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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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ist aber Mr eine einige, wenn auch aus ihr, als der gemein samen Quelle, verschiedene Rechte fließen. Maurenbrecher a. a.O. §. 40. Es würde mithin eine ganz unzulässige und das Wesen des Staates verkennende Auffassung sein, wenn man die Staatsgewalt, insofern sie sich als gesetzgebende Gewalt äußert, und die Staatsgewalt in der vermögensrechtlichen Sphäre als zwei verschiedene Rechtssubjecte betrachten wollte, die nur zufällig in einem und demselben Staate vereinigt sind. Vielmehr stehen diese verschiedenen Ausflüsse Seiten der Staatsgewalt in einem nothwendigen inneren Zusam menhänge, während die Vereinigung mehrer personao in Einem etwas blos Aeußerliches ist. Aus diesen Gründen mußte ich mir die vorliegende Frage, so wir geschehen, beantworten. Präsident v. Schönfels: Herr v. Zchmen hat zunächst das Wort. Regierungsrath v. Zehmen: Die vorliegendenPetitionen und der darin dargestellte Sachverhalt geben den klaren Be weis, wie tief die gewaltsame Aufhebung des Jagdrechtes in tausend verschiedene Rechtsverhältnisse willkürlich eingegriffen hat. Wäre es nöthig, so würde auch wohl Jeder von uns noch genug dergleichen Belege zu liefern im Stande sein. Daß die unentgeltliche Aufhebung des Jagdrechtes ein Ge waltschritt war, darüber brauche ich mich hier in diesem Saale wohl kaum zu verbreiten, da wohl die Herren Alle mit mir einverstanden sein werden. Selbst aber auch diejenigen Grundbesitzer, denen das Jagdrecht zugefallen ist, erkennen wenigstens in dem besseren Kheile derselben Dasselbe an; sie glauben selbst gar nicht, daß die Sache so fort- und so hin gehen könne. Entweder erwarten sie die Restitution des Jagdrechtes, oder wenigstens wollen sie die Sache nicht um sonst haben. Daß, wenn überhaupt die Restitution des Jagdbefugniffes, die Wiederherstellung des willkürlich gestör ten Rechtszustandes nicht mehr möglich ist, wenigstens eine Entschädigung gegeben werde, ist also nur die einfachste Forderung der Billigkeit. Daß sich die Deputation nicht über die Modalität derselben verbreitet hat, mag, wie einmal die Sache steht, angemessen sein; ich meines Orts muß aber allerdings gleich im Voraus erklären, daß ich eine Entschädi gung der frühern Jagdbcrechtigten durch den Staat nicht als ein angemessenes Auskunftsmittel würde ansehen können, und daß ich das Recht nur würde, so weit es überhaupt noch möglich ist, gewahrt finden, wenn Diejenigen, die sich berei chert haben durch die Aufhebung des Jagdbefugnisses, auch die Entschädigung zu gewahren haben. Natürlich würde ihnen dabei nachgelassen bleiben müssen, sich von dieser Ver pflichtung zu befreien, wenn sic es vorziehen, die Jagdbefug- niß selbst wieder dem früheren Eigenthümer zurückzustellen. Ich muß hinzufügen, daß allerdings, was meine Person be trifft, ich nur in der Hoffnung, daß auf irgend welche Weise im Wege der Gesetzgebung diese Frage zur Erledigung kom men werde, mich habe abhatten lassen, einfach den Rechts- .! K. Abonnement.) weg gegen den Staatsfiscus zu betreten. Ich habe aller dings eine dreifache Beschwerde zu führen. Nicht nur, daß, was vielen andern der Herren wohl auch so gehen wird, sehr ausgedehnte Jagdbefugnisse, die durch einen besonderen Gunst- und Gnadenbrief des Kurfürsten Johann Georg für geleistete treue Dienste an meine Vorbesitzer verliehen worden sind, mit einem Federstriche vernichtet worden sind, so sind auch von meinen Vorbesitzern erst neuerdings von dem Fis cus erkaufte, also allenthalben durch förmlichen Rechtstitel erworbene Jagdbefugniffe von Neuem mir wieder abgenom men worden, während man andererseits einen Jagdcanon für eine vom Fiscus erpachtete Jagd noch fortwährend von mir fordert und sogar mit Klaganstellung gegen mich gedroht hat. Unter diesen Umstanden muß ich allerdings wünschen, daß Seiten des Ministertisches auch in dieser Kammer die Bestätigung dessen erfolge, was von der Deputation im Be richte niedergelegt ist, daß die Regierung wirklich die Absicht habe, wenigstens der nächsten Standeversammlung eine Ge setzvorlage über die Entschädigung der Jagdberechtigten, so weit sie überhaupt noch möglich ist, vorzulegen. v. Friesen: Ich danke dergeehrten Deputation aufrich tig für ihren ausgezeichneten Bericht und für das wohlthatige Licht, welches durch ihre klare Darstellung auf das chaotische Dunkel der bisherigen Rechtsverwirrung auch in dieser Be ziehung gefallen ist. JnderSacheselbst muß etwasgeschehen, so kann es nicht bleiben, darüber sind Alle einig, die noch ein Rechtsgefühl haben. Hinzufügen will ich nur noch zur Er gänzung vorläufig, daß außer den von der geehrten Deputation erwähnten sieben Petitionen auch noch andere Petitionen ein gereicht worden sind, namentlich eine, die mir bekannt ist, an die Staatsregierung selbst von einer großen Anzahl Jagd berechtigter, die mir daher bekannt ist, weil ich sie selbst mit unterschrieben habe. Durch die Rechtsverletzung, über die nicht wir allein uns beklagen, sondern das ganze Land und Jeder, der noch ein Rechtsgefühl besitzt, sich beklagt, sind drei große Uebel entstanden; erstens die Rechtsverletzung selbst, zweitens aber auch eine Beeinträchtigung des Nationalein kommens, indem man eine Nutzung, die gar keine unbeträcht liche war, in den Händen des Fiscus sowohl, als in den Hän den von Privaten, dadurch beinahe gänzlich vernichtet hat, oder wenigstens bald dahin gelangt, daß ihre gänzliche Ver nichtung erfolgt, und drittens ein polizeiliches Uebel, indem durch die Ausübung der Jagd allerlei Schäden, Beeinträch tigungen, Verletzungen von Grenzen und hin und wieder von fremdem Eigenthum, selbst Körperverletzungen entstanden sind, außerdem daß dem ruhigen Landgutsbesitzer die zu seinem Hauptgeschäft nöthige Zeit entzogen und beeinträ chtigt worden ist. Es sind die polizeilichen Uebel außer der Rechtsverletzung vielleicht diejenigen, dic am allerentschiedcnsten eine Aenderung und ein Gesetz verlangen. Wenn aus allen Uebeln in der Welt gewiß auch etwas Gutes folgt, so möchte dies hier darin bestehen, daß man aus diesem Vorgänge das Unsinnige der 44
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