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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Abg. Zunghattns: Ich habe die Zahl der Redner über das Fortbestehen oder Aufhören der Lotterie nicht vermehren wollen, und beschranke mich daher darauf, zu erklären, daß ich den von dem geehrten Abg. Hartenstein ausgesprochenen Ansichten vollkommen beitrete. Sehr wünschenswerth würde es gewesen sein, wenn der Referent der 3. Deputation des vorigen Landtags wegen dieser Angelegenheit erst an den geeigneten Drt sich gewendet hätte, denn sicherlich würde der Antrag auf Ver minderung der Regiekosten unterblieben sein, weil er erfahren haben würde, daß in dem enormen Aufwande sich unter anderm der Verlust an liegen gebliebenen Loosen, welcher sich einmal bis zu 50,000 Lhlr. belaufen hat, befindet, daß die Ko sten des Druckes und des Papiers auf die niedrigsten Sätze ge bracht worden sind, daß die Stadt Dresden jährlich 960 Lhlr. aus der gemeinschaftlichen Lotteriekasse erhalt, und daß kein ein ziger Hauptcollecteur durch die Provision 3000 bis 4000 Lhlr. verdient. Sie erhalten nämlich 3 vom Hundert Provision und 9 Pfennige vom Gewinnthaler, wovon sie dem Untercollecteur 2 vom Hundert und 6 Pfennige geben müssen, 3 Pfennige ge hen für Unkosten auf, so daß ihnen nur I vom Hundert übrig bleibt, welches auf das Loos 15 Gr. beträgt, wenn sie keinen Verlust durch den bedeutenden Credit haben, den sie geben müs sen. Da es nun Grundsatz der Direction ist, nicht mehr als 3500 Loose einem Hauptcollecteur anzuvertrauen, und sie nur einen solchen hat, so bringt es folglich nur ein einziger auf 2400 Lhlr., wenn er keine Verluste hat. Die Mehrzahl haben nur 1000 bis 1500 Loose, und verdienen daher nur 700—1000Lhlr. Gewiß ein sehr bescheidener Gewinn, welchen zu schmälern nicht rathsam sein dürfte, da es sehr wichtig ist, solide Leute zu Hauptcollecteurs zu haben. Ich erlaube mir nun noch, einige Bemerkungen zu 1. b. des Berichts zu machen, wo angeführt wird, daß das höchste Decret sage, es fänden keine Gratifika tionen bei uns statt. Dies sagt aber das Decret nicht, sondern „wie solche bei der Landeslotterie nicht stattsind en," denn es werden allerdings Gratifikationen gewährt, und zwar vom Hundert für 400 bis 800 Loose und ein halbes Procent für 800 Loose und darüber. Der Bericht sagt zu 1. e., daß der im höch sten Decrete angeführte Grund nach Rücknahme der Concessio- nen zu auswärtigen Lotterieen von selbst Hinwegfalle. Das höchste Decret sagt dies aber keineswegs, sondern bemerkt nur beiläufig, daß es während des gleichzeitigen Vertriebs auslän discher Lotterieen in Sachsen durchaus nicht rathsam gewesen wäre, die Collecteurs der Landeslotterie planmäßig geringer zu stellen, als die der auswärtigen Lotterieen, und fügt ausdrück lich hinzu, daß auch mindestens vor der Hand der geeignete Zeit punkt zu Herabsetzung der Collectionsgebühren aus folgenden Gründen noch nicht gekommen sein dürfte. Referent Abg. v. Schröder: Die Deputation hat die betreffende Stelle des Decrets nicht anders verstehen können, es heißt: „ er ist aber in der Wirklichkeit sogar geringer, als bei der Mehrzahl der letztem, weil bei dieser nicht selten außer den planmäßigen Gebühren der Collecteurs noch besondere Gratisi- cationen ertheilt werden, wie solche bei der Landeslotterie nicht stattsinden." Hieraus hat die Deputation nichts anders entneh men können, als daß dergleichen