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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 302. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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stand ist, daß kn Folge des Princlps, daß das Schulwesen eine Staatssache sein soll, nun nach dem Decrcte allen Behörden ein viel zu starkes Eingehen, ich möchte sagen Einmischen, in das Gemeinde-Schulwesen übertragen wird. Es soll nach dem Decrete kein Lehrer angestellt, keiner entlässen, keinem ein Gehalt ausgesetzt, keine Schule errichtet, ja selbst die Kinder nicht entlasten werden, ohne daß die höhere Genehmigung vvr- ausgeht. Meine Herren, das ist sehr gefährlich für das Schul-- wesen und unendlich hinderlich für das Gedeihen desselben, wie die Erfahrung genugsam lehrt. Wenn ich auch nicht verkennen will, was man damit beabsichtigt, so liegt darin doch auch ein Druck für die Verwaltung des Gemeindewesens, vorzüglich ein Hinderm'ß in Betreff der Organisation der Schulen und ein gro ßer Zeitverlust, wie ich es bisher in den Ortschaften und Gemein den erfahren habe, wo ich hierüber praktische Erfahrung zuima- chen Gelegenheit hatte. Weit vortheilhafter und schneller kom men die Gemeinden zum Ziele, wenn sie für sich allein alles ah- machen dürfen; unter sich kommen sie in der Regel auch leicht überein; aber daß alles von der höheren Genehmigung abhangen soll, wodurch Einzelne Gelegenheit erhalten,.'sich hinter die.hö- heren Behörden zu stecken, und Las, was ausgemacht ist, wie der auf eine andere Zeit verschoben werden kann, das ist ein Uebelstand, der unendlich.störend auf das Schulwesen crnwir- kcn muß. - ' . Endlich darf ich nicht unterlassen, etwas noch zu erwähnen, nämlich den bedeutenden Contrast, welcher in der Tendenz des Decrets m Betreff des Unterrichts der Jugend und in dem, was der Mensch zu feiner weitern Fortbildung ,nöthig hat, liegt. Es wird Niemand behaupten wollen, daß die Schule den Menschen unmittelbar und an und für sich zu einem vollkommen tugendhaf ten und ausgebildeten Menschen mache; alle Schulen sollen nichts Lhrm, als dem Menschen zeigen, wie er sein Ziel erlange, und sie sollen ihm die nöthigen Mittel dazu an die Hand geben. Die Volksschulen sollen dafür sorgen, daß sie den jungen Menschen vor allem in den ersten Elementen unterrichten, ihn lesen und schreiben lehren,-weil namentlich das Lesen zu den besten und schönsten Hilfsmitteln der Ausbildung des Menschen gehört. Wenn nun in unserer Zeit noch geklagt wird, daß es Erwachsene giebt, welche noch nicht lesen und schreiben können, wenn daher das hohe Decret düs Lernen des Lesens und Schreibens mit aus drücklichen Worten gebietet, würde Vas noch, frage ich Sie, würde das noch nöthig sein, würde es noch in dieser Hinsicht von Seiten der Staatsgewalt einer Aufforderung an das Publicum, ja sogar eines direkten Befehls bedürfen, wenn nicht der erwach sene Mensch später in dem, was er selbst gern lesen und schreiben möchte, Zwangsmaßregeln unterworfen wäre, die mit dem', was das Decret fordert und gebietet, im schreiendsten Widerspruche stehen? Wenn, meine Herren, in unserem Lände denjenigen, wel-'! che wissenschaftlicher Urtheile fähig sind,'vollkommen gestattet wäre, sich frei und unbedingt auszusprechen, wenn es'uns frei' gelassen wäre, die Schriften Und Bücher zu kaufen, an welchen unser Geist am meisten Wohlgefallen'hat , würde darin für unser Publicum nicht ein so mächtiger Reiz liegen, lesen und schreiben zu lernen, daß sich Alles hinzudrängen würde und müßte , um' nur das lesen und schreiben zu können , was man für das Beste und Zweckmäßigste anerkennt? Sie fühlen, was ich damit an deutenwill, ich will mich haheruicht langer über diesen traurigen Gegenstand mit Ihnen unterhalten; nur die Bemerkung erlaube ich mir wiederholt zu machen, daß mir einer der schreiendsten Contraste darin zu liegen scheint, aussprechen zu hören, daß die Schulbildung befördert werden soll, wahrend in intellektueller Beziehung eine Zwangsanstalt besteht, welche man nicht mehr werth halt, bei ihrern Namen zu nennen. Nach diesen Bemer kungen glaube ich mich dahin aussprechen zu dürfen, daß das hohe Decret, welches gewiß viel Arbeit und Mühe verursacht hat, mir nicht dringend noll-wendig erscheint, und von der höchsten Behörde des Landes für die Sache vielmehr am Besten gesorgt würde, wenn sie erklärte: das Schulwesen ist künftig lediglich . als Privatsache zu betrachten ; die Elementarschulen sind als, Ge meindesache anzusehen, und in Betreff der Vermischung des Schul- mit dem Kirchenwesen dürfte die Bestimmung genügen, daß erklärt würde, daß künftig das Schulwesen einen Gegen stand der bürgerlichen Gesellschaft ausmachen soll. Abg. Axt: Meine Herren! Ich glaube nicht zu viel zu sagen, wenn ich behaupte, daß der Gegenstand, welche/ heute zur Berathung uns vorliegt, zu den wichtigsten gehört, die in einer langen- Reihe ernster Diskussionen uns beschäftigt haben. Denn wenn alle übrigen Gegenstände, welche wir bisher bera- then Haben, nur wie Aeste, Zweige und Blätter am großen Baume der Volkswohlfahrt betrachtet werden können, so er scheint der vorliegende dagegen als die Wurzel dieses segensrei chen Baumes, ohne welche derselbe in kurzer Zeit dahinsinken und verderben müßte. Diese Wurzelndes Volkswoh les ist die Volksschule,, von welchex der vorliegende Ge setzentwurf handelt, an deren bisherige Mängel und Schatten seiten er erinnert, zu deren Verbesserung er die zweckmäßigsten Mittel Vorschlägen, deren Wirksamkeit er einen neuen, kräfti gen Aufschwung geben soll! —7 Das Wort „Volks schule" darf in unfern Lagen nur ertönen, um Anklang zu finden und Aufmerksamkeit zu erregen , und ich. kann nicht leugnen, daß ich Ließ zu den lobenswürdigsten Erscheinungen unserer Zeit rechne. Denn soll der Menschheit geholfen, soll ihre Wohl fahrt befestigt und erhöht werden, wodurch anders soll und kann es geschehen, als .dadurch, daß die eigne Kraft des Men schen, die tief verböten als schlummernder Keim in seinem Ln- nern. liegt, -die Krafft. des vernünftigen Denkens,, des sittlichen- Gefühls und des. freien Wff!lens auf eine zweckmäßige Weise schon in früher Lugendän ihm er- - weckt , entwickelt," .- ausbildet' und- zü freier selbstständiger, ffe- , gensvoller KhätigW anleitct? Dies en - Weg, .de/ Menschheit ein' angemessenes Theil von Wohlfahrt schon m die sem kurzen Erdenleben zu gewähren, hat wenigstens der Schö pfet selbstangedeuteü-denn er war es, der die Keilue'der Vewunfss der sittlichen FreihLit. und-des Gewissens- der Brüst dc^ Mn-- schm einpflünzte! Dies en Weg haben'die Weisesten Wd' Edelsten üller Zeiten und Völker als de»i einzig M-tigeü angist-i -heil-, und'MerWohlthäterü -M'OMfch'hiitchM-'OWcn'
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