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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S827 (Beschluß folgt.) Dreihundert und eilfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 17. Oktober 1834. Fortsetzung der Benutzung des Berichts der I. Deputation, den Entwurf eines Gesetzes über die Bolksschulen betreffend. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Da kein Protocoll zu verlesen ist, geht Man zum Vortrag sich verhekratheten, ein Endgeld zu erheben; es ist aber schon des Necrutirungsgefttzes ob, welche von Cmsius gefer- gestern gesagt worden, daß sie nichts zu fordern hat. Das sind tigt worden ist, deren Vortrag aber nicht wohl bis zu dessen Jrrthümer, welche mir sofort hekgefallen sind. Z Zurückkunft ausgesetzt bleiben kann. - - Das Präsidium schreitet, nachdem die Minister und könkgl.. Der Präsident bestimmt, daß der Vortrag dieser letztgc- aufgehoben sei, nein, sie besteht iwch. Der erste Ausstuß der ' Commissarien den Saal verlassen hatten, nun zur Fragstellung, Erbunterthanigkeil sind die landüblichcn Dienste; sie haben auch z und cs erhalt beim Namensaufruf die Frage: Stimmt dieKam- den größten Werth und bestehen auch jetzt noch und können roch - wer dem Deputationsgutachten bei? 45 bejahende, und20 kn Ewigkeit fortbesieheil, insofern nicht eine Provocation von j verneinende Stimmen. der einen oder andern Seite erfolgt. Ich sitz: den Fall, es^ Unter letztem befanden sich die Abgg. Seer. Bergmann, prvvomt der Erbuntcrtban,. aber nicht der Erbgutsherr, so, Seer. Richter, Koppe, von Thiclau, Hantzschel (aus Mitweide), frage ich, ob nicht die ErbuntetthamK.it in der Oberlausitz so Nostitz und Jänckendorf, Roux, von Mayer, von Kiesenwctter, lange fortbesteht, als bis die Ablösung völlig erfolgt ist? Dreß von Trützschler^ Hanel (auf Elbersdorf), Adler,. Bach, von zur Widerlegung der Herren, welche behauptet haben, mit einem r Bculwitz, v. Wie,and, von Carlowitz, Schaffer, Hottewitzsch, Schläge fti die Erbunterthanigkeil aufgehoben worden, und die von der Pforte und von der Planitz. Deputation suche Mißverständnisse wieder herbeizuführen. Kest neswegs; wir haben gewollt, daß diesen Mistv:. Mudnissen, welche in den Petitionen vorliegen, abgeholfen werde. Es hat übrigens rin Deputationsmitglied, was mich sehr befremden muß, noch bemerkt, es könne sich mit dem Gutachten nicht ein- verstehen, und wisse nicht, wie die Deputation habe bewegt werden können, die Sache aus ciuseitige Provokation zu stellen. Nach der Relation dieses Mitgliedes hat man den Beacht abgs- anvcrt, und zwar dahin, daß man die Sache auf einftitige^ der Rcgistrande über. Provokation gestellt hat. Uebrigens hat mich noch der Gcund j Es ist nämlich eittgegangen: dazu bewogen, weil es der natürlichen Freiheit angemcssE ist, 1) Ein Prowcollextracl der 2. Kammer vom 11. October, wenn der provociren kann, welcher in einem solchen rmtergeorv- die Petitionen wegen Verbesserung und Unterstützung der städti- neken Verhältnisse lebt, als her, welcher die Rechte der Erb- schen Lycecn betr.; an die 3. Deputation. 2) Protocollextract unterthänigkeit auszuüben hatte. Ich erlaube mir hier etwas Wei- der 2. Kammer vom 11. October, die Anträge wegen Errichtung trreS nicht anzuführen, ob ich gleich durch verschiedene Geschstellen einer Nationälbank betr.; zur.3. Deputation. 3) Eine Zu beweisen könnte, daß das, was ich gesagt habe, keineswegs s sammenstellung der in Gemäßheit des allerhöchsten Deerets vom nur aus Büchern geschöpft ist, ohne auf hie Quellen selbst ein- 8. October amroch bestehenden Differenzen über das Gesetz we- zugehen. Abg. Nostitz und Jänckendorf: Nm die (attischen Irr- ? und auf die Lag-sottmung. thümer, welche Referent vorgebracht hat, nachzuweisen, würde! es zü weit führen, und ich kann mich daher nur darauf be schränken, im Allgemeinen diese Bemerkung gemacht zu haben. Abg. Roux: Ich wollte gleichfalls bemerken, daß mehrere faktische Jrrthümer vorhanden sind, aber eine Discussion darüber i zu nichts führen könnte. . , j Abg. Sccr. Bergmann stimmt den beiden Sprechern bei,! und Referent Abg. Haußner entgegnet: Wenn r-u'ch jemand im ! Allgemeinen sactischer Unrichtigkeit zeiht, so muß ich bitten, sie! darzulegen, damit man mich nicht verkennt, da ich mich Unwahr- ? Hessen, nicht beschuldigen lassen kann. Es ist bas emr Weschuldk- gung, welche mir nicht gleichgillig ist. , ch- Abg. Roux: Von Unwahrheiten habe ich nicht gesprochen, sondern von Jrrthümer», und aufgefordert durch-den Referent, bemerke ich nur Folgendes: Es wurde geäußert, Kinder müßten,! wie sie 14 Jahre alt seien, auf dem.herrschaftlichen Hofe dienen; dcm ist nicht so. Es wird ferner gesagt, wenn ein junger Mensch > -zumMilitair ausgehoben werde , so könne ihn der Gutsherr vogrd I MjÜtair. zmückfordern. Das ist mir xbcnfalls nicht bekannt. Es wurde endlich geäußert, die.Herrschast habe von denen, welche H gen des Verfahrens in Administrativ --Justizsachen; zum Druck ! Es referirt demnächst v. P o l e n z, daß laut des Protokolls der 2. Kammer vom 14. Oktober hinsichtlich der Abteilungen O. Z. und O. des Ausgabe - Budjets vollständige Neberein- stirmnung unter beiden Kammern bestehe, und fragt derselbe an, ob und wenn er über jenes Protokoll der Kämmer spccieüen Vor trag ttstüttsn solle. Man findet indessen einen solchen Vortrag nicht erst nothwenoig, und ist durch die Versichemng, daß voll ständiges E'inverständniß bestehe, beruhigt. Bürgermeister Wernhardi,zeigt ferner an, daß er der Kammer über zwei Schriften Vortrag zu erstatten habe. Die erste derselben betreffe das Gesetz wegen Vervollständigung der H tzZ. 17. und 56. des Wahlgesetzes und sei in der 2. Kammer ge- ' fertigt, dir andere aber enthalte die ständische Erklärung auf bas Gesetz wegen der privilegirten Gerichtsstände.-, Diese, Schrift solle nun zwar nach dem neulich gefaßten,Beschlüsse bloß ausge- legt wewen, allein es harten sich hinsichtlich der von beiden Kammern angenommenen Fassungen noch einige Bedenkest ge funden, über welche Entschließung zu fassen sein werde.:' Em ganz ähnliches Verhältniß waltet, wie - - . - Bürgermeister Ritterstäbt bemerkt, bei der Schrift we-
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