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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 350. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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nes Bezirkes ausgewählt werden und giebt daher auch wohl zu der Voraussetzung Veranlassung, daß er alle jene Eigenschaften in vorzüglichem Maße besitzt, die eine solche Beachtung bedingt. Diese Beachtung wird der Stelle auch nicht durch den beabsich tigten Widerruf eines solchen Auftrages entzogen; vielmehr bin ich der Meinung, daß bei dieser Bedingung — so wie in andern Dienstverhältnissen — auch die Geschäftsführung eines Dccana- tes eher gewinnen muß, als wenn ein solcher Decan die feste Zu sicherung hat, daß er die Zulage von 200 Thlr. forterhält, gleich viel, ob er mit oder ohne Eifer seine Beaufsichtigung führt und sich für den Posten qualisicirt oder nicht. — Zn dem Interesse des Staates und der Gesellschaft kann es daher nur wünschens- werth erscheinen, wenn die Regierung unbehindert einen Plan verfolgt, der jedenfalls das Gute hat, daß er mit den nothwen- digsten Anforderungen des Schulgesetzes mehr, als die jetzt beste hende Einrichtung der Superintendenten harmonirt und die Ge meinden noch überdieß von einem Theil des Sportulwesens be freiet, das diesen eben so lästig wie der Wirksamkeit jener geistli chen Behörde nachtheilig werden mußte. Abg. Axt: Es ist von einemAbg. dem ehrenwerthen Stand -er Ephoren manches zur Last gelegt worden, worauf ich nicht weiter eingehen will; denn ich glaube, jeder Unbefangene wird selbst sehen, daß.es modern Systeme seinen Ursprung hat, dem der Abg. huldigt, daß er einen Stand auf diese Weife angreift, und dessen Petition für unwürdig erklärt. Ich schweige also darüber und gehe auf Folgendes über. Auch ich glaube, daß es schwer sei, in diesem Augenblick und am Schluffe unserer Verhandlungen noch einen so wichtigen Gegenstand vollkommen zu berathen; al lein auf der andern Seite sehe ich, daß der Grund, den der Herr Staatsmkm'ster angeführt hat, daß man zurAusführung des Schul gesetzes einer andern -geregelten Aufsicht bedürfe, so durch schlagend sei, daß ich nicht wünsche, es möchte dadurch, daß nicht mehr über den Gegenstand berathen werden könne, die Sache ganz und gar gehindert werden. Ich glaube auch nicht, daß es so schwierig sei, über die Sache wegzukommen, wenn man erwägt, daß die Eintheilung der Bezirke doch mehr Verwaltungs sache ist, untres hangt nur davon ab, daß die Kammer sich dar über ausspreche. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen: „Die Kammer möge erklären, daß sie die zweckmäßigere Einthei lung der Ephoralbezirke für einen Gegenstand der Verwaltung ansehe, zu dessen Ausführung es einer ständischen Erklärung nicht bedürfe, daß sic aber wünsche, es möchten andere Verände rungen des bisherigen Ephvralvcrhaltm'sses, die von keinem be- sondcrn Einflüsse auf Ausführung des Volksschulgesetzes sind, bis zur künftigen Standeversammlung ausgesetzt bleiben." ! Dieft Eintheilung der Bezirke, fährt der Redner fort, halft ich für wesentlich nothwendig; allein mehrere andere Gegenstände, als den Namen der Superintendenten, die Widerufl'chkeit der? Anstellung, selbst die Fixirung des Gehaltes, halte ich doch nur für untergeordnete Gegenstände, wünsche aber nicht, daß, ohne' daß die Stande gehört werden, etwas daran geändert werde, und z ich glaube auch nicht, daß es Einfluß auf die Beaufsichtigung der z Schulen habe. Mir scheint es fast, als ob man von der Besorg- s niß ausgegangm wäre, es könne ein tüchtiger Mann zu viel - Parochien nicht auf einmal übersehen, und man hat die Zahl auf 8 16 bis 15 gestellt; allem ich glaube, etwas mehr könnte man wohl j l einem tüchtigen Manne anvertrauen. Sachsen hat ungefähr S25 ! Parochialbezirke, und würde man diese so eintheilen, daß jeder Ephorus 25 bekäme, so würde dieß die Zahl von 33 Ephoralbe» zirken geben. Es würden das nicht zu viel sein, und doch auch die Möglichkeit gewähren, daß die Superintendenten das ganz leisten könnten, was von ihnen gefordert wird. Sollte dann der Fall noch eintreten, daß irgend einer durch Alter oder Kränklich» keit gehindert würde, so würden sich in einem Bezirk von 25 Pa« rochiere immer Geistliche finden, welche im Stande wären, als Ephorkeverweser zu fungiren. Das ist meine Ansicht über diesen Gegenstand, und ich habe zu erwarten, ob mein Antrag unter stützt wird. Abg. v. d. Planitz: Ich muß mir doch die Frage erlau ben, waS denn eigentlich berathen wird, der Plan, oder die Petition? Der eine Redner spricht über den Plan, der andere über die Petition. Vicepräsidentr Wenn die Zeit noch vorhanden gewesm wäre, würde von der Deputation Bericht erstattet worden sein, so war aber dieß nicht möglich, und da nun die gegenwärtige Petition mit dem Plan in Verbindung steht, so sehe ich nicht ein, warum nicht über Beides gesprochen werden könne. Abg. v. LHielau: Ein Deputations-Gutachten liegt al- crdings vor; Referent hat uns dasselbe mündlich mitge« theilt. Abg. Roux: Ich bemerke dagegen, daß eZ nicht ein Gut achten der Deputation ist; es ist in der Deputation nicht einmal ein Protocoll darüber ausgenommen worden. Die Deputations- Mitglieder waren darüber einig, daß wirklich die Sache nicht dazu geeignet sek, um eine Berathung darüber zu pflegen; am allerwenigsten konnte man darauf eingehen, der Kammer anzu- rathen, dem Beschlüsse der 1. Kammer unbedingt beizu treten. Referent, Abg. v. Friesen: Wenn mehrereAbgg. geäu ßert haben, die Sache sei nicht reif zu einer Berathung, so habe ich diese Meinung schon gestern getheilt; ich bin der An sicht gewesen, daß man sich auf die Sache lieber gar nicht ein lasse; indessen liegt eine Petition von mehreren Superintenden ten vor, es liegt auch ein Bericht von der 1. Kammer vor, und da muß etwas gethan werden. Nein ist die Zeit allerdings zu kurz gewesen, um ein umfassendes Gutachten abzugeben, und ich habe mich daher nur auf den Bericht der 1. Deputation der 1. Kammer beziehen können. Es hängt ganz von der Kammer ab, ob sie diese 4 Puncte ebenfalls bevorworten will, wie es die 1. Kammer gethan hat. Ich habe meine abweichende An sicht schon ausgesprochen, und füge noch Folgendes hinzu: Ich habe bei der ganzen Sache vorausgesetzt, die Regierung werde hinsichtlich der Decanatseinrichtung nm solche Maßregeln ergrei fen können, zu denen sie im Wege der Verwaltung vollkommen autorisirt ist, da eß sich nur um administrative Maßregeln han delt, und in so fern , glaube ich, könnte man der I. Kammer beitreten, nur mit der Abweichung, welche ich schon angegeb-- habe. Abg. Runde: Habe ich die Sache recht verstanden, schien es, als ob die Mehrzahl der I. Kammer den 4 Punet beigetreten sei. Abg. v. Kiesenwetkerr Wenn ich d?n Hm. Staats«»'-
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