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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 349. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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von der Regierung verlangten Fassung genehmige, und wird solches mit 23 Stimmen gegen 5 bejah end beantwortet, Hierauf wird einstimmig genehmigt, daß der. von der Deputation vorgeschlagene Antrag in die vorliegende Schrift ausgenommen werde. — Beim Namensaufrufe wird sodann die in dm letzten beiden Abstimmungen gegebene Erklärung mit 25 Stimmen gegen 2 (v. Ziegler und Gottschald) nochmals genehmiget. Es tragt sodann Fürst Neuß noch die so eben ringelangte Schrift in Betreff der Landrenrenbarik vor, welche in der 2. Kammer bereits Genehmigung gefunden hat. Sie wird nebst den zugehörigen Motiven einhellig ge nehmiget. Man schreitet nunmehr zum Vortrage der Resultate des Verrinigungsverfahrens wegen des Schulgesetzes, wobei Prinz Johann als Referent die Bübne betritt. Er gedenkt, daß die 2. Kammer der diesseitigen in vielen Punkten bekgetreten sei (vrgl. Nr. 537. d. Bl. S. 6071. flg.), u. diesseits nur noch in folgenden Puncten Abänderung in den gefaßten Be- schlüssen zu treffen sein werde. Hierbei ist man nun 1) damit einhellig einverstanden, daß allenthalben im Gesetze statt: „Volks - und Elementarschu len" zu setzen sein wird: „Elementar - Volksschulen". 2) Der Antrag wegen Beibehaltung der Hauptgrundsatze der Schulordnung von 1773 soll nach dem Anträge der Verei- mguttgsdeputation nur als Voraussetzung in die Schrift kom men, und wird solches unter der Voraussetzung, daß dem auch die 2. Kammer beigetreten sei, was aus dem jenseitigen Proto kolle nschL klar hervorgeht.einstimmig angenommen. 3) Bei tz. 5. ist der Zusatz der I. Kammer so zu fassen- „Etwas, was den verbietenden Bestimmungen dieses Gesetzes widerspricht rc." DreKammer genehmiget solches einstimmig. 4) Nach dem Vorschläge der Vereim'gungsdeputation soll ferner 41,, 12. und 12b. nach der Fassung der 2. Kammer -angenommen, dagegen der diesseitige Z. 12. weggelassen, und ln der Schrift die Voraussetzung ausgesprochen werden: Es werde bei dießfallsigen Verfügungen das Bestehende möglichst beobachtet werden, wo nicht die Nothwendigkeit ein Anderes erheische, Dabei bemerkt Bürgermeister Ritterstädt, wie im ß. II. blos große und volkreiche Dorfschasten erwähnt seien, wäh rend die Sache doch auch in Städten vorkommen könne. Dieß sei, ergegnet d^r Referent, allerdings richtig, allein hier helfe §.5. vollständig nach , welcher Localschulordnungen k zulaffe, ! Der oben refenrte Vorschlag der.Deputation wird hieraus einstimmig angenommen. Hieraus folgt nun, daß der Z. 12 a. im Eingänge so her gestellt werden muß, wie ihn die 2° Kammer früher gefaßt Hatte, und ist man Hiermit allgemein einverstanden. 5) Dem H. 126. schlägt die Deputation vor nunmehr eine snbere Fassung zu geben, dagegen aber die diesseits beigesügtm A 12 e. und 'M. wsZWlaffen. Der Referent, Prinz Johann, entwickelt die Gründe die ses Vorschlags, welche hauptsächlich dann liegen, die Reguli- rung der Verhältnisse bei Ausschulungen administrativer Anord nung zu überlassen. Der Vorschlag der Deputation findet einhellige An nahme. ' - Im Protokolle der 2. Kammer ist demnächst irrig dasjenige als Uebecschrift des tz. 21. bezeichnet worden, was vielmehr die Uebcrschn'ft des Abschnittes 6. ist, und ist man dabei dem dies seitigen Vorschläge beigetreten. Dagegen ist ein Differcnzpunrt 6) bei §. 22. übrig geblieben. Die Deputation räth hier bei an, den ß. 22. nach der Fassung der 2. Kammer anzuneh- men, jedoch mit dem Zusatze: „Es bleibt jedoch dem Schulvor stande unter Genehmigung der Localmspectkon gestattet, eine einmalige Aufnahme eintreten zu lassen." Der Referent, Prinz Johann bemerkt dabei, daß trotz aller Mühe ein.sich der diesseitigen Ansicht mehr annähernder Vercinigungsvorschlag nicht zu erreichen gewesen fei, und findet das Gutachten der Deputation einstimmigen Beitritt. 7) Vorstehendes macht nothwendig, den Z. 23. nach dem Vorschläge der diesseitigen Deputation herzustellen, und ist man hiermit einhellig einverstanden. 8) Eben so wird nunmehr auch die Fassung des §. 25. in der Hauptsache nach dem Deputationsgutachten der 1. Kammer beizubchalten sein, jedoch so, daß sie nur bis zu dem Worte: „vollziehen" unverändert bleibt, sodann aber die Worte folgen: „da wo eine einmalige Aufnahme in die Schule stattsindet, tritt auch eine einmalige Consirmation und zwar zu Dstern ein."— Auch dieser Vorschlag erhält die Zustimmung aller Anwesen den. Zu bemerken ist demnächst, daß die §tz. 26. und 27. im jenseitigen Protokolle irrthümlich mit 28. und 28 b. bezeichnet worden sind. b) Aus tz. 30. wird vorgeschlagen, zwischen den 2. und 3. Satz folgendes einzuschieben: „Ueber die ausgemitteltcn Schul- geldcrbeiträge ist em Cataster anzulegen, und solches von Zeit zu Zeit zu revidiren. Dieß findet allgemeine Annahme.— Dagegen soll nun 10) ebenfalls aus H. 30. der letzte fünfte Satz wegfallen, und läßt dieß die 1. Kammer unter Beitritt sämmtlicher Stimmen geschehen. 11) Der Z. 31. soll zwar nach der Fassung der I. Kammer, aber nur bis zu den Worten: „der Schulgemeinde ob" beibe- Halten , der Zusatz am Schlüsse also in Wegfall gebracht wer den. Die Kammer ist damit einhellig einverstanden. 12) In dem Z. 33. sollen noch die Schulcollecten unter ei ner besonder» Nummer aufgeführt werden, und würde dieß Nr. ,5. sein. Dieß erlangt einhellige Genehmigung. 13) Den Z. 38. empfiehlt die Deputation nunmehr in der Maße anzunehmen, wie ihn die 2. Kammer gefaßt hat, und fal len dagegen die Z§. 38 b. und 38 e. weg, deren Inhalt wieder im Z. 42. erscheint, während derselbe die Nummer 38 b. erhält. Auch dieß erlangt einhellige Genehmigung. 14) Im Z. 39. wäre der Schluß so zu fassen: „nur nach vorgängigem Gehör
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