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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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260 Lhaler machen bei einem Capital von 40,000 Thaler.. Würde nun diese Summe in Landrentenbriefen angelegt, fs erlangte man 50,000 Thaler imNominalwerth; diese könnten zu 45,000 Thaler verkauft werden, und für diese 45,000 Tha ler würde man bei einem Zinsfuß zu 4H Procent 2025Lhaler Zinsen bekommen. Man würde sich also in diesem Falle bei den Landrentenbriefen besser stehen, als bei der baaren Zah lung, und man würde sogar noch einen kleinen Gewinn machen, wahrend im andern Falle sich ein nicht unbedeutender Verlust ergiebt. Es scheint mir daher, wenn man ein mal den jetzigen Zinsfuß zum Anhalt nehmen will, am zweck mäßigsten, statt des LOfachen Betrages einen 22Hfachen zu nehmen, und ich werde mir daher erlauben, darauf anzutragen, im Amendement des Herrn v. Watzdorf die Ziffer 20 mit 22^ zu vertauschen. Ich will nur noch bemerken, daß.ich mich wenigstens verpflichtet fühle, in der Bereinigungsdeputation von dem Satze des 20fachen Betrags in keiner Weise herunter- LUgehen. Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat den Unter antrag Sr. Königlichen Hoheit vernommen, er geht dahin, im Anträge des Herrn v. Watzdorf statt der Ziffer 20 zu setzen „22Z". Ich habe zuvörderst die Frage an die Kammer zu richten: ob sie diesen Antrag zu unterstützen gemeint ist? — Er ist nur mit 5 Stimmen und demzufolge nicht hinreichend unterstützt. v. Erdmannsdorf: Ich bitte nochmals ums Wort zur Widerlegung. Präsident v. Schönsels: Zunächst hat Herr Graf v. Einsiedel das Wort. GrafEinsiedel-Wolkenburg: Ich habe nicht ums Wort gebeten. Präsident v. Schönfels: Ganz recht, aber Herr Graf v. Einsiedel-Reibersdorf. Graf Einsiedel-Reibersdorf: Ich hatte mir vor genommen, auf die Aeußemng des Herrn v. Erdmannsdorf etwas zu erwidern, da dies aber bereits vom Herrn v. Nostitz und Jänckendorf geschehen ist, so will ich auf das Wort ver zichten. v. Erdmannsdvrf: Ich wollte nur das Beispiel, welches Se. König!. Hoheit anführte, widerlegen. Denn wenn Hochderselbe mich damit widerlegen will, daß er sagt, man könne ja die Landrentenbriefe verkaufen und das dadurch gewonnene Geld anlegen, so muß ich entgegnen: dann wür den sehr bald die Landrentenbriefe auf 80 fallen. Wenn Herr v. Heynitz angeführt hat, daß eine Entschädigung nach demfünfundzwanzigfachen Betrage die einzig richtige Moda lität sei, so würde er sich auch nicht mit dem Vorschlag derDe- putation einverstehen können, denn dann würde er den drei ßigfachen Betrag in Landrentenbriefen verlangen müssen. Herr v.Nostitz-Jänckendorf fürchtete Verluste, die sogar die Existenz der Berechtigten nach sich ziehen könnten. Nun, meine Herren, das ist eben das Moment, das mich bei meiner Abstimmung leitet. Ich glaube, wir thun in.dem Interesse der Berechtigten mehr als klug, wenn wir auf den zwanzig fachen Betrag eingehen. Präsident v. Schönfels: Herr v. Posern hat einen Antrag eingereicht und wird denselben vielleicht begründen wollen? v. Pofern: Mein Antrag ist nur untergeordneter Art, er kann daher füglich erst später zur Sprache kommen, dann nämlich, wenn die jetzige Discussion zu Ende gekommen sein wird, und hinsichtlich dieser wollte ich nur noch ein paar Worte bemerken. Ich glaube, die Deputation hat ihre Pflicht gethan und wir sind ihr dafür — für dieses in jetziger Zeit wahrlich schwierige und unangenehme Geschäft— aufrichti gen Dank schuldig, denn sie hat nichts zu verschenken, sondern sie hat die Rechte Anderer zu vertreten und zu vertheidigen, und da muß sie eben streng nach Pflicht und Gewissen gehen. Was mich anlangt, so würde ich, handelte es sich hier allein um meine Rechte, gern und bereitwillig ein Opfer bringen; da ich hier aber vor Allem die Rechte und Interessen Anderer, und ebenso die der Staatscasse, des königl. Fiscus, der wegen der vielen unmittelbaren zinspflichtigen Unterthemen, Orte und Grundstücke sehr hierbei betheiligt ist, zu vertreten und darüber zu wachen habe, so bin ich leider in derselben Lage, wie die Deputation. Ich unterlasse es aber, etwas weiter darüber zu sagen, denn die beste Satisfaction für die Depu tation ist die heute vorher bei §. 11 s. geführte Discussion. Regierungsrath v. Zehmen: Ich muß zwar auch bekennen, daß mir die Forderung des fünfundzwanzigfachen Betrags bei Baarzahlung etwas zu hoch erscheint; indeß ist doch der Vorschlag der Deputation in weit ungünstigerm Lichte dar gestellt worden, als er in derjKhat für die Verpflichteten sich herausstellt. Provocirt der Berechtigte aufAblösung der baa ren Gefälle, so tritt sowohl nach dem Deputationsvorschlag, als auch nach dem Vorschläge des Herrn v. Watzdorf ganz undgarDasselbtein, indem dann die Zahlung in Landrenten briefen nach ihrem Nominalwerte im fünfundzwanzigfachen Betrage eintreten soll; provocirt aber der Verpflichtete, so soll nach dem Deputationsvorschlage die Hälfte mit dem fünfundzwanzigfachen Betrage baar bezahlt werden und die Hälfte in Landrentenbriefen nach dem Nominalwerte eben falls im fünfundzwanzigfachen Betrage. Da aber die Land rentenbriefe bedeutend unter pari stehen, so ergiebt sich dabei für den Verpflichteten ein Gewinn von 11 bis 12 Procent für die eine Hälfte seiner Zahlung, wenn er in Landrenten briefen zahlt, oder von 3H bis 6 Procent vom Hundert; er löste also nicht mit dem fünfundzwanzigfachen Betrage ab, sondern mit dem 23^fachen. Herr v. Watzdorf und seine Freunde haben dem Deputationsgutachten den Vorwurf gemacht, daß die Zahlung des fünfundzwanzigfachen Be trages baar mit der Gewährung des fünfundzwanzigfachen Betrages in Landrentenbriefen nicht in richtigem Verhältniß
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