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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 341. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ex vMeia und ohne Entgeld geschehe. Der Vervollständigung halber könnten hinter dem Worte „unentgeldlich" noch eingeschal« ret werden: „und ohne Verwendung von Stempel--Jmpost." Es wird weiter nichts erinnert und die beiden Fragen: Er klärt sich die Kammer für den Vorschlag der Deputation? Wird §.27. mit der gedachten Einschaltung angenommen? finden einstimmige Bejahung. ß. 28. lautet: Für Ausfertigung der 8-15. gedachten Heimathscheine, in gleichen für die Z. 17. erwähnten Verhaltscheine ist mit Einschluß der Neinschreibegebühren 6 Gr. in Ansatz zu bringen, in so fern die Empfänger zu deren Bezahlung vermögend find. Die Deputation bemerkt: Gegen die Vorschrift in §. 28. dürfte kaum eine Ausstellung mit Grunde zu machen sein, da es recht und billig r'st.daß derJnte- reffent, zu dessen Vortheile eine Behörde zu expediren genöthigt wird, dann, wenn eres vermögend, eine mäßige Gebühr entrichte; und die hier proponirte ist in derThatmäßig. Strenggenommen haben die Interessenten da, wo ihnen Gebühren abgefordert werden kön nen, auch Stempelabgabe zu entrichten. Kaum dürfte es aber im Sinne der Kammer liegen, durch den zu erwartenden geringen Erlöst von Stempel-Impost für Heimath- und Verhaltscheine der Staatskasse eine neue Jntrade zu eröffnen; und so schlägt die De putation vor, hinter dem ersten Worte „Für" einzuschalten: „die stempelpostfreie." Abg. Axt: Ich würde allerdings bedenklich finden, daß für diese Scheine etwas gefordert wird, zumal da sie allgemein gebraucht werden, und würde darauf antragm, sie unentgcld- lich auszustellen. Wir haben vor Kurzem ebenfalls beschlossen, daß die Consirmationsscheine unentgeldlich ausgestellt werden sollen, und indem wir die Stempelimpost wegnehmen, zeigen wir an, daß wir die Staatsbürger erleichtern wollen; da nun solche Scheine auch nicht mehr zu schreiben geben, als die Con- sirmationsschcine, so scheint es konsequent zu sein, daß diese Scheine unentgeldlich ausgestellt werden. Ich würde darauf antragen, daß der H. wegsiele. ReferentAbg.Roux: Dem Wegfall des §. wird nichts ent gegen zu setzen sein; denn es würde dann die Negierung auf dem Wege der Verordnung diese Bestimmung treffen können. Abg. Axt: Dann würbe ich darauf antragen, daß der tz. stehen bliebe, und nach den Worten: „Verhaltscheine ist" ge setzt würde: „Kein Kostenbetrag in Ansatz zu bringen." Ließ Amendement wird hinlänglich unterstützt. Abg. v. Thiel au: Ich habe nur rin Paar Worte dage gen zu sagen, nämlich daß ich den Abg. ersuchen muß, zu sa gen , wo die Behörden auf dem Lande Herkommen sollen, wenn alles und jedes unentgeldlich expedirt werden soll. Man frage nur, und man wird überall hören, daß es schon jetzt schwer ist, Jemanden zu einer Gerichtsstelle zu bekommen. Leben wollen die Menschen, und da man von Nichts nicht leben kann, so muß man auch auf Mittel zur Existenz sehen. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Ich sehe auch nicht ein, wie es werden soll, wenn man die Gerichtssporteln ganz Weg fällen lassen will. Man müßte Fix« eintreten lassen, und ich wüßte nicht, woher diese kommen sollen» Abg. Axt: Wovon die Leute leben sollen? Es ist bekannt, daß die Individuen, welche ein Ri'chtrramt auf dem Lande be kleiden, nicht von diesem Richteramte allein leben, sondern noch nebenbei ein Gut haben, und wenn sic auch etwas opfern müs sen , so werden sie gern der Gemeinde diesen wichtigen Dienst leisten. ReferentAbg.Roux: Es sind das Sporteln, welche die städtischen Obrigkeiten als Gebühren beziehen. Der Ansatz von 6 Groschen ist ohnedieß eine große Beschränkung; 6 Groschen ist der geringste Ansatz von einem Attest, und hier sind nebst wunäuru nur 6 Gr. angesetzt. Abg. v. Thielau: Ich muß dem Abg. Axt unbedingt wi dersprechen, weil es jetzt schon schwer ist, auf dem Lande jeman den zu finden, der die Bedingungen als Richter übernehmen will. Ich weiß nicht, ob der Abg. die Erfahrung nicht gemacht hat, oder nicht gemacht haben will. So lange wir hier beisam men sind, ist von diesem Abg. immer beantragt worden, alles unentgeldlich zu expediren, so bei Ehestreitigkeiten und bei vielen andern Fällen, und wenn das so fort geht, so wird Niemand mehr Richter sein wollen. Der Abg. sagt, der Richter habe noch ein Gut daneben, nun, wenn er aber den Lag über zu schreiben hat, so muß er zu -Hause Tagelöhner halten. Glaubt man, daß der Mann nur von der Ehre lebe, so muß ich das freilich dahin gestellt sein lassen, bis jetzt habe ich noch nicht ge sehen, daß jemand von der Ehre gelebt hatte. Abg. Axt: Ich habe allerdings gefunden, daß es schwer ist, einen Richter zu bekommen, ich habe aber den Grund nicht darin gesehen, was der Abg. v. Thielau anführt, sondern vielmehr in der unangenehmen Berührung, in welcher der Richter mit der Gemeinde steht. Diese und dergleichen Umstande habe ich als Hinderniß nennen hören, keineswegs aber das, daß eine solche Stelle zu wenig einbringt. Wenn mir übrigens vorgeworfen wur de, ich hätte immer alles ex vküoio verlangt, so mache ich aufmerk sam, daß dasselbe Loos meinem Stande zu Theil geworden ist, und ich würde nur eine Inkonsequenz darin finden, wenn andere Behörden für solche Atteste bezahlt werden sollen, während sie die Geistlichen unentgeldlich ausstellen müssen. Referent, Abg. Roux; Die Herren sind in ein falsches Haus gekommen; es sind dieß ja die Gebühren des Gerichtshal ters oder des Schreibers; und es ist nicht von Dorfrichtergebüh ren die Rede. Abg. Axt: Dann ist meine Ansicht nur noch begründeter; denn ein Gerichtshalter, welcher 6 bis 800 Thlr, hat, kann un möglich darauf anstehen. Abg. v. Thielau; Es bleibt ganz dasselbe; der Gerichts halter will eben so gut leben; und dann muß ich bemerken, daß ich gar nicht weiß, was die Ortsbehörde ist; ist es der Gerichts halter oder ist er es nicht? Wenn man etwas in das Gesetz auf nehmen will, so muß es wenigstens klar sein, uud man muß also wissen, wer dje Ortspoliceibehörde ist, Sei es aber auch, daß der Gerichtsverwalter diese Gebühren bekommt, so ist dieser doch ohnedieß schon mit einer Masse von Officialarbeitcn überhäuft. Man trage sich nicht mit Idealen, in der Praxis bleibt es einmal
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