputation über den Gesetzentwurf in Bezug auf die Aufhe bung der Bannrechte, so weiter nicht dem Bierzwang ange hört, betreffend, geschritten, und der Referent v. Carlowitz ersucht, die Rednerbühne zu betreten. Referent beginnt mit Verlesung der Eingangsworte des Berichts und erinnert sodann: Nach tz. 7V. der Landtags ordnung steht der Kammer frei, der Berathung über die ein zelnen Paragraphen oder Artikel eine allgemeine Berathung nicht immer bloß über das Ganze des Gesetzes, sondern auch über die einzelnen Abth eilungen eines Gesetzes vorangehen zu lassen. Dieser Fall scheint hier eintreten zu müssen. Der eine Abschnitt des Gesetzentwurfs ist zwar schon berathen und abgethan, nämlich der über Aufhebung des Bierzwangs gege bene; dessen ungeachtet sind aber noch zwei gesonderte Ab schnitte übrig: der die Aufhebung des Mahlzwanges, und der die Aufhebung der tz. 24. gedachten anderen Bannrechte betref- *
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