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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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aufgcführten Stiftungssachen als Mittelbehorbs unter dem Cultmi- nisterio anvcrtraut werden. 2) Die geistlichen Mitglieder dicsesCon- sistorii werden von den in evsngelicis beauftragten Staatsministem ernannt und haben keine weitere Anstellung. 3) Das Consistorium hat das Vorschlagsrecht zu allen Stellen königlichen Patronats und den Superintendenten - (Decan -) Stellen in den Erblanden. 4) In der Oberlausitz bewendet es bei der zeitherigen Verfassung." — Die Minorität der Deputation halt dagegen die Annahme des Plans der Negierung unter einigen Modifikationen aus den imSeparatvoto un ter H.. naher entwickelten Gründen für empfehlenswert!). — Prüft man den Plan der Majorität nach den obangedeuteten Grundsätzen, so springt es in die Augen, daß nicht nur ein vollkommenes Beisam menhalten der innern und äußern Angelegenheiten bei demselben er reicht, sondern auch die Selbstständigkeit der Kirche auf das vollstän digste gewahrt wird. Mehrere Bedenken könnte man in Bezug auf eine ausreichende Aufstchtsführung erregen, ja man könnte der Mehrheit der Deputa tion den Vorwucfmachen, daß fie mit ihrem früheren Gutachten in Wi derspruch gerathe. Die Mehrheit der Deputation hat sich auch, wie aus Obigem erhellt, jene Bedenken keineswegs verhehlt, sie hält sich nur bei genauer Prüfung überzeugt, daß dieselben sich durch eine zweckmäßige Einrichtung so vermindern lassen, daß sie gegen die mit einer andern Einrichtung verbundenen Nachtheile zu leicht, in der Waagschale befunden werden möchten. Nach der Ansicht derselben dürften nämlich jener geistlichen Mitglieder 3 in dem Consistorium an zustellen sein. Der ganze Unterschied zwischen unserm Plane und dem der Regierung in Bezug auf die Aufstchtsführung dürfte also darin bestehen, daß zwei dieser Männer, statt in Leipzig und Zwickau, in Dresden wohnen. Bei thätigen und anderweit nicht beschäftigten Mannern möchten aber jene wenigen Meilen kaum von wesentlichem Einfluß sein, um eine gehörige Aufsichtsführung zu hindern. Uebri- gens wird, wie schon früher bemerkt worden, wenn das Institut.der Kiccheninspection einer Veränderung und Verbesserung unterliege, Manches in dieser Beziehung ein anderes Ansehen gewinnen. Einen besonder» Grund, sich in ihrer Meinung zu bestärken, fand die Mehrheit der Deputation in der neuerlichen Erfahrung eines deutschen Staates, des Großherzogthums Hessen-Darmstadt, welcher gewiß hinter den Forderungen der Zeit nicht zurückblcibt und erst im Jahre 1832 von einer Einrichtung, die dem Plan der Negierung mehr ähn lich war, zu einer unserm Vorschläge ähnlichen Organisation überge- gangen ist. Es bestanden nämlich daselbst früher 3 Provinzialkirchen- behöcden unter dem Namen Kirchen- und Schulrath und evangelischer Kirchenrath (letzterer für Nheinhessen) in welchem größtentheils die geistlichen Mitglieder in der Minderzahl waren. (S. Zimmermann Verfassung der Kirchen und Dorfschulen in dem Großherzogthum Hes sen-Darmstadt 1832 S. 152.). Im1.1832wurde an deren Stelle ein Oberconsistorium aus einer gleichen Zahl geistlicher undweltlicheoMit- glieder bestehend für das ganze Land eingesetzt (ib. S. 1. und f.). Unter demselben sind Superintendenten zur Aufsichtsführung, De kane und Kreisrath zuVerwaltung der Kirchensachen bestimmt, welche letztere ohngefähr wie unsere Kirchen- und Schulinspectoren gemein schaftlich wirksam sind. (S. ebendaselbst die Instruction der Decane S. 26. u. f.). Die Mehrheit der Deputation muß endlich noch eini gen Einwürfen zu begegnen suchen , welche gegen ihren Vorschlag er hoben werden könnten. Einwenden dürste man nämlich vorerst, daß der Geschäftsumkreis des Consistorii für das bei ihm angestellte Perso nale zu groß und es überhaupt nicht passend erscheine, in dem Augen blick, wo man für die übrige Verwaltung Provinzialbehörden errichte, d-c Kirchen- und Schulverwaltung in ein Ccntralconsisiorium zu ver einigen. Dagegen kann jedoch mit Grund erinnert werden, daß der Bezirk einer Preußischen Regierung die sächsischen Erblande oft an Umfang übertrifft, und doch die Consistorialgeschäste daselbst von der i noch schwächer als das vorgeschlagene Consistorium besetzten Abthei- s lung der Regierung für Kirchen- und Schulangelegenheiten besorgt' werden. So