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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ten an, auf der 4. Zeile: „ingleichen bei Verbrechern," bis zu den Worten r „von fernem Verbrechen abruschrecken. Präsident ftellt.hierauf die Frage: nimmt die Kammer das Amendement des Bürgermeister Hübler, daß im 20. Arti kel die Bestimmung, welche mit den Worten beginnt, „inglei chen bei Verbrechern" bis zu den Worten „von fernem Ver brechen abzuschrecken" gänzlich aus dem Gesetzbuchs entfernt werde, an? Es wird diese Frage mit 29 gegen 7 Stimmen verneint. Bürgermeister Hübler: Nun wird über meinen eventuel len Antrag abzustimmen fein. Domherr V. Günther: Kommt nicht zuerst der Antrag von Sr. Königl. Hoheit und dem Bürgermeister Hartz? v. Carlo witz: Nein, es würde erst der Hüblersche vor zunehmen sein. — Es entsteht nun noch eine Diskussion dar über, welcher zuerst zur Abstimmung zu bringen sei, und die Kammer entscheidet sich dahin, daß zuerst über den Hübler- schen eventuellen Antrag abgestkmmt werden soll.^ Präsident: Dieser Antrag ist dahiw gerichtet, die Fas sung des Artikels so anzunehmen, wie der II. Kammer in ih rem Deputations -Bericht» vorgeschlagen. Nimmt die Kam mer diesen eventuellen Antrag an? Es wird dies mit 24 ge gen 12 Stimmen verneint. Präsident: Nun würde der Antrag Sr. Königl. Ho heit kommen: er geht dahin, daß im Context des 20. Artikels nach den Worten „anderer Personen" eingeschaltet würde: „nach bereits einmal erlittener Bestrafung wegen gleichartiger Verbrechen solcher Art." Nimmt die Kammer diesen Antrag an? Dies wird einstimmig bejaht. Referent Prinz Johann: Der erste Lhekl dieses Artikels wäre nun abgethan, wir könnten zum Deputations-Gutach ten übergehen, und ich halte für zweckmäßig, daß wir die ein zelnen Puncte durchgehen, und würde mir die Frage an die Kammer erlauben, ob sie dies genehmige? Es könnte über die einzelnen Puncte abgestimmt werden und dann über den gan zen Artikel überhaupt. Dem Secretair würde dann überlassen werden, die Fassung nach den Beschlüssen zu übernehmen, wenn . dies der Kammer angemessen scheint. Die einzelnen Bemer kungen nun sind folgende: ,,s) Es schien nothwendig, in beiden Artikel 20. gedachten Fallen die Voraussetzung der Unschädlichkeit für die Gesundheit auszusprechen und das Einholen eines ärztlichen Gutachtens deshalb vorzuschreiben." Präsident: Nimmt die Kammer diesen Antrag an? Wird einstimmig bejaht. Referent Prinz Johann verliest den Punct Seite 52. zu b, wie folgt: b) An die Stelle der für die Gesundheit nicht unbedenkli chen Stockschläge schlägt die Deputation vor, Züchtigung mit einer dünnen Ruthe auf das Gesäß einzuführen, wobei jedoch deren Geltung von 12 für die Woche auf 36 zu erhöhen wäre, da indeß gegen diesen Züchtigungsmodus von anderer Seite medi- cinische Bedenken erregt worden sind, so erlaubt sich die Depu tation vorzuschlagen, in der Schrift sich dahin zu erklären: „wie die Ständeversammlung sich, dafern solches nach nochmaliger' medicrnischer Erörterung, auf welche sie hiermit antrage, für unbedenklicher sich zeige, auch mit her Ruthenzüchtigung auf den Rücken einverstanden erkläre." Referent Prinz J och a.nu: Hier hübe ich noch Einiges zur Erläuterung hinzuzufügen. Es war von der Staatsregierung selbst die Züchtigung mit Ruthen statt mit Stockschläge» mit einer Erhöhung von 1 auf 3 beantragt worden, daher auch hier der Antrag in dieser Maße geschehen ist. Ich glaube nicht, daß es für die Gesundheit bedenklich sein wird. v. Po lenz: Die verehrte Deputation hat selbst gesagt, daß Jeder, der für körperliche Züchtigung gestimmt hat, auch verbunden sei, darüber zu wachen, daß nicht der Gesundheit nachtheilige Folgen herbeigeführt werden möchten. Nun will es mir doch scheinen, daß die Verwandlung von 12 Schlägen in 36 Ruthenhiebe, da die Ruthe immer auch ein schwaches Stöckchen ist, so in keinem rechten Berhältniß stehe; und es sind 180 Schläge, wie im höchsten Fall zuerkannt wer den darf, doch eine sehr starke Zahl. Ich würde mir also er lauben vorzuschlagen, daß statt 36 nur 30 Schläge angenom men würden. Wenn wir dabei stehen bleiben, was die De putation angenommen hat, daß eine Woche Gefängniß gleich sein soll 36 Ruthenhieben, so würden 5 Wochen gleich sein 18Ü Ruthenhieben; nach meiner Meinung aber könnten auch nur 5 Wochen verwandelt werden, jedoch nur in 150 Hiebe. Mir scheint dies in Rücksicht auf die Gesundheit der Verbrecher wünschenswerth. Referent Prinz Johann: Ich bemerke, daß ich mich mit dem Anträge einverstanden erklären könnte, wenn der Sprecher nur die Güte gehabt hätte, die Form zu beobachten. Jetzt geht das nicht mehr; wir müssen dabei stehen bleiben, was wir uns vorgeschrieben haben. Präsident stellt die Frage, ob die Kammer sich an schließe an das, was die Deputation unter d ihr eröffnet habe? Wird mit 31 Stimmen gegen 2 bejaht. Der Referent trägt den Punct e. vor: v) In Bezug auf die Zahl der nach Artikel 20. zuzuerken nenden Schlage fehlt ein Maximum; dasselbe dürfte ohnmaß- geblich auf 180 Schläge festzusetzen sein. Der Präsident stellt darauf die Frage, ob die Kam mer damit einverstanden sei? Wird mit 29 gegen 7 Stimmen bejaht. Hierauf wird vom Referenten der Punct 6. vorge tragen : ä) Da die Deputation in dem Artikel 21. die allgemeinen Bestimmungen über die Ausführung der körperlichen Züchtigung, die sich daher auch auf die Artikel 6.7. und 12. gedachten Fälle beziehen, zusammen zu fassen wünscht, so möchte die Bestim mung über die Geltung der Ruthenstreiche, als lediglich auf die Artikel 20. erwähnten Fälle sich beziehend, aus dem 21. in den 20. Artikel versetzt werden. Auch mit diesem erklärt sich dieKammer auf die Frage des Präsidenten einverstanden; eben so mit Punct e, t und welche lauten:
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