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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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der Ansicht aus, daß, bevor der Reservefonds so weit ange wachsen sein werde, daß allen Geistlichen 4 Procent gewährt werden könnten, doch mißliche und theure Jahre eintreten könnten, in denen es wünschenswerth sei, daß den Geistlichen ein Zuschuß gewährt werde. Um nun diesen Zweck zu errei chen, wurde obiger Antrag gestellt. Die zweite Kammer ist jedoch demselben nicht beigetreten, und zwar aus folgenden Gründen. Sie sagt, einmal sei es zu unbestimmt, was man unter theuern Jahren zu verstehen habe; dann zweitens wür den die Kräfte des Reservefonds zu schwach sein, so daß das Ministerium genöthigt sein werde, eine Auswahl unter den Geistlichen zu treffen, indem es nicht allen Geistlichen einen Zuschuß werde geben können, dadurch aber werde eine Un gleichheit hervorgerufen werden. Endlich aber werde dadurch, daß man zu zeitig den Reservefonds angriffe, der Zweck des selben auf lange Zeit vereitelt, indem das Zustandekommen des Reservefonds in eine zu.weite Ferne hinausgesctzt werde. Das waren die Gründe, aus denen die zweite Kammer un serem Beschlüsse nicht beigetreten ist. Die Deputation der ersten Kammer konnte die Wichtigkeit dieser Gründe nicht verkennen, namentlich des letzten, daß das Zustandekommen des Reservefonds zu lange hinausgeschoben werde. Um aber den gering dotirten Geistlichen in Aussicht zu stellen, daß sie eintretenden Falles einen Zuschuß erhalten können, hat man sich zu einem Anträge vereinigt, den man in die ständische Schrift aufzunehmen beschlossen hat. Dieser Antrag lautet so: „Die Staatsregierung möge, wenn vor Gewährung der vollen 4 Procent theure Zeiten eintreten sollten, denjenigen Geistlichen, deren als Folge der Ablösung zu betrachtende Verhältnisse besondere Berücksichtigung verdienen, aus einem geeigneten Fonds einen zeitweisen Zuschuß gewahren." Es soll also die Regierung durch diesen Antrag ermächtigt werden, einzelnen Geistlichen, deren Verhältnisse besondere Berücksichtigung verdienen, in solchen Jahren eine Unter stützung aus dem vorhandenen Dispositionsfonds zukommen zu lassen. Das war der erste Punkt, den man auf die ange gebene Weise erledigt hat. Präsident v. Schönfels: Es würde nun bezüglich des soeben vorgetragenen Punktes die Discussion zu eröffnen sein, und ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort wünscht, um hierüber zu sprechen. Prinz Johann: Ich wollte nur noch zu dem, was der Herr Referent gesagt hat, hinzufügen, was mich besonders zu jenem Anträge damals bestimmt hat. Es war, daß die jetzt angestellten Geistlichen bei der künftigen vollständigen Ge währung der 4 Procent vielleicht gar keinen Nutzen haben könnten, und nun noch dazu in theuern Jahren durch die Ab lösung sogar benachtheiligt sein würden. Dieser Besorgniß wird nun vielleicht durch den gegenwärtigen Antrag vollstän diger abgeholfen, als durch den früheren Vorschlag, indem die Geistlichen, die durch die Ablösung besonders benachtheiligt Wd, namentlich die jetzt angestellten, auch besonders berück- I.A. sichtigt werden können. Daher habe ich kein Bedenken, die sem Anträge, wie er jetzt gestellt ist, beizutreten. v. Großmann: Der Antrag ist sehr gut gemeint, das ist unstreitig, aber ein Resultat erwarte ich davon nicht, wenn nicht genau angegeben wird, aus welchem Fonds jene zuge wiesene Unterstützung gegeben werden soll; denn das Mi nisterium muß doch nach Ablauf der Verwaltungsperiode seine Postulate auf die nächsten drei Jahre stellen. Ob in diese drei Jahre eine Lheuerung fallen werde, das ist nicht vorher zu bestimmen. Wenn also dennoch ein theures Jahr kommt, so hat das Ministerium eben keinen Fonds, und dann wird dieser Antrag nur nubem pro äuaono gewähren, also eigentlich nur einen Schein. Ich möchte wünschen, daß man einen be stimmten Fonds festgesetzt hätte, aus dem das soll gewährt werden. In dieser allgemeinen Fassung scheint mir der An trag völlig inhaltsleer zu sein- Referent Bürgermeister Hennig: Ob die Staatsregie rung immer im Besitze eines Fonds ist, darüber kann ich keine Auskunft geben. Jndeß daß derartige Fonds zeitweise da sind, geht daraus hervor, daß im vergangenen theuern Jahre einzelnen Geistlichen, soviel ich weiß, Zuschüsse gewährt wor den sind. Regierungscommiffar v. Hübel: Die Negierung hat sich mit dem früheren Anträge, die Geistlichen, welche bei der Ablösung ihrer Getreidezehnten durch Annahme von Land rentenbriefen verlieren, aus dem Reservefonds zu unterstützen, einverstanden erklärt. Es ist aber allerdings nicht zu verken nen, daß in den nächsten 10 Jahrert kaüm ein Erfolg davon zu erwarten sein wird, denn wenn bei der Verwaltung des Hauptfonds nicht sehrgünstigeVerhaltnisse eintreten, so wird der Reservefonds kaum in dieser Zeit zu der Höhe anwachsen, daß, dem Anträge entsprechend, die Geistlichen daraus unter stützt werden können. Der neuere Antrag gewährt jedenfalls die Aussicht, daß früher etwas für die betreffenden Geistlichen geschehen kann. Das Ministerium hat allerdings über keine großen Mittel zu verfügen, indeß dürfte die Augusteische Stiftung und die Gesangbuchscasse doch die Füglichkeit dar bieten, etwas für diesen Zweck zu thun. Es kommen auch hierbei noch zwei Disposttionssummen in Frage. Es erhalt nämlich das Ministerium aus der Staatskasse jährlich 8000 Khaler zu Unterstützung des evangelischenKirchenwesensüber- haupt und eine allgemeine Dispositionssumme von 2200 Lha- ler. Diese beiden Summen sind für das laufende Bedürfniß nicht zu reichlich bemessen, indeßsind doch in mchrerenFmanz- perioden Ueberschüsse davon verblieben. Nun kann es sich zu tragen, daß inder einen Finanzperiode ein Ucberschuß verbleibt und gerade in dieser Finanzperiode das Bedürfniß einer Un terstützung im Sinne des vorliegenden Antrags nicht vor kommt, in einer andern Finanzperiode aber vielleicht gar kein Ucberschuß.oder nur ein unbedutender sich ergiebt und eine wesentliche Unterstützung der Geistlichen nothwendig wird. Es würde daher erwünscht sein, wenn die hohe Kammer mit 1*
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