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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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vatrechte annoch gesichert sein können. Ja, durch das ganze Gesetz laust die Präsumtion für die Innungen und für die Unfrei heit, obgleich nach dem geltenden Rechte überall für die Freiheit die Präsumtion angenommen wird. Endlich ist noch etwas im Gesetze, was nie meine Anerkennung gefunden hat, es betrifft die ! tions-Preise steht, hat noch kein L'andmann aufgehört Getreide zu 8 bauen. Wenn man nun noch dem Lande die Last aufbürdet, daß nur bei einer Einwohnerzahl von 600 Seelen ein Schuhmacher oder Schneider erlaubt sei, so wird sich das platte Land wundern, daß cs seine Stiefeln und Schuhe der Stadt theurer bezahlen §. 27. vorbehaltene Concessions-Ertheilung gegen die Grundsätze soll, während es sie auf dem Lande eben so gut und wohlfeil ev- des Gesetzes. Indessen wenn der Gesctzentwurfangenommcn wird, z halten könnte. Ich will einen andern Fall annehmen, nämlich so laßt sich dieser Z. auch nicht entbehren, weil der Gesetzentwurf daß eine Person aus dem Bauernstände in eine Stadt kommt, nur ein Bruchstück ist, und auf einem unhaltbaren Principe be- !um dorr ein Gewerbe zu berrcil-en; er hat die Schuhmacher- ruht, wobei es nothwendig war, sich eine Hinterthüre offen zu Profession erlernt, und kann in der Stadt sein Fortkommen nicht halten. Meine Herren, das Jnnungswesen ist in den Erblan- s finden. Was wird ihm nun zu Theil werden? Auf dem Lande den großentheils durch Gewohnheitsrecht und Observanz begrün- ist schon ein Zunftmeister da, der läßt ihn nicht aufkommen, in det. Das Mandat von 1767 ist das hauptsächlichste Gesetz, wor- S der Stadt wird er nach dem neubn Heimaths-Gcsetze auch nicht nach die Jnnungsverhältniffe in den Erblandcn zu beurtheilen eine Heimath erlangen, er wird also der Landgemeinde zur Last sind, und vergleichen wir dieses Mandat mit dem vorliegenden S fallen, oder er muß zu etwas greifen, was gegen den Staats- Gesetzentwurf, so behaupte ich, daß die bisherige Freiheit eben so zweck ist; er muß betteln oder stehlen. Das sind die Folgen der groß, wenn nicht größer war, als sie in diesem Gesetze ausgespro- Beschränkung des Gewerbswcsens. Ein großer Unterschied ist chen ist. Man glaubte, etwas weiter gegangen zu sein, indem man ausspricht, die unzünftigen Gewerbe seien frei; diese waren aber immer frei und die Negierung hat bei zünftigen Gewerben nölhi- genfalls Conceffioncn ertheilt, so daß wir jetzt noch besser daran sind, als wir dann daran sein würden, wenn wir das Gesetz an nahmen. Was hat aber eigentlich diese Begünstigung der In nungen und Zünfte herbeigeführt? Das lag in unseren Besteuc- rungssystcm,- in der Accise, welche auf den Städten lastete, und jedem Unbefangenen, welchen ich darüber frage, wird das ein leuchten;'man wird es nicht ableugnen, daß, weil die Accise auf den Städten lag, die Negierung das Verbietungsrecht begün stigen mußte. Dieses Verhältm'ß hat sich geändert, der Zollver band hat die Accise aufgehoben, die Abgabe von der Consumtion lastet auf dem ganzen Lande gleich, auf dem Lande noch schwerer, weil dieß daneben die Grundabgaben zu tragen hat, und weil man nicht vergessen darf, daß die Consumtionsabgabe, welche auf das Getreide gelegt wird, keineswegs eine Steigerung der Ge treidepreise veranlaßt, und so von den Consumcntcn getragen wird, sondern sie wird in der Regel von den