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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Annahme empfiehlt, als den ihrigen ausgcben will? Ich sehe nicht ein, warum wir uns auf den Beschluß der früheren Kammern beziehen sollen. Es muß doch wohl ein selbstständi ger Beschluß von der Deputation gefaßt worden sein, und diesem werde ich auch ohne Bedenken beitreten. Präsidcntv. Schönfels: Das ist ja auch der Fall. Referent Vicepräsrdent Gottschäld: Ich habe aus drücklich erwähn^ daß der Antrag der Deputation d,ahin geht, cs bei dem Beschlüsse der vorigen Kammern bewenden zu las sen, nämlich die Petition als ungeeignet zur ständischen Be fürwortung zurückzuweisen. v. Welck: Mit dem Resultate bin ich ganz einver standen. Präsident v, Schön fels: Wenn Niemand weiter das Wort wünscht, so stelle ich die Frage: ob die Kammer nach dem Anträge ihrer Deputation die frag liche Petition als zur ständischen Bevorwor tung ungeeignet zurückweisen will?— Einstim mig Ja. Präsident!). Haase: Und somit wäre der zweite Ge genstand der heutigen Tagesordnung beendigt, es bliebe noch der Gegenstand übrig, den Se. Königs. Hoheit vorhin an- noncirten, die Archivarangelegenheit betreffend, und ich würde bitten, den bezüglichen Vortrag uns zu geben. Referent Prinz Johann: In Bezug auf die Angele genheit des ständischen Archivars besteht eine einzige Diffe renz. Die erste Kammer hat den Antrag der Staatsregierung ohne Abänderung angenommen, die.zweite Kammer hat ein kleines Amendement beider ersten Paragraphe gestellt. Diese Paragraphe lautet nämlich in der ursprünglichen Fassung der Regierung folgendermaaßen: „Für das Archiv und die Bibliothek der Kammern wird von denselben gemeinschaftlich ein Archivar ernannt. Hierzu werden von den Direktorien jedesmal drei wissenschaftlich gebildete Männer in Vorschlag gebracht; die Wahl in der Kammer erfolgt sodann nach abso luter Stimmenmehrheit. - Nur wenn letztere bei zweimaliger Abstimmung nicht erlangt wird, entscheidet Herder dritten Abstimmung die relative Mehrheit, undwennScimmengleich- Heit eintritt, das Loos rc." In der zweiten Kammer entstand ein Zweifel darüber, ob bei dem ersten Vorschläge der Direk torien jedes Direktorium besonders, oder beide Direktorien zu sammen die Vorschläge zu machen hätten. Aus den Moti ven möchte man zweifeln, was die Absicht gewesen sei, die zweite Kammer hat sich aber für die Ansicht entschieden, daß auch der, erste Vorschlag von beiden Direktorien gemeinsam ausgehen soll, und zwar aus dem Grunde, damit, wenn der Fall eintritt, daß bei der zweiten Berathung auch keine Ver einigung zu Stande käme und das Gesammtministerium un ter den vorgeschlagenen Personen zu wählen hat, das Ge- fammtministerium nicht unter sechs, sondern nur unter drei Personen zu wählen hatte, also höchstens auf Einen die Wahl fallen könnte, der nicht von den Kammern gewählt wäre. Das, scheint auch zweckmäßig, und zu diesem Wehuse hat die zweite Kammer zu dem Worte. „Direktorien" die Worte bei gefügt: beider Kammern gemeinschaftlich durch Stimmen mehrheit", so daß der Satz nun so lautet: „Hierzu werden von den Direktorien beider Kammern gemeinschaftlich durch Stimmenmehrheit jedesmal drei wissenschaftlich gebildete Männer in Vorschlag gebracht." Wir waren hiermit in der Hauptsache einverstanden, nur über Einen Punkt haben wir uns heute Morgen noch berathen und auch noch einen königlichen Eommiffar zu unserer Berathung zugczogen. So scheint nämlich nicht nöthig, etwas zu bestimmen über die Art der Abstimmung in den Direktorien. Wenn die Di rektorien der einzelnen Kammern abstimmen, tritt bei der Stimmengleichheit die entschcidendeStimms des Präsidenten ein, das kann bei den vereinigten Direktorien nichtstattsindcn, es muß also für diesen Punkt etwas bestehen, cs scheint zweck mäßig, wenn dann ganz dasselbe Verfahren, wie bei den Wah len in den Kammern eintritt, daß absolute Stimmenmehr heit und erst bei der dritten Abstimmung relative Stimmen mehrheit, und im Fall der Stimmengleichheit Entscheidung durchs Loos eintritt. Zu diesem Behufe gestatten wir uns den Vorschlag, daß der zweite Satz folgendermaaßen gefaßt werde: „Hierzu werden von den Direktorien beidcrKammcrn gemein schaftlich jedesmal drei wissenschaftlich gebildete Männer in Vorschlag gebracht. Die Vorwahlen in den Direktorien, so wie die Wahlen in den Kammern erfolgen nach absoluter Stimmenmehrheit. Nur wenn bei zweimaliger Abstimmung letztere nicht erlangt wird, entscheidet bei der dritten Abstim mung relative Mehrheit, und wenn Stimmengleichheit ein tritt, das Loos." Ich erlaube mir hier zu bemerken, daß ich voraussetze,, daß, wenn die Direktorien nach geschehener Abstimmung sich vereinigen, eine andere Form cintreten würde, denn dann handelte es sich nicht mehr um eine Vor wahl, sondern darum, die verschiedenen Meinungen zu ver einigen. Es fungiren dann die Direktorien gcwiffermaaßen als Vereinigungsdeputation, wo jedes auf seiner Seite eine Stimme hat. Präsident v. Schön fels: Es handelt sich hier nur darum, ob die Kammer auf die Berathung des soeben erstat teten Vortrages sofort eingehen will, da derselbe nicht ge druckt vorliegt? Ich würde annehmen, daß dies der Fall wäre, wenn Niemand dagegen sich erhebt. — Es würde also auf die Berathung eingegangen sein, und ich habe zu erwar ten, ob Jemand das Wort begehrt. Da dies nicht der Fall zu sein scheint, so würde ich zugleich zur Fragstellung über gehen. Es handelt sich also um Abänderung der ersten Pa- ragraphe der Vorlage, und zwar soll der zweite Satz derselben in derArtabgeändcrt werden, daß er folgendermaaßen lautet: „Hierzu werden von den Direktorien beider Kammern gemeinschaftlich jedeSmal drei wist senschaftlich gebildete Männer in Vorschlag gebracht. Die Vorwahlen in den Direktorien,
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