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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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schwerungen. — Der größere Theil der wieder angelegten Summe ist auf Entlastung verwendet worden; und zwar mit 59,600 Thlr. an bezahlten rückständigen Kaufgeldern früher schon erkaufter Domainen-Grundstücke und mit 66,990 Thlr. 19 Gr. 11^ Pf. zu Ablösung von Zinsen, Naturalleistungen und Servituten. (Die Deputation versagt dieser Art von Ver wendung ihren Beifall nicht.) — Nächstdem haben die wirk lichen Acquisitionen 77,615 Thlr. erfordert. Es bestehen solche hauptsächlich in Steinkohlenlagern, auf deren Ankauf die Stände besonders hingewiesen haben. Ferner sind solche kleine Grund stücke erkauft worden, welche in den Forsten liegen oder sich tief ln dieselben hineinzieyen, wodurch manchen Beeinträchtigungen und Streitigkeiten vorgebeugt wird. Endlich hat der Fiskus an mehrern Orten Gebäude acquirirt, wo aus Staatskassen neue hätten errichtet werden müssen. — In der Tabelle unter -j ist in,Lis ein disponibler Fonds aufgeführt, der, wenn er auch mit der daselbst angegebenen Zahl dermalen nicht genau über einstimmen kann, doch am Schlüsse des Jahres 1836 auf min destens 190,000 Thlr. sich belaufen haben muß. Das Finanz ministerium sieht sich sonach hierdurch in den Stand gesetzt, bei jeder vorkommenden Gelegenheit diese Gelder vortheilhaft an zulegen. — Hat nun die Deputation — so schließt sie ihren Be richt — durch Verfolgung der Veräußerungsresultate im Detail, welche sich nach, den in der Kanzlei ausgelegten Uebersichten größ- tentheils als gewinnbringende Operationen darstellen (da fünf Kammergüterdurch Verkauf gegen den frühem durchschnittlichen Ertrag einen Kapitalgewinn von mehr denn 84,000 Thlr. abge worfen haben), so wie durch die vorsichtige Wiederanlegung der Gelder, dieUeberzeugung gewonnen: daß beiderartiger Umwand lung des Staatsgutes der daraufmitbegründete-Kredit des Landes nur befestiget werden kann; dann darf sie der verehrten Kammer auch anempfehlen, Ihre volle Zustimmung zu der beobachteten Verfahrungsweise zu ertheilen und den Wunsch auf Fortgang in dem bisher betretenen Wege gegen die hohe Staatsregierung auszusprechen. Nach Verlesung des Dekrets und Deputations-Gutach tens stellt der Präsident zuvörderst die Frage: Ob die Kam mer gesonnen sei, nach dem Gutachten der Deputation in den Verkauf des Kammerguts Laußnitz zu willigen? Ein stimmig bejaht. Ebenso wird die Frage: Ob sie der An sicht der Deputation nach deren Gutachten ihre volle Zustim mung gebe? allgemein bejahet, so wie beim Na mensaufruf über das allerhöchste Dekret von allen Mit gliedern bejahende Antwort erfolgt. Präsident: Wir würden nun zum dritten Gegenstand unserer Tagesordnung übergehen können, zu dem Berichte der 3. Deputation, die Staatslotterie betreffend. (Die Verhand lung der II. Kammer über diesen Gegenstand s. in Nr. 7. d.Bl.S.74flg.)„ Referent Bürgermeister Hübler: Der Gegenstand, meine Herren, über den ich zu Ihnen jetzt zu sprechen habe, ist ein Erbtheil der frühern Standeversammlung. Er betrifft die verschiedenen Anträge und Wünsche, die bei Gelegenheit einer damals an die Kammer gerichteten Petition auf gänzliche Auf hebung der Lotterie in Sachsen, theils um diesem Zwecke all- mählig näher zu kommen, theils um mehrere bei dem Sächsischen LotteriewesenwahrgenommeneMängel und Mißbräuche zu ent fernen, von Seiten der Stände an die Regierung gelangten. In der Beilage zu dem