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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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nicht gesammelt werden dürfen. Wie hatte nun von den Urwäh lern die Meinung geäußert werden sollen, daß der Abgeordnete V.Runde seinen Platz behalten möchte? Ein Abgeordneter hat .er wähnt, 0. Runde habe seine jetzigen Verhältnisse wahrscheinlich den Urwählern bekannt gemacht. Ich will das nicht in Zweifel stellen, er kann ihnen gesagt haben, daß er in die Central-Com mission eingetreten sei. Aber gewiß hat er nicht alle die Spe- cialitäten angegeben, die es zweifelhaft machen sollen, ob er Staatsdiener sei oder nicht. Es fragt sich daher gar sehr, ob sie diese Subtilitäten, die uns zwei Lage lang zum Gegenstände der Berathung gedient haben, so genau kennen. Uebrigens muß ich noch zu meiner Aeußerung von vorhin bemerken, daß, wenn der Antrag des Abgeordneten Eisenstuck durchgeht, dann genau genommen die Beschlüsse von gestern undheute umgan gen werden können. Denn es können die gegenseitigen Mit theilungen, welche über diesen Gegenstand von der Staatsregie rung an die Kammer und von dieser an die Staatsregierung gelangen, so lange hinausgefchoben werden, bis der Landtag be endigt ist. Ist aber der Landtag zu Ende, so ist die Frage, ob der Abgeordnete v. Runde als Staatsdiener zu betrachten, hier zu bleiben oder auszutreten habe, gar nicht mehr praktisch. Vicepräsident 0. Haase: Ich habe noch Einiges zur Rechtfertigung des Antrages zu sagen. Es scheint mir Alles das abgethan und bis jetzt geschehen zu sein, was die §. 24. der Landtagsordnung hei Legitimationszweifeln über den inte rimistisch nachzulassenden Sitz in der Kammer gesagt hat. Wenn nämlich ein Legitkmationszweifel vorhanden ist, so ist daselbst Folgendes vorgeschrieben: „wenn über das Recht einer Person rc." Wir haben früher auf Vortrag des Secretairs beschlossen, wie der Zweifel im vorliegenden Falle erledigt wer den sollte, nämlich durch einen Deputations-Vortrag, und damals entschieden, daß dem v. Runde inmittelst der Sitz in der Kammer nicht zu versagen sei. Mit der Abstimmung über den Deputations-Vortrag endigt sich nun die inmit telst zugestandene Sitzberechtigung, und es ist jetzt abermals zu bestimmen, ob ihm nunmehr der Sitz in der Kammer zu versagen sei. Diese Frage, ob v. Runde jetzt noch seinen Platz behalten könne und wie lange, dies muß, meiner An sicht nach, schlechterdings bestimmt werden. Stimmt aber die Kammer dafür, dann müssen wir einen Termin festsetzen, bis zu welchem der v. Runde seinen Sitz behalten solle. Die Antwort scheint mir solchenfalls sehr nahe zu liegen, nämlich die: daß v. Runde bis zu dem Tage „wo die fragliche Ent scheidung feststehtseinen Sitz behalte. Abg. v. Leyßer: In Hinsicht auf die Aeußerung des Abgeordneten Todt, der sich aus die frühere Zeit bezogen, habe ich die Meinung gefaßt, daß von der Zeit die Rede ist, wo er Deputations-Mitglied war. Ich habe dies bloß bemerkt, daß es der frühern Bestimmung analog war, und daß auch die jetzigen Verhältnisse es wünschenswerth machten. Wenn übri gens eine neue Wahl nothwendig ist, so würde der Abgeord nete allerdings auf einige Zeit seinem vorigen Wirken entzo gen werden, und ich weiß, wie sehr dies die Kammer schätzt, und wie sehr es für das allgemeine Wohl nützlich ist. Aber ebenso muß ich mich damit vereinigen, daß das Nicht beachtet werden kann, sobald eine neue Wahl erfolgen soll. Wenn übrigens die Frage aufgestellt worden, ob er seinen Sitz unter uns haben soll, so möchte doch darüber ein fester Beschluß ausgesprochen werden. Präsident: Ich habe noch zu bemerken, daß der Re ferent vorhin anrieth, und daß er den Eisenstuck'schen Antrag in der Art verändert zu sehen wünschte, daß statt der Worte: „bis zur Anordnung der neuen Wahl" gesetzt werde: „bis zur Erklärung die Regierung." Ich weiß nicht, ob ich dies als Sous - Amendement ansehen und darauf weiter ein gehen soll? Referent Abg. Atenstädt: Ich habe nun aufmerksam machen wollen auf diese Bedenken; denn in diesem Falle, glaube ich, müßte sich jedes Mitglied dagegen erklären. Ich finde den Antrag jedenfalls zu weit gestellt. Abg. Eisenstuck: Ich habe meinen Antrag dahin ge stellt: bis zu Anordnung einer neuen Wahl; denn ich halte es nicht für zweifelhaft, daß eine andere Wahl erfolgen muß. Es wurde übrigens eingehalten, daß eine Erledigung erfolgen könne; wenn die Erledigung so erfolgt, daß die Staatsregie rung der Kammer beipflichtet, nun da wird eine andere Wahl angeordnet, und so erfolgt sie doch; wenn aber die Staats regierung nicht beipflichtet, so kommt es zur Entscheidung an den Staatsgerichtshof. Spricht dieser sich nun gegen die An sicht der Kammer aus, nun so bleibt er; spricht er sich für die Kammer aus, nun so muß eine neue Wahl angeordnet werden. Und so wird es allerdings zweckmäßig sein, daß er den Sitz habe, bis zur Entscheidung der neuen Wahl. Wenn man aber sagen wollte inmittelst, da müßte man doch noch eine nähere Bestimmung beifügen, man würde wieder Beden ken begegnen, und es könnte der Fall eintreten, daß die Kam mer imprer wieder müßte gefragt werden, und so komme ich immer wieder zurück bis zur Erledigung. Denn ich muß an nehmen, daß die Sache so geht, wie ich mir gedacht habe. Ist die Kammer einverstanden, daß eine andere Wahl erfolgen soll, so wird dies bei der hohen Staatsregierung beantragt werden. Es wird davon abhängen, ob diesem Anträge wird entsprochen werden, und dann komme ich wieder zurück, ob es nicht am besten sei, es zu lassen bei der Anordnung der neuen Wahl. Es ist konsequent, denn so wie die Kammer sich dafür ausgesprochen, so würde die Sache auch von Seiten der Staatsregierung bewachtet werden. Vicepräsident v. Haase: Sobald der Abg. Eisrnstuck seinen Antrag hinsichtlich der darinnen enthaltenen Worte: „bis zur Erledigung" fallen läßt, so nehme ich ihn wieder auf. Ich finde es inkonsequent, einen andern Zeit punkt als den: „ bis zur Erledigung der Hauptfrage" anzu nehmen. Weder die Anordnung einer neuen Wahl, noch der Wahltag kann als Termin angenommen werden, weil mit dem Augenblicke, wo die Staatsregierung erklärt, sie sei mit der Kammer einverstanden, jedenfalls die ständische Funk tion des Abg. v. Runde aufhört. Präsident: Der frühere Antrag Eisenstucks bezog sich 2
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