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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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nornmen werden soll, einen Zweifel übrig läßt, .oh hierunter; da das Gesetz von 1748 nicht aufgehoben ist, auch solche Arti? kel zu verstehen sind - die.bloß von Gerichtshexrschaften consirf wirt sind. Denn es giebt noch viele Innungen, deren Artikel nicht landesherrlich consirmirt sind., (. Abg. Haußner: Der Hr. Staalsminister hat vorhin der Kammer angerathen, daß sie siber die Frage^ wb das Amende? ment verfassungswidrig sei oder nicht, nicht hiscutiren möge, Meine Stellung als Deputirter erheischt hier dir Frage zu stel len, ob derHr. Staalsminister darum den Vorschlag gemacht hat, damit nicht eine weitlauftige Diskussion entstehe, indem er anerkannt hat, daß die Kammer das Recht habe, rin solches Amendement zu stellen, oder ob er es in dem Glauben gethan hat , daß die Kammer nicht das Recht habe, ein Amendement zu stellen, worin ein Princip, das im Gesetze ausgesprochen ist, verändert wird? — Ich für meine Person glaube,- daß jedem Kammermktglicde das Recht zustchen müsse, - durch ein Amendement, selbst wenn es das Princip verändert, das Ge setz zu modificiren, und ich kann nicht begreifen, .wie diese Frei heit der Kammer nicht zustehcn soll; ich gehe'aber darüber weg, um so mehr, da die Aeußcrung des Hm. Regierungscommis- sars nicht paßt, wenn er sagt, es heiße das, das Gesetz über den Haufen werfen, und deshalb das Beispiel anführt, daß, wenn das Gesetz ausspräche, es sollten die oder die Steuern er hoben werden, und man dabei das Amendement mache, es soll ten keine Steuern erhoben werden. Wei -Bewilligungen wird kein Amendement gestellt , sondern es wird das Postulat'entwe der ganz oder teilweise bewilligt," oder ganz abgeworftn. Also dieses Beispiel paßt nicht. Was die Bemerkungen derjenigen Abgg. betrifft, welche gegen die Freiheit der Gewerbe gespro chen haben, so erlaube ich mir blos im Allgemeinen zu bemer ken, daß sie sich nicht auf den Standpunet gestellt haben, auf den sie sich hätten stellen sollen, sondern nur Als Ritterguts- Besitzer, öder Städter, oder Landleute sprachen.'- . Oftmals ist schon in der 2. Kammer geäußert worden, daß sie nicht Vertre ter eines Standes, sondern des ganzen Volkes seien. Wir müssen die Ration im Ganzen im Auge haben , und von diesem Gesichtspunkte aus hat jeder Einzelne das Recht, auf Gewerbs freiheit anzutragen.-'-Zn'wie weit die Gewerbsfreiheit-zu erstrecken s.i, darüber enthalte ich mich jeder Aeußerunff, wie auch dar über, in rpie weit sie durch polizeiliche Maßregeln zu beschrän ken sei; denn insofern em Gewerbtrekbender zum allgemeinen Nachtheile sich etwas erlauben sollte, ist es nach meinem Da fürhalten allerdings Sache der Regierung, einzuschreitcn. Mir ist keines von den angeführten Beispielen passend vorglkommen, als das des Hrn. NegierüNgscommissars, welcher die Zunstvco- fassung mit einer tausendjährigen Eiche vergleicht, unter deren Schatten sich Tausende bergen.' 'Er sttzthi'nzu, .Niemanden werde es ernfallen, die Axt an die Eiche zu legen; ich erwiedere aber darauf: Laßt man diese Eiche stehen , und kommt- ein. Sturmwind, so reißt dieser die Eiche um; und es werden die jenigen, welche Schutz unter ihrem Scharten gesucht haben, Mter ihr begraben- Darum glaube ich, sollte man die Axt an den Baum legen; -um diese Leute zu warnen, um sie bsi Seiten vor der Gefahr zu sichern, . - . Viceprasiden t: Ich erlaube mir auch einiges Wenige in-dieser Angelegenheit zu bemerken. Zch- Habe das Ameyde« ment nicht unterstützt, und werde unbedingt dagegen stimmen, Der Zweck dieses sogenannten Amendements ist so klar, wie seine Folgen; der Zweck geht dahin, Handel und Gewerbe, wor auf die Städte so gewiesen sind, wie das Land auf den Ackerbau; aus den Städten hinaus auf Has Platte Land zu versetzen. Die Folge davon und zwar die unmittelbare muß-die sein, daß in den Städten Verarmung Eintritt, und die Quellen des stadch schen Erwerbes versiegen, und die mittelbare aber: Alle dir Uebcl, welche über den Staat hereinbrechcn, wenn eine große Masse von Menschen auf einen engen Raum zusammengcdrängt, plötzlich ihrer Nahruugsguelle sich beraubt sicht und nicht weiß, wie sie sich erhalten, soll. Das ist die Folge der gerühmten un bedingten Gewcrböfteihcit, die'sich nur durch den Nachklang Fr eiheit Freunde und Vertheidiger erwerben kann. Der Antragsteller hat zur Anempfehlung seines Antrags besonder? 4. Punkts ausgestellt.' Er sagt nämlich:' Bei Handel und Geß werbe müsse man lediglich auf 4 Punkte sehen, zunächst auf möglichste Wohlfeilheit, dann auf die Güte der Wachen, wei ter , -daß man sie überall kaufen, und endlich, daß man sie zu allen Zeiten kaufen könne. Runs wenn der Staat blos auf diese Punkte nach der Meinung des Hrn.Antragstellers zu sehen hat, so begreife ich nicht, warum derselbe Abg. früher, als von der'Emancipation der Israeliten die Rede wargegen diese stimmte. < Ich erinnere mich zwar, daß er damals zur Moti- yirung seiner.AbWmMNg sagte-, er stimme nicht dafür,; Heil wir selbst noch nicht emancipirt und frei seien: '-Wohl! oder vielmehr nicht wohl! soll das unsere Emancipation Un- Freiheit sein, die er uns in dem vorliegenden Amendement.bringen will, dann sage ich: Gott bewahre mich vor einer solchen Freiheit, vor einer solchen Unheilbringenden! Mein Grundsatz ist: Lasse jedem das Scinige; nimm nichts, was Dir nicht, gehört, auch dann nicht, wenn Du es nicht behalten, sondern an Andere verschenken und Dir damit gute Freunde machen willst ; was un gerecht ist, bleibt ungerecht, trägt keine guten Früchte! Ein anderer Grundsatz, dem ich huldige, ist der:(Passe das Br-' stehende den Bedürfnissen der Zeit behutsam an, reiße das nicht muthwillig nieder-, was Jahrhunderte bestanden und noch, brauchbar ist! Ich will Reform, aber keine Revolution. Die Organisation eines neuen Staates ist etwas anderes, als die. Umgestaltung eines Staates, der seit Jahrunderten besteht. Wer diesen Unterschied nicht macht und hier rücksichtslos verfahrt, ver gleicht einem Steuermanne, der gerade aus fährt, ohne diL Klipps zu umschiffen; sein Schiff muß scheitern, dafür spricht die Geschichte und unsere tägliche Erfahrung, es gilt dieß im Großen, 'wie im Kleinen. Dieß sind die Ansichten, die mich bei dieser wichtigen Frage leiten, dieß die Gründe im Allgemeinen, welche mich bestimmen, für das Gesetz mich zu erklären, worin- nen die Negierung besonnen Md weise vorwärts zu schreiten unZ an empfiehlt und worinnm ich zugleich die richtige Warnung lest:
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