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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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in der Möglichkeit sich finde, cs auch wirklich auszuführen, außerdem kommen wir in dieser Beziehung zurück auf einen Zustand unheilvoller Verwirrung. Es wurde in der vorigen Sitzung darauf hingewicsen, daß man anderwärts mit der Revolution gebrochen habe. Nun, meine Herren, ich glaube, die sächsische Regierung hat die feste Absicht, noch weiter zu gehen und auch die Revolution selbst zu brechen. Aber wie geschieht dies? Das geschieht nicht blos, wenn wir ihr offen entgegentreten und jeden Versuch unsittlicher Gewaltthat mit der Kraft des Gesetzes zurückweisen, das geschieht nicht blos, wenn wir die durch Erfahrung erkannten Lücken der Ver fassung, in welchen die Revolution Fuß zu fassen und an dem Gebäude der Verfassung hinaufzuklimmen sucht, um es zu zerstören, auszufüllen suchen, sondern es geschieht hauptsäch lich auch dadurch, daß wir ihr den Boden entziehen, aus wel chem sie stets neue Nahrung zu erlangen sucht, das heißt, daß wir im Wege gesetzlicher Reformen diejenigen Einrichtungen treffen, welche durch die vorgeschrittenen Bildungs- und übri gen politischen Zustände unabweisbar geboten sind. Und darum bitte ich nochmals, sorgen Sie dafür, daß das Gesetz auch bei der andern Kammer Annahme und die Regierung in der Möglichkeit sich finden könne, es durchzuführen. v. Friesen: Ich würde mich vollkommen mit dem be gnügen, was der Herr Minister des Innern im Anfänge seiner Rede sagte, indem er wiederholte, daß er und die Re gierung vollkommen anerkennen, daß durch die Grundrechte gewisse Eingriffe in Privatrechte verübt worden sind, und daß die Regierung die Verbindlichkeit fühle, das geschehene Un recht wieder gutzumachen, die Staatsregierung erkenne den Grundsatz der Entschädigung an. Ich glaube, mehr bedarf es nicht, um uns zu beruhigen und den rechten Weg zu finden, der hier zu gehen ist, um eine schwierige Sache abzuwickeln und zum Ende zu führen. Fast würde mich eine Aeußerung des Herrn Ministers, welcher zuletzt sprach, haben zweifelhaft machen können, ob er ganz dieser Ansicht beitrete, und na mentlich würde ich einigen Bemerkungen in Bezug auf §. 31 der Verfassungsurkunde, die derselbe Herr Minister machte, durchaus nicht beistimmen können. Allein ich glaube, daß wir im Hauptgrundsatze, in der Hauptansicht viel einiger sind, als es manchen Worten nach scheinen könnte. Wir erkennen alle unbedingt den Grundsatz des Rechtes an, wir erkennen an, daß wohlerworbene, vom Staate, von der Gesetzgebung, von allen Gerichtshöfen bisher anerkannte Rechte ohne Ent schädigung nicht entzogen werden dürfen, und wir gestehen gewiß Alle zu, daß, um dem Rechte, dem wirklichen Rechte, der Idee des Rechtes zu genügen, man fast nie genug thun könne und man in Anerkennung des Rechtes eher etwas zu viel, als zu wenig thun müsse. Sind darin Alle einverstanden, woran wohl nicht zu zweifeln ist, so kann es wohl nicht darauf ankommen, ob die Entschädigung dafür unerschwinglich ist, es kann nicht auf die Kräfte des Landes, nicht darauf ankommen, ob das, was aufzubringen ist, erträglich ist oder nicht. Ist man otwas einmal schuldig, so. ist man es schuldig und man muß I. K. es leisten. Allein ich glaube auch nicht, daß in der That von einer Unerschwinglichkeit jener Entschädigung geredet werden kann. Ich glaube, jene Leistungen sind ihrem Hauptbetrage nach ziemlich zu übersehen. Auch glaube ich, daß dabei durch die verlangte Bescheinigung und bei näherer Erörterung sehr Vieles wegfallen wird. Es werden die Bescheinigungen oft nicht möglich sein, und es wird sich zeigen, daß, weil manche der bisher bestandenen Abgaben auf Gewohnheit und Ver hältnissen beruhten, die in Zukunft nicht mehrstattsinden wür den, diese auch jetzt schon Wegfällen müßten. Ich glaube also, daß Vieles sich von selbst erledigen und in Wegfall kommen werde. Es handelt sich blos um das Princip des absoluten Rechtes. Es können diese Abgaben bei einigen Gütern viel leicht von großer Bedeutung sein, bei anderen, glaube ich, werden sie es Nichtsein. Uebrigens sind auch seit dem Jahre 1848 schon manche davon in Wegfall gekommen und erlassen worden. Also was die Ausführbarkeit des Gesetzes anlangt und die Billigkeit Derjenigen, welche auf Entschädigung An spruch zu machen haben, so glaube ich, kann man an beiden nicht wohl zweifeln. Die Sache wird sich machen lassen. Einen Gewinn hierbei zu machen, wird von keinem Betheilig ten beabsichtigt. Ein Jeder will nur entschädigt sein für das, was ihm zukommt. Von dieser Seite betrachtet, glaube ich, daß jede Besorgniß schwinden werde, daß das Gesetz aus unserer Berathung so hervorgehen werde, daß es bei der zweiten Kammer keine Annahme und Seiten der Staatsre gierung keine Genehmigung finden sollte. Endlich aber äußerte der Herr Minister, daß er zwar die 7. §. in ihrem er sten Abschnitte annehme, sich jedoch mit dem zweiten Satz nicht einverstanden erklären könne, welcher äußerte, daß sich ein Maaßstab der Ablösung jetzt nicht so fest reguliren lasse, sondern er gewünscht hätte, daß dies erst durch ein künftiges Gesetz geschehen möchte. Hier möchte ich nun der geehrten Kammer anheimgeben, oder vielmehr, ich möchte dringend bitten, daß man diese Sache bei diesem Landtage noch ab machen möchte, und wenn auf der andern Seite behauptet worden ist, daß das Zustandekommen des zweiten Abschnittes im höchsten Grade wünschenswerth sei, so möchte ich auch hier diesen Wunsch geltend machen. Ich wünsche dringend, und gewiß werden mir alle geehrten Mitglieder darin beistim men, daß das Wort „Ablösung" auf diesem Landtage end lich einmal zum letzten Male vorkomme, daß wir nunmehr» von allen weiteren Diskussionen über Ablösungsgefetze be freit werden und sie mit diesem Landtage überstanden haben möchten. Dringend also wünsche ich, daß man sich mit der Staatsregierung über die Grundsätze vereinigte, müßte es selbst sein, daß noch etwas nachgegeben werden sollte. Prinz Johann: Ich bin weit entfernt, der Aeußerung des Herrn Ministers in Bezug auf die Verwaltung ein ge wisses Gewicht nicht beizulrgen, sowie ich die von demselben gegen die Vorschläge der Deputation aufgestellten Bedenken durchaus nicht verkennen mag; nurin einerBeziehung möchte ich die Deputation in Schutz nehmen, daß nämlich dieselbe, 28*
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