enthält z. B. der Merseburger Regierungsbezirk 764 ' Parochien, indeß in den Sächsischen Erblanden deren nur 744 vor handen sind. Die Abtheilung für Kirchen- und Schulangrlegenhei- ten besteht aber aus einem Direktor, 2 geistlichen und 2 weltlichen Mitgliedern. Wollte man dagegen einwenden, daß hier die Wirk samkeit der Consistorien und Generalsuperintendenten übersehen sei; so laßt sich entgegnen, daß dieselbe einmal bei der großen Entfernung eine ziemlich unbedeutende ist, die der Wirksamkeit eines dritten geist lichen Rathes kaum gleich kommen dürste, andrerseits aber diese Mitwirkung die Geschäfte bedeutend erschwert, wie die Deputation aus guter Quelle in Erfahrung gebracht hat — Sie erlaubt sich, in Bezug auf die Einrichtungen der Preußischen Monarchie, sich auf einen Aufsatz eines sachkundigen Mannes zu beziehen, der ihr aus sicherer Hand zugekommen und zur Einsicht für die Mitglieder der Kammer in der Kanzlei ausgelegt zu finden ist. Uebrigens ist die Er richtung von Centralmittelbehörden keineswegs ungewöhnlich; selbst die neuere Zeit hat deren mehrere entstehen sehen, z.B. dieGeneralzoll- direction, die Generalcommission. Ein fernerer Einwand dürfte wohl von der Beibehaltung der Verschiedenheit mit der Oberlausitz herge nommen werden können. Aber abgesehen davon, daß eine gänzliche Parisicirung der Verhältnisse, wo die Verschiedenheit keinen Nach theil bringt, durch Nichts geboten wird; so ist allerdings zu erwägen, daß in der Oberlausitz der kirchliche Geist durch so manche Eigenthüm- lichkeiten derselben gehalten wird, wohin namentlich das friedliche und doch die gegenseitige Nacheiferung erweckende Nebencinanderlebcn der beiden Confessionen zu rechnen ist. Solche aus geschichtlicher Ent wickelung hervorgegangcne Verhältnisse lassen sich aber, wo sie nicht bestehen, keineswegs aus dem Stegreif ins Leben rufen. So unbe denklich daher die durch Vertrag bedungene Beibehaltung der Obcrlan- sitzer Einrichtung in jenem Landestheile ist, so bedenklich würde deren Uebertragung auf die Erblande sein; und so erscheint denn eine ver schiedene Behandlung beider Landestheile in diesem Bezug in den Ver hältnissen wohl begründet. Schläßlich ist noch des finanziellen Punktes zu gedenken, bei des sen näherer Prüfung sich ergiebt, daß bei dem Plane der Deputation nicht nur an den postnlirten Summen gewonnen wird, sondern selbst gegen den Plan der Regierung mindestens bei Anstellung eines zweiten Kirchen - und SchulrathS, die der Deputation solchen Falls schlechter dings erforderlich scheint, ein nur nnbedeutender-Mehraufwand sich herausstellt. — Nach dem Plane der Regierung würde für die kirch lichen Mittelbchörden aufzuwenden sein: 2000 Thlr. für das Lan- desconsistorium, 4800Thlr. für 4Kirchen- und Schul-Nathe, 3200 Thlr. für 3 Kreis-Räthe, welche nach Ausweis der jenseitigen Pro tokolle von der Regierung postulirt, von der Kammer aber abgeschla gen worden sind. Hierzu kämen 3000 Thlr. für 3 Kirchen- und Schul-Näthe in den 3 Erbländischcn Bezirken; 13,600. Thlr. Sum ma. — Nach dem Plane der Deputation würde erforderlich sein: Für das Centralconsistorium: 2500 Thlr. dem Direktor, 2600 Thlr. 2 weltlichen Rächen ü 1300 Thlr., 3900 Thlr. 3 geistlichen Rächen ü 1300 Thlr., 3810 Thlr. für die Kanzlei (nach dem Postulat für die Kanzlei des Oberconsistorii), 1200 Thlr. dem Kirchen-und Schul rath in der Oberlausitz. 14,010 Thlr. Summa. — Dagegen be tragt das Postulat für dieselben 18,107 Thlr. xr. 1834, 14,667 Thlr. xr. 1835 und 1836. — Auch ist wohl zu hoffen, daß durch Einrichtung des Ccntralconsistorii in dem Etat des Cultmini- sterii etwas erspart werden könnte. — Endlich fühlt sich die. Deputation noch verpflichtet zu bemerken, daß bei ihr ein Aufsatz des geehrten Mitglieds v. Großmann eingegangen ist, welcher die beabsichtigte Aufhebung der Consistorialvrrfassung als mit der Verfassungsurkunde und den königl. Reversalien unvereinbar darstellt. Obgleich nun die. Majorität der Deputation der Tendenz des fraglichen Aufsatzes vollkommene Gerechtigkeit widerfahren läßt, so vermag sie doch die angeführten Rechtsgründe nicht für durchschla gend zu erkennen, da §. 57. der VerfassungSuckunde in der ungezoge nen Stelle nur von dem Auftrag in Eoangelicis handelt und die in den ausgestelltenNeversalien zugesichc-rte Beibehaltung der Religions-
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