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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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würde aber mit ihm angefangen, so würde die Consequenz erfordern, daß man dann auch weiter den Wagner'schen und Evans'schen Antrag zur Abstimmung bringe. Diejenigen, welche in dieser Angelegenheit wenigstens etwas zu Stande gebracht zu sehen wünschen, würden sich in großer Verlegen heit befinden, wie sie sich den ersten Anträgen gegenüber zu verhalten hatten. Diese Jnconvcnienz wird vermieden, wenn zuerst über den Ausschußantrag, dann über den Evans'schen, dann über den Wagner'schen und endlich über den Löwe'schen übgestimmt würde. Abg. Löwe: Zur Vermeidung jeder Weiterung erkläre ich, daß ich meinen Antrag zurücknehme. Präsident Cuno: Ich glaube, daß es eigentlich einer Abstimmung gar nicht bedarf, weil nur eine Negation in dem Anträge liegt. Wenn die Anträge abgeworfen werden, so bleibt die Petition ohnehin auf sich beruhen. Abg. Klinger: Ich kann mich dieser Ansicht nicht an schließen. Eine Entscheidung muß nothwendig gefaßt werden. Wenn der Ausschußantrag und alle andern Anträge abge worfen werden sollten, so haben wir keine Entscheidung über die Petition. Präsident Cuno: Eine thatsächliche Entscheidung liegt darin, wenn alle Anträge abgelehnt sind. Ich bin jedoch er- bötig, darüber abstimmen zu lassen, nur komme ich in Ver legenheit dem Abg. Löwe gegenüber, weil er erklärt hat, daß er seinen Antrag zurückziehen wolle. Abg. Ziesler: Für den Fall, daß die Kammer ihre Zustimmung zum Zurückziehen des Löwe'schen Antrags geben sollte, nehme ich denselben wieder auf. Präsident'Cuno: Genehmigt die Kammer, daß der Abg. Löwe seinen Antrag zurücknehme? — Wird abgelehnt. Präsident Cuno: Im Uebrigen hat Niemand gegen meine Fragstellung Widerspruch erhoben. Ich richte daher die Frage auf das Gutachten des Ausschusses: ob die Kammer in Verbindung mit der ersten Kammer die Staatsregierung ersuchen wolle, bei dem Stadtrathe zu Leipzig dahin zu wirken, daß den in Buden feilhaltenden in- und ausländi schen Fabrikanten und Kaufleuten, soweit sie LllSros- Geschäfte betreiben, nach Anleitung desPatents vom 13. Mä rz 1752 ebcnfallsgestattct werde, am Montage der Vorwoche einer jeden Leipziger'Messe ihre Maaren in den bis dahin aufzubauenden Buden auszupacken. — Abgelehnt durch Stimmenmehrheit. Präsident Cumo: Der zweite zur Abstimmung zu bringende Vorschlag ist der des'Abg. Evans, welcher wünscht, da ßdicPetitionzurmöglichsten Berücksichtigung an die S t aa t s r eg i e r u n g empfohlen werde: Pflichtet die Kammer diesem Anträge «bei? — Gegen 22 Stimmen angenommen. Präsident Cu no: Es erledigt sich dadurch die Abstim mung über die beiden letzten Anträge. Der zweite Gegen stand unserer Tag es ordn ung,derBericht des vierten Aus schusses über die Petitionen der landwirthschaftlichen Ver eine,zu Schneeberg, Aue und Lößnitz, wegen Erlassung eines Gesetzes zum Schutze der Felder, Wiesen und Waldungen, wird heute ausfallen müssen, da derBerichterstatterAbg.Vogt als krank entschuldigt ist. Der dritte Gegenstand ist.der Vor trag des vierten Ausschusses über daskömglicheDecret aufden von beiden Kammern beschlossenen Antrag wegen der zu er- theilenden Amnestie. Berichterstatter Abg. v. Waguer (aus Dresden): Auf die Landtagsschrift vom 20. December 1849, in welcher die Kammern auf Erlassung einer Amnestie antrugen, erfolgte ein allerhöchstes Decret, welches ich Ihnen,wohl vorlefen muß. (DieVorlesung erfolgt, s. dasselbeL.-M- I.K.Nr.28S.753.) Dasselbe wurde unter dem 5. Februar nach dem Vorgang der ersten Kammer auch von der zweiten an den vierten Ausschuß verwiesen. Zn der Mitte desselben machte sich zunächst die Ansicht geltend, daß der Kammer etwas Weiteres nichtvorzu- schlagen sei, als das Decret zu den Acten zu nehmen, da man mit demselben die ganze Sache als abgeschlossen und ein Aussprcchen des tiefen Bedauerns, mit welchem man das aller höchste Decret als ein in der Hauptsache abschlägiges cntgc- gengenommen, theils als überflüssig, theils als unnütz ansehen mußte; als überflüssig, weil der einstimmige Beschluß der Kammer eine andere Stimmung nicht voraussetzen ließ, wenn nicht mittlerweile die Kammer selbst eine ganz andere Ansicht von der Sache gewonnen haben sollte, als unnütz, weit irgend ein Erfolg davon nicht zu erwarten war. In der ersten Kammer ist indessen ein anderes'Verfahren beliebt worden. Der vierte Ausschuß hat dort in einem gedruckten Berichte be antragt: „die Kammer' wolle unter der Erklärung, daß sie die versagte Berücksichtigung des von der Volksvertretung bei nahe mit Stimmeneinhelligkeit gefaßten, durch politische Gründe der Räthlichkeit und Zweckmäßigkeit unterstützten Antrages auf Amnestirung der zurKheilnahmeam Maiauf- ftande verführten Personen lebhaft beklage und in der zuver sichtlichen Erwartung, daß die für jeden einzelnen Fall der ertheilten Zusicherung gemäß zu decretir.ude Abolition mit möglichster Beschleunigung zur Ausführung gebracht, werde, das allerhöchsteDecret vom24. Januar 1850,zu ihrenActc.n nehmen lassen." Dieser Antrag hat sich bei der Verhand lung in der Kammer selbst als ein Minoritätsantrag erwie sen, denn die Majorität des Ausschusses hat beiderVerhand- lung am v. Marz statt desselben folgendcn Antrag einge bracht: „Die Kammer wolle iHv Bedauern, daß der mit gro ßer Stimmenmehrheit von der 'Volksvertretung angenom mene, durch politische und sittliche Gründe gerechtfertigte, auf'Ertheilung einer Amne'stie für die in den Dresdner Mai- aufstand verflochtenen 'Personen gerichtete Antragbie Berück-
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