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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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.uns nicht außer Äthern zu laufen! Ich enthalte mich, auf das MeLMe eknzügehed;. nur einiges Wenige will ich noch in 'He- zug auf das bemerken, was von einigen Sprechern vor mir ge äußert wurde. Es wurde gesagt, daß die Ständeversamm- lung nach der Erklärung, die sie früher gegen die Regierung ausgesprochen habe, wohl etwas Anderes erwarten dürfen, als was ihr in dem vorliegenden Gesetzentwürfe gegeben worden. Nun muß ich aber doch auch sagen, daß düß sich nicht so im Allgemeinen behaupten läßt. Ich lasse Jedem die Freiheit sich jene Erklärung zu deuten, wie er will, aber ich spreche auch eine gleiche Freiheit für mich an,, es laßt sich nicht von dem Ein zelnen aussprechen, was die gcsammke Ständeversammlung sich damals bei ihrer Erklärung gedacht haben mag. Was aber mich betrifft, so finde ich wenigstens alles das, was m jener ständi schen Schrift ausgesprochen und gewünscht wurde, in dem vor liegenden Gesetzentwürfe enthalten und erfüllt. Ich finde, daß darin eine größere Gewerbsfreiheit gegeben ist, indem mehrere Gewerbe dem Lande gegeben werden sollen, als zeither, und wenn die Stände gesagt haben, sie wünschten eine größere Gcwerbsfteihkit, so liegt doch gewiß darin nicht die Erklä rung, daß sie eine unbeschränkte Gewerbsfreiheit haben wollen.. Ferner wünschte man den vielen Gewerbsstreitigkeiten unter den verwandten Innungen vorgebeugt zu sehen. Auch das ist geschehen, und ich sehe also nicht ein, was noch fehlen soll. Vermißt man in dem Gesetze, weshalb man dasselbe auch getadelt hat, daß die verschiedenen Handwerke nicht nach dem Material zusammengestellt sind, in welchem sie arbeiten, so würde ich eine solche Zusammenstellung gerade sehr unpassend findm. Will man aber sich mit dem allgemeinen Wahlfpruch helfen und sagen: Es müßten die Bannrechte, mithin auch die der Innungen durchaus gelöst werden, so muß ich doch dagegen bemerken, daß auch auf dem Lande eine gewisse Art von Wann rechten besteht, und immer bestehen wird; denn der Ackerbau ist nämlich an das platte Land gebunden, und die Städte kön nen nur von daher, und müssen dort die ländlichen Produkte, die sie zu ihrer Nahrung und Gewerbe nörhkg haben, sich erkau fen. Ist dieß nicht auch ein Bannrecht des platten Landes ge gen die Städte? Da übrigens in der Werfassungsurkunde aus drücklich darauf hingewiesen ist, daß, wenn ein Stand durch die Beschlüsse feiner Mitstände sich verletzt sieht, er eine beson dere Stimme abgeben könne, so behalte ich als städtischer Ab geordneter mir und den andern städtischen Deputaten, im Falls das Amendement angenommen würde, diese Separatstimme ausdrücklich vor. Doch Eines muß ich noch erinnern. Es ge hen nämlich die Vertheidigcr der Gewerbsfreiheit bei Weitem zu weit. Sie sprechen sich für die Erblande aus, auf welche das Gesetz allein geht, und beziehen sich dabei auf «ine gleiche Ein richtung in ihrer Provinz, kn der Dberlausitz, zur Empfehlung. Allein dem ist gar nicht so. Das Verhältniß in der Dberlausitz ist ein ganz anderes. Hier ist in dem Partlcularvertrage be stimmt, daß die Concessionen für Niederlassung der Handwerker auf dem Lande fortbestehen und von den Gerichtsherrn abhängen sollen. Nun da muß ich doch gestehen, daß ich darinnen keine r Gewerbsfreiheit sehe- am wenigsten eine solche, wie man sie den Erblanden geben möchte, und daß ich in einem konstitutio nellen Staate doch lieber von der Regierung, als von einem Prwatmanne die Concession erhalte; denn in diesem letztem Falle wird es stets in der Wkllkühr des Einzelnen liegen, ob er den Handwerkern die Concession ertheilen will oder nicht, und den jährlichen Canon zu bestimmen, und wer bürgt dafür, daß dieser mäßig ausfalle ? Die Erfahrungen sind allerdings gemacht wor den, daß ein dergleichen Canon von der hohem Behörde ermä ßigt werden mußte. Wie also die Erblande durch völlige Ge- werbsfreihert der Dberlausitz gleich gestellt werden würden, bleibt mir unerklärlich, im Gegentheil scheint es mir, daß die Oberlausitz durch das Concesflonswesen noch hinter den Erblan- den steht, und diese besser gestellt sind, als jene, wenn das Gesetz durchgehet. Abg. v. Kiesen wetter: Der geehrte Hr. Regierungs- commr'ssar hat sich unter andern auf feine praktischen Erfahrun gen in dieser Hinsicht bezogen, da er seit vielen Jahren Entschei dungen in solchen Fällen gegeben hat. Wenn ich cs also wage, ihm einiges entgegenzusetzcn, so kann es nicht daher kommen, daß ich gleiche Erfahrungen gemacht habe, sondern davon, daß i ich Gelegenheit hatte, mich durch eigne Anschauung von dm ^Nachthcklen zu überzeugen, welche der Zunftzwang gehabt hat. r Ich habe 18 Jahre in der preuß. Monarchie zugebracht. Da be steht bekanntlich der Zunftzwang nicht, mit Ausnahme eines kleinen Landestheiles. Ich habe in diesem Theile gelebt und Ge legenheit gehabt, die Verhältnisse dieser Provinz mit denen in den übrigen preußischen Provinzen, namentlich mir denen in Schle sien, wo der Zunftzwang lange aufgehoben ist, zu vergleichen, und diese Verhältnisse genau zu beobachten. Ich bin Provin zialstand gewesen und habe der Debatte, welche über die Ge- werbsfreiheit geführt wurde, beigewohnt, dcßhalb ich mir erlaube, der verehrten Kammer einige Bemerkungen mitzutheilen. Ich habe mich bei dieser Gelegenheit überzeugt, daß die Vorwürfe, welche man der Gewerbsfreiheit macht, großenteils wenig be gründet sind. Diese Vorwürfe kommen einmal von solchen Per sonen her, welche geneigt sind, den ehemaligen Zustand bedeu tend besser zu halten, als den gegenwärtigen; das ist bei alten Personen der Fall, auch bei solchen Schriftstellern, welche sich dadurch bemerkbar zu machen suchen, Laß sie das, was ehemals bestanden hat, empfehlen. Die zweiten Gegner der Gewerbs freiheit sind die Gewerbtreibenden selbst, denen es zuwider ist, daß sie Concurrentm dulden müssen. Sie befinden sich zwar wohl dabei, da sie selbst durch die Gewerbsfreiheit dahin gekom men sind; aber sie wünschen, daß nunmehr, nachdem sie das Ziel erreicht haben, ein Ende sei und eine Maßregel eintrete, ver möge deren neue Concurrenten von ihnen abgewendet werden. Ich glaube, diese bedürfen keiner Widerlegung. Die dritten Gegner sind besonders die Vorstände der Städte, und man kann nicht leugnen, daß ihnen ein großes Gewicht zu geben ist. Sie beschweren sich, daß vermöge der Gewerbsfreiheit eine Menge Personen sich nach der Stadt zöge, Unternehmungen beginne, daun nicht reussire und dann den Städten zur Last falle. Ich bin
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