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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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und welches schließlich sich miteinemFroschbegnügen mußte. v. Watzdorf: Ich habe nur sehr wenig zu entgegnen, da die Gründe, welche gegen das Deputalionsgutachten spre chen, schon von geehrten Rednern vor mir entwickelt worden sind. Es ist schwer, mit der Deputation darüber zu rechten. Ich gebe zu, daß ihre Vorschläge von ihrem Standpunkte aus zweckmäßig und richtig sein mögen, und ich finde es ganz recht, wenn sie dieselben vertheidigt; aber die geehrten Depu- tationsmitglieder werden mir nicht verargen, wenn ich den von mir gemachten Vorschlag, das Zustandekommen des Ge setzes wünschend, auch für gut halte. Ich glaube wenigstens, daß er der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht entgegen ist. Daß der Zinsfuß gegenwärtig auf 4Vs Procent steht, davon brau chen wir keinen Beweis zu liefern, der Beweis liegt darin, daß die Schuldscheine der letzten Anleihe mit 4Vs Procent ver zinst werden, es läßt sich also auch die Füglichkeit nicht weg- läugnen, daß die Capitalien, welche durch die Ablösung ge wonnen werden, zu 4Vs Procent und in einzelnen Fällen sogar zu 5 Procent angebracht werden können. Wenn dem Vorschläge noch vorzüglich entgegengesetzt worden ist, daß es nicht rathsam gewesen wäre, dieses Amendement in dieser Kammer zu stellen, so bemerke ich doch, wenn man einmal einen Vorschlag für angemessen und nützlich hält, nun so muß man es natürlich auch in derDebatte geltend machen, und von dieser Ansicht bin ich bei meinem Vorschlag ausgegangen. Ich bin dem Handelssysteme durchaus nicht geneigt und werde der Deputation sehr dankbar sein, wenn sie an dem von mir ge machten Vorschläge in der Vereinigungsdeputation unwandel bar festhält. v. Heynitz: Ich kann mich nur dem anfchließen, was Herr v. Friesen bemerkt hat. Ich kann eine Entschädigung für eine Rente zu einem andern als 25fachen Betrage nicht für voll halten. Wenn ich allerdings die Ablösung einer Rente für mich allein abzumachen habe, so hängt es natürlich von mir ab, ob ich dem Verpflichteten etwas schenken will oder nicht; in diesem Saale aber, wo ich die Rechte Anderer zu vertreten habe, halte ich mich für verpflichtet, dem Principe, daß die Entschädigung für eine Rente nur nach dem vollen Betrage erfolgen könne, zu huldigen. Ich kann also nur dafür stimmen, daß die Ablösung zu dem 25fachen Betrage erfolgt, also für nichts Anderes, als was die Deputation vorschlägt. Staatsminister v. Friesen: Der Vorschlag des Herrn v. Watzdorf verhält sich zu der Regierungsvorlage so, daß er diejenigen Bestimmungen, welche die Regierung in §. 16 in Bezug auf Erbpachtcanones, Erbpachtzinsen und dergleichen Abgaben vorgeschlagen hat, auf alle auf Grund und Boden haftenden Gefälle ausgedehnt; er stimmt also hinsichtlich der beiden Kategorien von Leistungen, welche die Regierung und die zweite Kammer angenommen haben, in einer und zwar der wichtigsten Beziehung mit den Ansichten der Regierung und der zweiten Kammer überein, in der andern nicht. Ich habe hier nur zu erklären, daß die Regierung in diesem Vor schlag einen sehr passenden Vermittelungsvor schlag erblickt, um die verschiedenen Ansichten zu vereinigen. Es ist zu hoffen, daß auf diese Basis hin auch eine Vereini gung mit der zweiten Kammer zu Stande kommen wird, we nigstens wird die Regierung von ihrem Standpunkte aus das Möglichste thun, um eine solche herbeizuführen und da durch das, wie mir scheint, doch von asten Seiten gewünschte Zustandekommen des Gesetzes zu fördern. v. Nosti tz und Zänckendorf: Nur ein Wort zurMo- tivirung meiner Abstimmung, die sicherlich die 13 nicht ge fährden soll. Ich halte fest an den Motiven des Deputations gutachtens, fest an dem Grundsätze vollständiger Entschädi gung für entzogene nutzbare Rechte. Ich pflicbte vollkom men dem bei, was die Herren v. Frieden und v. Heynitz bereits erwähnt haben. Es ist aber soeben noch etwas hinzugekom men, was mich in meiner Ansicht bestärkt, nämlich die Nach weisung, welche mein verehrter Freund und Vetter am Schluffe seiner Rede gab, über die großen Verluste, welche die Berech tigten in Veranlassung dieser Ablösung zu erwarten haben. Ich kann mich nicht entschließen, durch meine Abstimmung dazu beizutragen, daß vielen dieser Berechtigten Vermögens verluste zugefügt werden, die unter gegebenen Verhältnissen sich so hoch belaufen können, daß ihre bürgerliche Existenz ge fährdet wird. Prinz Johann: Nur um den Standpunkt, welchen die Deputation in dieser Sache genommen hat, der Kammer noch einmal darzulegen, und zu gleicher Zeit etwas hinzuzufügen, was vielleicht eine Vermittelung zwischen den entgegenge setzten Vorschlägen anzubahnen geeignet ist, werde ich mir noch einige Worte erlauben. Die Deputation hat zunächst geglaubt, sie müsse sich der geehrten Kammer gegenüber auf den Standpunkt stellen, wie ein Rechtsconsulent, der von seinen Clienten gefragt wird, .was er fordern kann. Diese Forderung haben wir nun im Deputationsgutachten accen- tuirt. Unbillig an sich scheint sie nicht, denn sie entspricht den Grundsätzen, welche bei der Ablösung befolgt werden, und den Ansichten trete ich auch vollkommen bei, daß nicht der gegen wärtige, sondern der durchschnittliche Zinsfuß einer länger» Zeitperiode »maßgebend sein muß. Dagegen kann ich freilich nicht verkennen,daß derMfacheBetrag einsolcherist, derkeine große Aussicht auf Erfolg hat. Der20facheBetrag scheint mir auf der andern Seite etwas zu niedrig zu sein. Es hat zwar der geehrte Sprecher v. Erdmannsdorf auszuführen gesucht, daß bei dem 20fachen Betrag in keinem Falle etwas verloren gehe, oder daß der Verlust sich wenigstens durch Bortheile aus gleiche. Ich kann das nicht zugeben, wenn ich auch von dem selben Gesichtspunkte ausgehe, von welchem er ausgeht. Den» bei einem Zinsfuß von 4^ Procent werden wir, wenn eine Rente, die bis jetzt2000Thaler eingetragen hat, abgelöst wird, I und dafür nur 1800 Khaler bekommen, einen Verlust vorr
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