Gratisicationen nicht statt finden. Abg. Eisen stuck: Eine Thatsache muß ich berichtigen, die der Abg. Junghanns erwähnt hat, die sich aber ganz anders verhält. Es wurde gesagt, daß die Stadt Dresden aus der Lot teriekasse jährlich 960 Lhlr. erhalte. Glücklicherweise kann ich versichern, daß dieser Zufluß aus dieser unfaubern Quelle Dres den nichts mehr zukommt, sondern im Wege des Vertrages mit der Staatsregierung Dresden in dieser Beziehung, was an den Kaiser Vespasian erinnert, sich vereinigt hat. Abg. Roux: Ich halte dafür, daß es zu beklagen ist, daß ein so großer Regieaufwand bei der Lotterie nöthig ist. Es ist Schade um die Zeit, welche viele Leute darauf verwenden, es ist Schade um das Papier, auf welches etwas Besseres gedruckt werden könnte, es ist Schade um die Druckkosten; allein ich bin nicht der Meinung, daß man die Regie, welche das Mittel zum Zweck ist, beschranken könne. Es ist eine Verwaltungsmaßre gel. So lange die Lotterie besteht, würde der SLaatsregierung überlassen sein, wie viel Regieaufwand bezogen werden könne und solle. Der hierauf gestellten Frage des Präsidenten: Ist die Kammer einverstanden, daß der geeignete Zeitpunkt zur Herab setzung der Lotteriegebühren noch nicht gekommen sei ? folgt allgemeine Zustimmung. Hierauf verliest Referent v.Schröder aus dem Depu tationsberichtferner, wie folgt: Weil hiernächst bei der Berathung über den Eisenstuck'schen Antrag in der zweiten Kammer erwähnt worden, daß die Stadt Leipzig einen Antheil des Ueberschusses von der Landeslotterie erhalte, so hat die hohe Staatsregierung hierüber bemerkt: ,,daß die dermalige Landeslotterie aus der frühem Dresdner, welche zum Besten der Straf- und Versorganstalten gespielt worden, und der Leipziger, welche zum Vortheile des dasigen Kriegsschulden-Lilgungsfonds errichtet gewesen, zusammen gesetzt sei, und daß daher der Stadt Leipzig ein verhaltnißmä- ßiger Antheil am Ertrage der Landeslotterie gewährt werden müsse. Dieser Antheil sei anfangs auf 45 pro 6., nachher auf 40 pro 6., jetzt aber auf 33 pro 6. für die Stadt Leipzig fest gesetzt worden, und glaubt die Negierung auf diese Weise den höchstmöglichsten Nvrtheil der Staatskasse erlangt zu haben. Die Deputation war, mit Ausschluß eines Mitgliedes der selben, anfangs zweifelhaft, ob überhaupt der Stadt Leipzig irgend ein Antheil an dem Ertrage der Landeslotterie mit Recht überlassen werden könne, indem es schien, als ob die zu Errich tung der dortigen Lotterie von der Negierung ertheilte Concession kein zus gnLLsttum zu begründen im Stande gewesen und daher von der Staatsregierung nur widerrufen zu werden brauche, um dem Staate den alleinigen Genuß des Einkommens der Lot terie zu verschaffen, allein von Seiten der Regierung ist der De putation mitgetheilt worden, daß früher und namentlich bis zum Jahre 1824 die Verhältnisse allerdings so, wie diesseits voraus gesetzt worden, gewesen waren, und die Concession zu Haltung einer Lotterie der Stadt Leipzig lediglich in der Absicht und zu dem Zwecke, den Erlös 'zu Tilgung der Kriegsschulden zu ver wenden, ertheilt worden sei, daß aber im Jahre 1824, als der bis dahin in Leipzig erhobene, und nicht nur für die dasigen Ein wohner, sondern für alle andere nach Leipzig kommende Perso nen höchst drückende Thorgroschen in Wegfall gekommen, die Stadt Leipzig aber das dadurch bis dahin erlangte, nicht unan-
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