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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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726 gen scheint, von dem bemerkt worden ist, es finde keine Schwierigkeit mehr statt, das Salz zu entnehmen. Die Regie rung wünscht aber, daß in der Sache etwas Vollständiges, Gründliches und Zweckmäßiges geschehen möge. Das ist der Grund, warum sie den Gegenstand bis jetzt ausgesetzt ließ, weil ihr die Sache sehr wichtig erscheint, sie die längere Dauer des Zollvereins abwarten wollte, um noch sicherere Erfahrungen zu sammeln und nicht das Ueberhandnehmen der Salzeinschleife hervorzurufen. Werden einzelne Puncte herausgehoben, so wür den wir wieder nur etwas Theilweises erhalten; aufdem nächsten Landtag würde vielleicht wieder ein Punct zur Sprache kom men , und so nie etwas Gründliches und Umfassendes erlangt werden. Seer. Hartz: Insofern Graf Hohenthal erwähnt hat, daß mein Vorschlag die Sache hinausschiebe, muß ich demsel- ' bett widersprechen. Es sei ferne von mir, den Armen, welche durch die jetzigen Salzverhaltnisse gedrückt werden, die Wohl- that, welche wir beabsichtigen, auch nur einen Augenblick länger vorenthalten zu wollen. Mein Antrag geht im Gegen- wir dann Etwas gefordert, was nicht realisirr werden könnte, und hiermit zugleich unserm Wunsche selbst Eintrag gethan. Ueberhaupt ist es aber auch wohl sehr wünschenswerth, und es ist dies schon von Sr. Königl. Hoheit geäußert worden, daß die Kammer nicht noch neue Gesetzesvorlagen verlangen möge. Der Gegenstand ist zudem wohl auch von der Art, daß er ei nes Gesetzes nicht bedarf, da er ein Regal betrifft und die Hand habung desselben eine solche ist, welche die Staatsregierurig auch durch Verordnung abmachen könnte. Ich würde mich daher hauptsächlich für den Antrag von Sr. Königl. Hoheit verwenden und den zweiten Antrag dahin modifizirt zu sehen wünschen, daß, dafern die Sache durch Verordnung geschehen könne, nicht erst ein Gesetz der Kammer vorgelegt zu werden brauche. Bürgermeister G o 1tsch a ld: Die Bezugnahme des Hrn. Staatsmim'sters auf meine Aeußerung veranlaßt mich zu einer kleinen Bemerkung. Ich muß entweder mißverstanden wor den sein, oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich habe nicht sagen können, daß bei uns gar keine Schwierigkeiten mehr mck andeuten wollen, daß die Schwierigkeiten bei der bestehenoen Einrichtung im Salzwesen sich dadurch vermindert hätten, daß einige Gewerbe einen größer» Aufschwung genom men, und daß bei gewissen Gewerben ein höherer Bedarf von Salz nöthig geworden sei, dadurch aber der ärmern Klasse eine Erleichterung insofern zu Lheil geworden, als, da das theil dahin, daß die Negierung noch der gegenwärtigen Stän-.' "bei Entnehmung des Salzes mehr statt fänden: ich habe viel- deversammlung ein Gesetz darüber vorlege, was nach dem Vor schläge der Deputation beantragt wird. Secr. v. Zedtwitz: Der Kammer liegen zwei Anträge vor, einer von Sr. Königl. Hoheit, wornach die Worte: „vor-allen Dingen" aus dem Deputations-Gutachten ent nommen, und dafür die Worte: „so viel thunlich " eingeschal ¬ tet werden sollen, und ein zweiter Antrag vom Secretair Hartz, dahin: die Worte „durch Verordnung" hinwegzunehmen, und bei der Staatsregierung zu beantragen, daß noch auf die sem Landtage ein diesfallsiges Gesetz den Kammern vorgelegt werde. Ich habe mich für beide erklärt und beide unterstützt, weil ich glaube, sie lassen sich mit einander vereinigen. Doch würde ich, insofern die Staatsregierung glaubt, durch Ver ordnung die Sache früher abmachen zu können, wohl wünschen, Salzdeputat-Quantum consumirt werde, man nicht so streng zu fordern brauche, daß die ärmere Klasse sich ihr gesetzlich be stimmtes Individual-Quantum erhole, und als Diejenigen, welche dasselbe nicht verbrauchen können, durch den Aufschwung jener Gewerbe Gelegenheit finden, sich dessen auf andere Weise entledigen zu können. Ich hielt für Schuldigkeit, dies erwäh nen zu müssen, da von einem gänzlichen Verschwinden der mit der jetzigen Einrichtung verbundenen Schwierigkeiten auch daß auch das geschehe, weil, wenn die Ständeversammlung die Regierung zur Aufhebung und zur Abänderung einer Maßregel, die sie für drückend hält, autorisirt, dies auch durch Verord nung geschehen kann. Für den erster» Antrag, nämlich für den von Sr. Königl. Hoheit, muß ich mich aber lebhaft ver wenden. Die Staatsregierung geht in der Lhat bei dieser An gelegenheit mit der Kammer selbst Hand in Hand; sie hat den Gegenstand ins Auge gefaßt, obschon dem Dekrete nach nur in der II. Kammer ein Wunsch der Art geäußert worden ist, sie wird ihn, weil er eine Landesangelegenheit ist — die Zuver sicht können wir zu ihr hegen — gewiß auch ferner nicht aus den Augen lassen und somit, so weit es thunlich ist, gewiß auch gern die Hand dazu bieten, eine solche Aenderung eintre ten zu lassen. Sollte nun, was das Formelle betrifft, erst ein Gesetz dazu nöthig sein, so würde man doch nicht das Unthun- liche von der Staatsregierung verlangen wollen? Wohl könnte es sein, daß zuvor erst noch die Herbeischaffung von mancher lei Unterlagen nöthig wäre, und daß diese vielleicht während des Landtags nicht erlangt werden könnten. Offenbar hätten bei uns nicht die Rede sein kann. v. Großmann: Es ist gesagt worden, es sei ziemlich gleichgültig, ob hier ein Gesetz oder eine Verordnung eintreten soll; es sei zu wünschen, daß die Wohlthat, welche dem Lande von der Deputation zugedacht werde, ihm aufdem We ge der Verordnung zu Lheil werde. Ich kann aber diese An sicht durchaus nicht theilen, denn das Salzregal ist eine indi rekte, ja man kann beinahe sagen, eine direkte Abgabe; in direkt insofern, als sie bis jetzt nicht von Allen in dem vorge- schriebenen Satze im Wege des Gesetzes durch Zwang gefordert wird, aber direkt, insofern vorgeschrieben ist, wie viel jede Person und Haushaltung im Ganzen nach dem Verhältniß ihres Viehstandes, ihrer Verhältnisse und der Zahl ihrer Haus genossen nöthig hat. Soll hier der Weg der Verordnung vor gezogen werden, so hieße das nichts Anders, als: es soll die Abgabe erlassen werden auf dem Wege der Verordnung. Giebt man das zu, so kann auch eine Abgabe auf dem Wege der Verordnung aufgelegt werden, und dadurch ist nothwendig die sehr wesentliche Schranke der Constitution übersprungen,
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