vorliegenden Dekrete giebt die Staatsregie rung Nachweis, in wie weit sie diesen Anträgen zu entsprechen im Stande gewesen sei. Ich glaube nicht, daß es nöthig sein wird, das Dekret und dessen Beilage vorzulesen, da beide der hohen Kammer schon längst im Drucke vorgelegen haben, und wenn die Kammer es nicht ausdrücklich verlangt, würde ich mich daher auf Vorlesung des Berichts beschränken, um so mehr, da in dem Letztem der Inhalt der Dekretsbeilage in der Hauptsache bereits Aufnahme gefunden. - Auf die diesfallsige Anfrage des Präsidenten giebt die Kammer stillschweigend ihre Einwilligung zu erkennen. Der Bericht der 3. Deputation der I. Kammer erinnert zuvörderst an die Bemerkung der Regierung, daß so'viel den bezüglichen Antrag auf vermittelnde Schritte bei dem Deut schen Bundestage zu Aufhebung aller Lotterien und des Lot tos in, den Deutschen Bundesstaaten anlange, „sie zwar auf vertraulichem Wege darüber sich zu unterrichten gesucht habe, welcher Erfolg von einer derartigen Verwendung mit Wahr scheinlichkeit zu erwarten sein dürfe, die diesfallsigen Ergebnisse aber denselben allerdings mehr als zweifelhaft erscheinen ließen, und weitere Vorschritte hierunter, wenigstens vor derHand, nicht als rathsam sich darstellten." — Die Deputation der II. Kam mer sei dieser Ansicht beigetreten, von Seiten der Kammer da gegen, um nickst den Anschein hervorzurufen, als wolle man die Sache auf sich beruhen lassen, der anderweite-Antrag gestellt worden: „daß die Staatsregierung ersucht werde, ferner beider Deutschen Bundesversammlung, und wie sie es sachdienlich er achte, Vorschritte für Aufhebung der Lotterien in Deutschland zu thun." (s. Nr. 7. d. Bl. S. 78.) Die Deputation der I. Kam mer findet cs nun der Consequenz entsprechend, den Antrag ge genwärtig in derselben Maße zu wiederholen und in der vorlie genden Fassung nach dem Worte: „Lotterien" die Worte: „und des Lottos" einzuschalten, damit es nicht den Anschein gewinne, als habe sich immittelst die frühere Ansicht der Kammer von den noch weit verderblichem Folgen des Lottos irgend geändert. Un ter dieser Modifikation empfiehlt sie die Annahme des jenseitigen Antrages. Staatsminkster v. Zeschau: Ich kann die Voraussetzung, von welcher die geehrte Deput. in ihrem Berichte ausgegangen ist, bestätigen, daß es nicht in der Absicht der Negierung gele gen habe, diesen Gegenstand ganz außer Augen zu lassen, daß aber der gegenwärtige Augenblick nicht geeignet erschien, etwas Weiteres in der Sache zu thun, als sich vorläufig über die An sichten der übrigen Deutschen Regierungen zu unterrichten, nur bestätigen. Im Uebrigen stimmt der Antrag,insofern er überhaupt nothwendig ist, ganz mit den Ansichten der Regierung überein. Die Schwierigkeiten, welche dieser Gegenstand hat, sind schon beim letzten Landtage zur Sprache gekommen und sind jetzt noch vorhanden. Es sind dies mehr oder weniger die finanziellen Vor theile, welche in den verschiedenen Staaten von der Lotterie bezogen werden. Allerdings ist die Regierung ganz damit einverstanden, daß das Lotto haüptsächlichst zum Gegenstand ihrer Verwendung gemacht werde. Unzweifelhaft ist gerade das Lotto das allerschädlichste dieser Spiele. Zu verschweigen ist indeß nicht, daß diesfallsige Anträge der hiesigen Regier ung vorzugsweise große Schwierigkeiten haben, weil sie ihrer seits Nichts dagegen zu bieten hat, womit sie bei einer solchen Aufhebung den andern Staaten entgegen kommen könnte. Bei
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