Produccnten getra gen. Sehr wahr ist es, daß bei dem Fabrikwcsen, den Manufak turen,, den Erzeugnissen der Industrie überhaupt die Consumti- ons-Abgaben von dem Consumcntcn getragen werden, da der Producent sofort von dem Gewerbe abgehen und seine Produc tion auf einen andern Gegenstand wenden wird, wenn sein Ge werbe keinen Gewinn mehr abwirft, weil ihm das frei bleibt, aber mit der Production des Ackerbaues, der Gewinnung der Pro ducts des Grund und Bodens hat es eine andere Wewandniß. Diese Production ist mit wenig unerheblichen Ausnahmen, über all unveränderlich; und kann auch dann nicht aufgegeben wer den, wenn auch der Scheffel Getreide 6 Gr. gelten sollte. Ge treide und besonders die Stroh-Production bleibt immer die Grundlage des Ackerbaues, und es wird darin keine Veränderung durch Verminderung des Preises der Products bewirkt. Nehmen Sie die jetzigen Handelsvcrhaltnisse des Landes, so zeigt sich dieß deutlich. ' Lrotz dem, daß eine Mißernte eingetreten ist, hat man dennoch keinen beftndern Aufschlag verspürt. Lrotz dem, baß der Preis des Getreides schon mehrere Jahre fast unter dem Produc es, wenn man die Frage stellt, ob das Jnnungswesen ganz aufzu heben sei? Meine Ansicht ist es; aber ich will mich nicht darüber aussprechen; hat die Regierung dis Ansicht, daß es beizubehalten sei, so kann sie es beibchalten, wenn man nur erlaubt, daß eS überall betrieben werden kann, daß ein zünftiges Gewerbe auch auf dem Lande betrieben werden könne, und es wird sich dann zeigen, ob eine größere Beschränkung des Zunftzwanges statt finden könne. Ich muß bemerken, daß man zwar glaubt, das Jnnungswesen sei unbedingt nothwendig, um die ohnedieß her- absinkenden Gewerbe zu erhalten; allein das Ucbel liegt wohl weit tiefer, wie überhaupt die Uebel dieser Zeit weit tiefer liegen, als daß man im Stande wäre, in kurzer Zeit die Ursachen dieses. Nebels zu entwickeln. Sollen wir auf diesem Wege fortgehen, der hier vorgezeichnet ist, fo sehe ich im Voraus, daß das platte Land einer gänzlichen Verarmung entgegmgeht, da sich die Ge- werbtreibenden immer in die Städte ziehen, dort kein Fortkom men finden werden und nach dem Lande zurückkehrend, verhin dert, ihr Gewerbe zU betreiben, der Armenvcrsorgung der Land gemeinden zur Last fallen müssen. Die hauptsächlichsten Be schwerden, die das Jnnungswesen betreffen, sind namentlich ge gen das Arbeitsgebiet gerichtet, und von den Innungen selbst sind die meisten Beschwerden darüber bei der 4. Deputation einge kommen. Auch gegen die Pfuschereien sind Klagen eingegangen, allein, das sind Dinge, die bei dem Gewerbswesen überhaupt vorkommen, und die sich auch in der Oberlausitz zeigen. Eben daß sich die Zünfte gegenseitig beschweren, daß sie sich gegenseitig Zwang anthun und dennoch andern Leuten gleichfalls einen Zwang anlegen wollen, obgleich sie fühlen, daß sie sich selbst durch den Zwang schaden, ist ein Beweis, wie nachtheilig der Zunftzwang ist. Man führt an, daß die Gewerbsfreihekt in Preußen sehr nachtheilig gewirkt habe; ich glaube aber, daß da bei etwas Eigenthümliches zu Grunde liegt. Die nämlich, welche durch die Gewerbsfteiheit das Recht zu Betreibung ihres Gewer bes mit oder ohne Meisterstück erlangt haben, möchten nun wie der den Jnnungszwang haben, um andere von gleicher Concur- renz auszuschlicßen und dm Vortheil allein zu genießen. Ich möchte doch fragen, ob denn in Preußen so gar schlechte Arbeit
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