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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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rentcn and die Eröffnungen des Herrn Regierungscom- miffars durch die Mittheilungen über die Verhandlungen unseres Landtags in das Publikum kommen, wonach Jeder, den cs interessirt, vondieserAngelegenheit nochmals inKennt- niß gesetzt wird, so daß er seine Maaßregeln nehmen und nach Befinden seine Befriedigung erlangen kann. Ich werde des halb unbedingt und mit vollem Vertrauen, daß die Sache hiermit ihre Erledigung finden wird, für das Gutachten der Deputation stimmen. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort ergreift, so schließe ich die Debatte und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent v. Erdmannsdvrf: Ich habe mich gewiffer- maaßen noch einer Unterlassungssünde zu zeihen, nämlich ich Hätte schon vorhin Ihnen detaillirt die Grundsätze mittheilen können, nach welchem das Kriegsministerium verfährt, und dadurch vielleicht zugleich der Frage des Herrn v. Schönberg zuvorkommen können. In den Acten des Kriegsministeriums sind die betreffenden Anforderungen in folgende drei Rubri ken gebracht: a) die aus der russischen Compagnie, b) die aus der russischen Gefangenschaft- o) die aus der Occupation in Frankreich. Die Ansprüche unter b. und «. werden in keinem Falle berücksichtigt. Wie der Herr Regierungscommissar bereits beiläufig erwähnt hat, werden bei den Ansprüchen sub s. folgende Anforderungen gestellt, ehe ein Mann auf die Auszahlung Anspruch machen kann. Nämlich es kann sich nur handeln, sobald er seine Ansprüche auf die Kategorie«., nämlich während der russischen Campagne stellt, dann muß er nämlich erstens seinen Vor- und Zunamen, seinen Geburts und Aufenthaltsort, zweitens Regiment und Compagnie, wo er gedient, sowohl bei seiner ersten Einstellung als auch Ver setzung, ingleichen die Partei, wo derselbe zuletzt stand, sowie die Zeit der Verabschiedung; drittens, in was für Gebührniffen die Anforderungen bestehen, ob in Löhnung oder Brimontirungsgeld rc., wobei die Beimontirungsnummcr mit angegeben ist, und bei welcher Partei der fragliche Rück stand erfolgte, undauf welche Zeit derselbe gehört; viertens, ob der Mann, während der Zeit als der Rückstand erfolgte, sich in einem, und in welchem Hospitale oder in Kriegsgefan genschaft, und wie lange etwa, befunden hat, und endlich fünftens hat der betreffende Mann anzugrben, warum er seine Anforderungen nicht bei seiner Verabschiedung, sondern erst jetzt angebracht hat. Präsident v. Schönfelsr Ich werde nun die Frage stellen. v. Po fern: Ist die Debatte geschloffen? Präsident v. Schönfels: Ja, die Debatte ist geschlos sen. Es handelt sich um drei Anträge, die bei der zweiten Kammer Annahme gefunden haben, und welche die Deputa tion dieser Kammer der diesseitigen Kammer ebenfalls zur Annahme empfiehlt. Außerdem ist noch ein Zusatz vorhan ¬ den, der von Seiten des Herrn Präsidenten v. Haase in der zweiten Kammer gestellt wurde und auch in jener Kammer Annahme gefunden hat. Der erste Antrag lautet folgender- macrßen: „bei der hohen Staatsregierung für nachträgliche Befriedigung derjenigen erweis lichen Ansprüche der Petenten, welche ausdem russischen Feldzuge herrühren, sich zu verwen den," und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie sich bezüglich dieses Antrages, der zur Annahme von der Deputation empfohlen wird, mit der Deputation vereinigen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Hierbei ist des Zusatzes zu gedenken, der in der zweiten Kammer Annahme gefunden hat und der folgendermaaßcnlautet: „ohn eRücksichtd arauf zu nehmen, ob der dazu vorhandeneFonds aus reicht oder nicht." Jchfrage: ob sich die Kammer auch hier mit der Deputation einverstehen will und diesem Zusatze beizupflichten gesonnen ist? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Der zweite Antrag geht da hin: „rücksichtlich der übrigen Punkte die Pe titionen auf sich beruhen zu lassen." Auch hier rathet die Deputation die Annahme dieses zweiten Punktes an, und ich frage: ob die Kammer der Deputation in dieser Hinsicht beipslichtet? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Der dritteAntrag lautet: „den inder Petition Johann Gottlieb Böhmer's aus Dittelsdorf erwähnten Punkt, daß nach dem Ausmarsche aus Korgau im Monat Mai 181S bis zur Leipziger Schlacht mit Ausnahme des Feldlagers bei Görlitz nur dreimal eine fünf tägige Löhnung ausgezahlt worden sei, derho- hen Staatsregierung zttrErörterung und nach Befinden zur Berü cksichtigung zu empfehlen." Ich frage auch hier: ob Sie nach Anrachen Ihrer Deputation dieseni Anträge beizupflichten gemeint sind? — Einstim mig Ja. Präsidentv. Schönfels: Und somit wäre dieser Ge genstanderschöpft. Wir wenden uns nun zu einem mündlichen Berichte der vierten Deputation, und zwar über die Petition Schulze's um Vorlage eines Gesetzes zu Regulirung der Ca- vrllereigerechtsame. Der Herr Vicepräsident wird die Güte haben, den diesfallsigen Vortrag zu erstatten. Referent Vicepräsident Gott sch ald: Meine Herren! Ich habe Ihnen im Auftrage der vierten Deputation übereine Eingabe von zwei Besitzern von Cavillereigerechtsamen Vor trag zu erstatten, welcheEmgabesichblos als ein Erinnerungs schreiben darstellt. Es haben nämlich die beiden Cavillereige- rechtsamebesitzer Schulze in Chemnitz und Lindner in Rochlitz an die früheren Kammern eine Petition mit dem Wunsche eingereicht, daß die Kammern bei der Regierung die Vorlage eines Expropriationsgesetzes in Bezug auf die Cavillereige- rechtsame beantragen möchten. Die vorigen Kammern ha-
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