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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 301. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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SOLL tung durch Anwendung der naturgemäßestcn Mittel geleitet, daher der Unterricht in der Muttersprache nicht vernachlässiget und jede Religionsstunde soviel als möglich ausgezeichnet werden solle; aus den Grundsätzen des Protestantismus, welcher den Evangelischen jeder Sprache den freien Gebrauch der Mutterspra che bei allen gottesdienstlichen Handlungen, — und jede Reli- gionsstunde sei Stellvertreterin des Hausgottesdirnffes — vindicire; aus den Worten und dem Geist der Verfassungs urkunde, welche jedes Recht und Eigenthum, als welches, und. zwar als das Heiligste, auch der Wende seine Muttersprache be trachte, und aus dem literarischen Werthe, den diese Sprache, Heils als slavische Ursprache, Heils für die Geschichte, Geo graphie, Statistik u. s. w, allen den Landern und Gegenden, welche früher die Sorbenwenden bewohnten, habe, und wün schen: es wolle eine hohe Kammer dahin wirken, daß nicht allein bei dem Religionsunterrichte unbedingt, und da, wo es nach dem Ermessen der Schulinspection noch nöthig erscheine, auch bei andern Lehrgegenständen, fortan die Wendische , als Muttersprache der Wenden unverschranft gebraucht, und gleich zeitig neben der deutschen Sprache ausgebildet werden dürfe, son dern daß auch dkeserhalb, zur Sicherstellung.der Staatsange hörigen wendischer Zunge, dem zu erlassenden neuen Schulge setze eine ausdrückliche Bestimmung einverleibt werden möge.. Nun kann ich zwar versichern, daß es längst nicht,eine wendische Schule mehr giebt, in welcher das Deutsche nicht gleichzeitig gelehrt würde und daß, was auch, so lange die wen dische Sprache existirt, nicht anders sein kann, selbst die hohe Provinzialbehörde den Gebrauch der wendischen Sprache bei dem Religionsunterrichte nirgends behindert. Bin ich aber auch wohl, aus den Motiven und sonst für die Person zu der Ueberzeugung ge langt, daß ein anderes nicht, und am wenigsten eine Unterdrük- kung oder gänzliche Verbannung der wendischen Sprache in der Absicht der hohen Staatsregkerung liege, so kann ich gleichwohl nicht umhin, den Antrag um so mehr zu bevorworten, und selbst zu dem Meinigen zu machen, als er leicht durch einen Zusatzpa ragraphen an einer passenden Stelle des Gesetzes erfüllt werden kann, der Intention der hohen Staatsregierung nicht entgegen ist, und dadurch mindestens 50,000 getreuen Staatsangehörigen und ihren achtbaren Seelsorgern Beruhigung gewahrt wird. — Das ist es, was ich ohnzielsetzlich zu sagen hatte; ich wünsche, daß man es prüfe und, selbst wo ich irrte, nachsichtig be- mtheile- Abg, Richter (ausZwickau) begiebt sich sodann auf die Rednerbühne, nachstehenden Vortrag haltend: Erwarten Sie nicht, meine hochzuverehrenden Herren, daß ich die wenigen Be merkungen, welche ich die Ehre habe, Ihnen vorzuttagen, mit einem großen Lobgedicht auf die Wichtigkeit der Sache anfange, welche uns zurBerathung vorliegt; ich glaube, ich würde zu spät Hamit kommen, da nicht ein Mitglied in unserer Versammlung vorhanden sein kann, welches nicht davon bereits überzeugt wäre. Erwarten Ske'auch nicht, daß ich, als Pädagog, aus dem päda gogischen Gesichtspuncte das Decret beleuchten werde, weil ich die Ehre hatte, auf dieser Laufbahn zu wandeln; denn ich bin überzeugt, Sie würden mir denselben Vorwurf machen, welchen man denen machte,'die bei andern Gegenständen hier sich auf eine Converfation über Kunst, Literatur u.s.w. einließen; und zwar aus demselben Grunde und mit demselbenRecht würde man mir denselben Vdrwü'rf machen, weil allgemeine Gegenstände von dem wissenschaftlichen Gesichtspuncte aus hier nicht berücksich tigt werden dürfest,' Ach glaube daher auch, daß der Redner, welcher vor mir als Pädagog sprach, etwas zu weit sich verstie gen habe.' Erwarten Sie ferner nicht, daß ich der speciellen Dis- tussion über die einzelnen ZZ. deS Deeretes vorgreifen werde, ein Vorwurf, den ich gleichfalls dem geehrten Sprecher vor mir ma chen konnte, wenn ich wollte, weil es doch besser sein wird, wenn die Specialitätcn suolovo, wie der Sprecher selbst vor mir sich aüsgedrückt hat, d: h. an ihrem Platze, vorgebracht werden. Ich erlaube mir vielmehr, auf dit Sache selbst überzugehen und zwar zunächst aüf das Princip, auf welches das Decret basirt ist. Es thut mir leid, daß im Decrete selbst nichts davon vor- koMmt ; ich hätte gewünscht, daß gleich im 1. §. das staatswirth- schäftlichePtincip ausgesprochen worden wäre, nach welchem wir den Gegenstand bemtheilen sollen. Ich glaube aber, das Princip später in den Mötkveü entdeckt zu haben,, wo es Seite 390. heißt: „daß das Schul- und Erziehungswesen nicht bloß als Sache de rer, die Kinder haben, sondern als allgemeine Staatsan gelegenheit zu betrachten sei." Ich glaube aus dem Zusam menhänge/in welchem diese Worte stehen, den Schluß ziehen zu dürfen, daß die Staatsregierung von dem Principe ausgegangen sei, daß die Elementar-Schulen oder die Unterrichts-Anstalten für die IugeNd vom 6. bis Zum 14. Jahre, eine öffentliche Angelegen heit der 3300 Gemeinden sei, welche das Königreich Sachsen bil den, mithin die erste Sorge für den Unterricht unserer lieben klei nen Knaben und Mädchen eine öffentliche Staatsangelegenheit äUsmache^ Nun glaube ich die Richtigkeit dieses Princips in Ab rede stellen zu müssen^ ohne übrigens die Wichtigkeit der Sache selbst auch nur im Geringsten in Zweifel ziehen zu wollen. Ich glaube deßhalb auch mir erlauben zu können, nachzuweisen, daß alle Conseguenzen, welche direct oder indirekt aus diesem obersten Grundsatz? im Decrete selbst, wie auch theiswxise im Deputations gutachten hervorgesioffen sind, nichts weniger als vollkommen haltbar seien. Staatssache kann das Unterrjchtssvesen n i e sein, so wenig auch das Staatsleben gedeihen kann, wo das Schulwe- ftp nicht gehörige Berücksichtigung findet. (Fortsetzung folgt.) Durch ekn Berschen des Setzers ist in Nr. 459. d. Bl. S. 4929. gesetzt worden „298. öffentliche Sitzung der 1. Kammer am IS. August" statt „298. öffentliche Sitzung der 2. Kammer am 21. August." — Druck und Papier von W. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion- v. Gr et sch et-
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