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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 272. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5123 hatten-, und ist nach von ihr eingezogener Erkundigung, auch nach dem Urthekle des PastorsHammex in dem Aufsatz «ub Nr.8. überzeugt, daß ein geschickter Lehrer eine solche Anzahl von Kin dern, auch wohl unter.gewisscn Umstanden eine noch größere zu unterrichten wohl im Stande sei. ' Referent Abg. v. Friesen fügt zur Erläuterung bei, daß km Z. 75. der Verordnung ausgesprochen fei,, daß, - wenn die Zahl der Schüler über 60 steigt, die Schule kn 2 Elasten ge- theilt werden soll, so daß beide Elasten nicht, mehr als 120 Schüler betragen ; wenn aber die Zahl über 120 anflelge, so solle ein Hilfslehrer angenommen werden. Daraus gehe schon hervor, daß man die Absicht Habe, die Bestimmungen des Ge setzentwurfs nicht so streng durchzuführen. Abg. Rund er Schon bei der allgemeinen Berathung habe ich mitBesorgm'ß des Zwanges gedacht, welchen dieser Z. 10. über die Gemeinden verhängt, Zwar hat Sr. Exc. der Herr Staatsminister inzwischen mir entgegnet, daß diese Stelle des Gesetzes nicht unter allen Umständen eine Ausschulung bedinge, wenn mehr als 50 schulfähige Kinder im Orte vorhanden sind, und daß hauptsächlich von dem Zustand der Hauptschule selbst die Maßregel einer Ausschulung abhängig bleiben werde. Indcß so dankbar ich dem Hm. Staatsminister für diese mildere Interpre- tation des Gesetzes, und so überzeugt ich bin , daß unter der oberen Leitung Sr. Excellenz- bei Anordnungen dieser Art gewiß alle mögliche Rücksicht auf die Derhältnisse der Betheiligten ge nommen werdenwird, so laßt sich auf der anderen Seite doch auch nicht in Abrede stellen, daß die unumwundene grammatika lische Deutung des zweiten.Satzes die Behörden ermächtigt, in allen Fallen eine Ausschulung zu erzwingen, wo factisch mehr wie 50 schulfähige Kinder in einem Orte vorhanden sind. Es wird mithin allein von der Gesinnung dieser Behörden die mildere oder härtere Art der Ausführung dieser Maßregel abhängen und ledig lich von dem Geiste der Verordnungen die Maßnahme der Rück sichten erwartet werden müssen, deren imGesetz gar mchtgcdacht ist. Ich will nicht darauf zurückkommen, wie zweifelhaft es ist, ob gerade von dem Aufbaue neuer Schulhäuser immer die Per-! besterung der Schule selbst abhangen dürfte ; ob die Nothwendig- keit so großer Kraftanstrengungen von Seiten der Gemeinden da entschieden scheint, wo der nämliche Zweck sich durch eine bloße Erweiterung des alten Locales und durch Zutheilung von Gehil fen des Lehrers leichter und wohlfeiler erreichen läßt; ob die Be fähigung vieler jungen Leute als selbstständige Lehrer immer die Leistungen eines alteren erfahrenen tüchtigen Schulmannes er setzen wird; und ob schon jetzt, wo die Schwierigkeiten bei Eche- l bung der hierdurch veranlaßten außergewöhnlichen Beitrage von Seiten der Gemeinde noch durch kein neues Gesetz über die Re- deren Sinn zu beschränken, den die Bemerkungen des Herrn Staatsministers selbst in diese Stelle legen. Während unter je nen Umständen sich die Gemeinden dann selbst bei dem vorhande nen Wunsche nach einer Absonderung auch über die Aufbringung der dazu erforderlichen- Mittel'leicht verständigen werden; bleibt demuNgeachtet auch der Regierung noch immer der Weg offen, da nachdrücklich einzuschreiten, wo die Abstellung wirklicher Ge brechen im Schulwesen nur durch Mangel an gutem Willen oder Kräften der Gemeinden verhindert wird. Aus diesen Gründen beantrage ich, die Kammer wolle sich in Bezug der Abänderung des zweiten Satzes des 10. §. dahin entscheiden, daß solcher un gefähr folgender Gestalt laute: „Sobald in einem Dorfe mehr als.50 schulfähige Kinder vorhanden sind, kann eine Schulan statt errichtet werden. Ein solches Dorf bildet dann einen Schul bezirk." Prasid ent: Dieser Gegenstand ist äußerst wichtig und ich muß bemerken, daß ich mit dem Wunsche, welcher von der Regierung und der Deputation ausgesprochen wurde, überein stimme, da ich bei der großen Unverhaltnißmaßigkeit und bei dem Mißverhältnisse, welches in so vielen Schulen stattfindet » keinen andern Ausweg sehe; indessen verkenne ich eben so wenig die Schwierigkeiten, welche der Abg. so eben ausgesprochen hat, und halte dieses Verhältniß wohl qls sehr schwierig, besonders da in Dörfern,- welche einander ganz nahe liegen, sehr oft ein großes Mißverhältniß vorkommt. Ich kenne z.B. 2 Orte, die Stun den von einander liegen und wo in einem Orte20, indem andern mehr als 50 schulfähige Kinder sind. Dieser Umstand wird die Ausführung sehr erschweren. Ich werde jedoch auf diesen Ge genstand zurückkommen, wenn das Amendement zur Unter stützung gebracht ist. Er fragt nun die Kammer, ob sie das Amendement des . Abg. Runde unterstütze? und 20 Mitglieder erheben sich zu die sem Zweck, was ausreichend ist. Abg. v, d. Planitz: Ich bin zwar mit dem Geiste des Amendements vollkommen einverstanden; ich glaube aber nicht,' daß der Abg. den Zweck erreicht, welchen er beabsichtigt;- denn das Wort: „kann," scheint mir einer doppelten Auslegung fä hig zu sein; es kann auch bedeuten, daß die Regierung die Macht Habe, eigne Schulbezirke zu errichten, wenn mehr als 50 Kinder vorhanden sind. Dann möchte aber auch gegen das Amende ment zu erwägen sein, daß es nicht gut sein würde, wenn man es unbedingt in den Millen einer Gemeinde legt , sich von einer andern, mit welcher sie bisher verbunden war, zu trennen. Es könnte der Fall fein, daß an einem Orte, wo eine Kirchschule sich befindet, die Mehrzahl der Kinder von fremden Orten in, diese Partition der Parochiallasten unterstützt wird, die sofortige Aus- Schule kommt, und wenn nun diese andern Orte sich trennen führung so durchgreifender Maßregeln als räthlich. erscheinen wollten, so würde der Pfarrort genöthigt sein, für sich allein die möchte. Jedenfalls aber kann ich nicht unerwähnt lassen, daß > Schule zu erhalten. . Ich mache den Antragsteller darauf auf- eine Menge von Beschwerden und Widersetzlichkeiten, daß Zank, ! merksam, um vielleicht durch eine andere Fassung diesem Mangel Streit und eine Unzahl von Processen die wahrscheinliche Folge dieser gesetzlichen Bestimmung sein werden, wenn sie dieselbe Fassung behält, in der sie uns jetzt vorliegt, und daß'es daher wohl angemessen sein dürste, solche mehr auf die eigenen Wün sche der Gemeinden um Ausschulung und wenigstens auf den mil vorzubeugsn. Abg. Runde: Ich kann nicht leugnen, daß das Beden ken, welches von dem Abg. ausgesprochen wurde, seinen guten Grund hat; daß aber doch gewissermaßen ein Vorbehalt bleiben muß, um der Regierung unter solchen Umständen auch den erfor-
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