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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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möge man dr'eß doch als einen Beleg ansehen, daß der Staat bereits zu viel Anforderungen macht; man ermäßige die Abga ben, man vermindere die Steuern, und man wird dadurch den Gemeinden die besten Mittel gewahren, für ihre Schulen zu sorgen. Ich erlaube mir noch zu einem andern, zu einem delicaten Gegenstände überzugehen, zu dem Verhältnisse des Schulwesens zum Kirchenwesen. Um Mißverständ nissen und falschen Auslegungen meiner Ansicht vorzubeugen, fei es mir nochmals vergönnt, was ich schon früher gethan habe, daran zu erinnern, daß mir der Zweck des Kirchenwesens der heiligste auf Erden ist, daß ich den Beruf, religiöse Grundsätze zu verbreiten, als den ersten und ehrwürdigsten anerkenne, daß ich selbst den Männern, welche jetzt das Kirchenwesen zu ver walten berufen sind, gern jede Achtung gewahre; daß ich aber dem Kirchenwesen, wie es jetzt vorhanden ist, kei neswegs die so wichtige Angelegenheit, wie unser Schulunter richt ist, unterordnen möchte. Ich getraue mir, ohne irgend ein ehrwürdiges, heiliges Interesse zu verletzen, die Behaup tung aussprechen zu dürfen, daß unser Kirchenwesen sich über lebt hat, daß cs in feinen Formen ferner nicht fortbestehen kann, wenn nicht große Nachtheile daraus hervorgehen sollen. Daß das Kirchenwesen dem Schulwesen weit mehr Nachtheile als Dortheile gebracht hat, ist gewiß. Zur Entgegnung dieser Ansicht wurde aufgestellt, es sei undankbar, wenn man der Kirche — und darunter versteht man immer nur die Geistlich keit — die Aufsicht über das Schulwesen entziehen wolle. — Ich bin der entgegengesetzten Meinung; die Geistlichkeit, als Institut, hat nie solche Verdienste um das Schulwesen sich er worben , daß dieses sich bei ihr bedanken könnte. Die Geist lichkeit, mit Vorrechten und Privilegien ausgestattct, als ein besonderes Institut, hat der Erziehung der Kinder mehr gescha det , als genützt. Wie sie sich nach Einführung des Christen- thums zu gestalten ansing, zerstörte sie gar bald die Schulen, welche die Griechen und Römer errichtet hatten, und die Folge dieser Greuelthaten war die, daß später Gesetze gegeben werden mußten, wornach keiner Priester werden konnte, der nicht zu lesen und zu schreiben verstehe. Später traten Privatpersonen auf, und suchten den traurigen Zustand des Mittelalters zu heben. Nur den Bemühungen dieser Manner, gewöhnlich reich gewordene Kaufleute, verdanken wir die ersten Schritte zur höhern wissenschaftlichen Bildung; sie setzten sich den Zweck, die alten griechischen und römischen Schulen mit einigen Ver änderungen wieder herzustellen, und das ins Leben zurückzuru fen, was die Geistlichkeit vernichtet hatte. Das beweisen die Namen der neu gestifteten Akademien, Lyeeen und Gymnasien. Die Früchte dieser Privaten, an welche sich allerdings einzelne würdige Geistliche ausnahmsweise anschlossen, führten die Re formation herbei; auch diese wurde wohlthätig für das Schul wesen, aber auch nur dadurch, daß die Gemeinden selbst Hand anlegten. Unsere lateinischen Schulen in Sachsen selbst, die spater so wichtige Männer heranzogen, sind Früchte dieser Thätigkeit der Gemeinden. Das blieb so, und ist so fortge gangen bis auf die neueste Zeit, und daß in -er That das ! Schulwesen sich eher freuen könne, von der Kirche emancipirt zu werden, als ferner unter ihr zu bleiben, beweist der Um stand , daß der Lehrer in den bisherigen Verhältnissen als Die ner der Geistlichkeit, selbst als specieller Diener des Geistlichen am Kirchorte angesehen worden ist. Daß aber bei einem sol chen untergeordneten Verhältnisse die Schule nicht gedeihen könne, darf man nicht in Zweifel ziehen. Diese Emancipation, wie man die Trennung des Schulwesens von dem Kirchenwefen nennt, hat auch sehr gute moralische Gründe für sich. Vor einiger Zeit war es angelegentliche Bemühung theologischer und philosophischer Schriftsteller, die einzelnen Unterscheidungen der Confessionen zu beseitigen. Es wurden interessante Schriften gewechselt und vielfältige Vorschläge gemacht, um diese Thor- heit unserer VäNr endlich zu beseitigen. Diese im christlichen Sinne übernommenen Bemühungen trugen die besten Früchte, aber nur für das Publicum. Das Publicum aller Confessio nen las diese Schriften sehr eifrig, es legte die Confessionsun- krscheidungen ab, und näherte sich so sehr, daß in Praxi ein Confessionsunterschied zwischen den christlichen Glaubensgemein den nicht mehr angenommen werden kann. Nur die Geistlichen sind noch abgesondert, in Folge ihrer separaten Interessen, und sie sind auch in neuster Zeit gegen einander zu Felde gezogen, ohne daß jedoch das Publicum einen besonderen Antheil daran genommen hätte. Nun meine Herren, wie können Sie den großen schönen und humanen Zweck, den der Annäherung der verschiedenen christlichen Confessionen mehr befördern,, als wenn sie darauf antragen, daß das Schulwesen unserer evangelischen Geistlichkeit ebenso entnommen werde, wie der reformirten, ka tholischen, jüdischen oder sonst einer? Wo können wir einen bessern Anfang machen, diese Trennungen der Confessionen zu beseitigen, als bei unfern Kindern, wenn wir ihnen Unterricht in der ächten wahren Christuslehre geben lassen? Es sei mir vergönnt, zu einem andern Punkte überzugehen, und zwar auf einen Gegenstand, von dem Referent bemerkt, daß er ihn ungern im Gesetze vermisse. Referent erklärte näm lich , es thue ihm leid, daß im Gesetze selbst von den Unterrichts gegenständen nichts ausgenommen worden sei. Es ist wohl allen Mitgliedern der geehrten Kammer besannt, daß dieser Gegenstand in einem andern Hause und in einer andern Bezke- i hung zu einer lebhaften Debatte Veranlassung gegeben hat, daß i man darauf bestand, es müßten diese Gegenstände in das Gesetz laufgenommen werden, und daß man darüber mit der Staats regierung, welche behauptete, daß dieses durch besondere Ver ordnungen näher bestimmt werden könne, in Widerspruch ge- rieth. Ich würde, wenn ich darüber zu entscheiden hätte, mich dafür erklären, daß in Betreff der Lehrgegrnstande im Gesetze nichts ausgenommen werde, und theile in dieser Hinsicht die Ansicht des Gesetzgebers; allein ich habe auch Gründe dafür, zu glauben, daß Bestimmungen über die Grenzen der Lehrgegen stände durch ministerielle Verordnungen schwer zu rechtfertigen seien, Ich erkläre mich gegen Beides und bin der Ansicht, daß das, was die Unterrichtsgegenstände betrifft, lediglich Gegen stand der Pädagogik, als einer Wissenschaft ist, und daß dar-
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