Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 330. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
der 15. Theil sich für benachtheiligt halte. Bisher Haben Sie den Gang befolgt, die Privatintereffen zu schonen, sie so wenig als möglich zu verletzen, und wo es geschehen müßte, Entschä digung zu leisten. Bei diesem Punkte ««gelangt, möchte ich wohl noch auf ein Bedenken aufmerksam machen. Es har ein besonderes Geschick gewollt, daß alle Gesetze, welche die übrigen Verhältnisse der Staatsbürger und einiger Elasten derselben re geln sollten, zeitig der Versammlung vorgelegt wurden, daß wir 18 bis 20 Monate hindurch mit großer Sorgfalt über diese Interessen berathen, jedes Wort abgewogen, und uns dahin vereinigt haben, daß, wo die Aufhebung bestandener Rechte ausgesprochen werden mußte, doch Entschädigung gewährt wer den solle. Diese ist schon zum.Theil ausgesprochen, zum Theil wird sie bei noch in Verhandlung begriffenen ausgesprochen werden. Aus dieser Versammlung werden 2 Stände scheiden, welche zwar Opfer gebracht, diese aber doch verwerthct erhalten Haben. Nur die städtischen Verhältnisse hat ein solcher Unstern getroffen, daß dieses Gesetz erst in den letzten Monden der Ver sammlung vorgelegt werden konnte, wo so viele Gegenstände znsammentreffen, daß es zu entschuldigen wäre, wenn die Er wägung und Beschlußnahme mit weniger Sorgfalt erfolgte. Wenn der Beschluß, den Sie fassen, Ihnen auch als gerecht erscheinen sollte, so werden Sie doch wünschen, daß Ihnen nicht ein anderer Vorwurf gemacht werde, nämlich der, daß die Mehrzahl über das Loos der Minderzahl hier abstimmt. Er lauben Sie mir, daß ich noch ein anderes Bedenken hier berühre. Ich glaube zwar nicht, daß Pie sich jemals entschließen könn ten, von der in allen andern Fasten befolgten Maxime abzu weichen. Indessen, ich will es für möglich erkennen, daß Sie einen andern Beschluß wirklich fassen, daß alle die Verhältnisse, welche bisher in den Städten bestanden hahen, mit einem Schlage vernichtet werden, daß bei diesem vereinzelt dastehen den Gesetze auf ganz neue Principien übergegangen werde, ohne selbst darauf Rücksicht zu nehmen, daß dieser Uebergang so ge schehe, daß sich die verschiedenen Interessen allmälig ausglei chen. Ich will selbst glauben, daß ein solcher Beschluß auf dem Lande Freude erregen würde; man freut sich immer, wenn ein Zwang aufgehoben worden ist, selbst wenn ihn lange Ge wohnheit erträglich gemacht hat z aber man wird spater zur Be sonnenheit zurückkehren, wenn man sehen wird, daß durch diese Beschlußnahme nicht viel geändert werde, wenn man sehen wird, daß sich nur die nutzbaren Befugnisse der Gerichtsherrschasten dadurch vermehrt haben, dagegen aber Armenversorgung für die Gemeinden auf dem Lande drückender geworden ist. Da dürfte man sich wohl endlich die Frage vorlegen; wie, wäret ihr ermächtigt, mit einem mal Privatrechte der Städte zu ver letzen, euch über das Herkommen, über Verträge und rechts kräftige Entscheidungen hinwegzusetzen, um alle dadurch erwor benen Rechte mit einem Schlage zu vernichten? wie kam es, daß ihr dennoch euch nicht getrautet, uns von Verbindlichkeiten zu entledigen, die doch ebenfalls nur auf Privatrschtstitel beru hen, und dis wir nur gegen volle Entschädigung jetzt ablösen und abkaufen müssen? Meine Herren, diese Frage liegt sehr nahe; ich getrazre sie mir nicht zu lösen, und ich muß erst aus der Debatte über das Einzelne ersehen, ob irgend ein Abg, diese schwierige Frage besser, als ich zu lösen im Stande sein wird. Endlich mache ich Sie noch aufmerksam, daß das.Amendement in seiner Fassung nicht einmal das gewahren dürfte, was man zu erreichen sucht, und daß man wohl zu überlegen haben werde, ob man einen solchen Grundsatz an die Spitze stellen könne, durch welchen das Gesetz eine gänzliche Aenderung erleidet. Ja, es würde selbst die Frage entstehen, ob dieses Amendement jetzt überhaupt in Werathung gebracht werden könnte, wenigstens müßte ich bitten, die Beschlußnahme darüber auszusetzen, bis man sich über den 3. Abschnitt.vollständig entschieden hat. Abg. Nouxr Das Amendement scheint lediglich die Folge zu haben, daß, wenn es angenommen wird, kein einziger Ab schnitt des Gesetzes mehr paßt. Man will durch daS Amende ment auf den Weg gelangen, wohin man früher gelangen wollte, nämlich das Gesetz rückgängig zu machen. Ich muß bekennen, daß ich gleich anfangs, als das Gesetz ur Perathung hei der Deputation kam, lange geschwankt habe, ob es in der Kammer Beifall finden könne. Ich hatte ein vorzügliches Bedenken dabei, daß ich glaubte, eö würde den Städten großen Nach- thcil bringen, ohne dem Lande großen Pottheil zu gewähren. Es würde also Anlaß zu Störungen in den bisherigen Verhält- ! nissen , zu Reformen geben, ohne irgend einem Aheile zu helfen. Allein bei reiflicher Erwägung wurde ich der Ansicht, daß es nicht gut sei, wenn wir irgend etwas thäten, um die Emani« rung des Gesetzes zu hindern. . Es ist bereits darauf Bezug ge nommen worden. Ueber das Princip haben wir uns vereinigt; es sinh Puncte im Gesetze herausgehoben worden, welche wir ausdrücklich ««gezeigt haben. Die Absicht geht bei dem ersten Abschnitte dahin, die Verhältnisse der Zünfte zu reguliren. Ich habe viel daringefunden, was .von großem praktischen Werthe und von Wichtigkeit ist; der 2. Abschnitt xnthältmanches, was eben falls nicht zu verwerfen ist, und der .3. Abschnitt, welcher der Natur der Sache nach nicht auf- die Oberlausitz bezogen werden kann, hat für die Erblande wesentliche Vortheile. Es soll das platte Land in den Erblanden dadurch weit größere Freiheiten erlangen, als es bisher HMe. Es ist wahr, es könnte durch Eoneessionen nschgeholfen. werden; aber ich gebe der Kammer anheim, ob man nicht lieber apf Gesetzeswege erlangen will, was man nur auf dem Coneessionswege jetzt erlangen könnte. Ich bin also zu dem Entschluß gekommen, mich für das Gesetz zu erklären. Abg. v. T hi elau: Ich bin dem geehrten Redner, wel cher zuerst gesprpchen hat, sehr dankbar für die Argumente, welche er mir suppeditirt hat, Md acceptire sie bestens, beson ders , daß er als städtischer Abg,, wenn er für die Vortheile der Städte sprechen sollte, gegen das Gesetz stimmen würde. Dadurch erscheint aber auch der Antrag, welchen ich früher ge stellt habe, vollkommen gerechtfertigt. Wenn man mit frühe ren Vorgängen einen Vergleich anstellen will, so bemerke ich.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder